Während der GKV-Spitzenverband für die Pflegeversicherung bereits „Alarmstufe Rot“ ausgerufen hat und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann die Finanzlage vor dem Bundestag als „desaströs“ bezeichnete, plant sein Ministerium ausgerechnet bei neu Pflegebedürftigen zu sparen. Details zur geplanten Kürzung liefert der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes.
Pflegegrad 2 und 3: Nur die Hälfte in den ersten drei Monaten
Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, könnte künftig ausgerechnet zu Beginn der Pflegebedürftigkeit deutlich weniger Geld bekommen. Nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll das bisherige Pflegegeld durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. In den ersten drei Monaten nach der erstmaligen Einstufung soll davon jedoch nur die Hälfte fließen.
Bei Pflegegrad 2 wären das zunächst 193 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 lediglich 319 Euro. Über drei volle Monate fehlen damit gegenüber dem eigentlich vorgesehenen vollen Entlastungsbudget 579 beziehungsweise 957 Euro. Wichtig für Betroffene: Beschlossen ist die Änderung bislang nicht. Aktuell gelten weiterhin die bisherigen Regeln und Pflegegeldbeträge.
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Bürger & Geld auf Google News folgenBis zu 957 Euro weniger – die Zahlen im Überblick
Für Pflegegrad 2 sieht der Entwurf regulär 386 Euro Entlastungsbudget im Monat vor, für Pflegegrad 3 sind es 638 Euro. Wer jedoch erstmals einen Pflegegrad erhält und direkt Pflegegrad 2 oder 3 zugeordnet wird, soll in den ersten drei Monaten nach derzeitigem Entwurf nur 50 Prozent davon bekommen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Geplantes volles Entlastungsbudget | Erste drei Monate laut Entwurf |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 386 Euro | 193 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 638 Euro | 319 Euro |
Auffällig: Die Anfangsleistung läge sogar unter dem heutigen Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 wären es monatlich 154 Euro weniger als die aktuell gezahlten 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sogar 280 Euro weniger als die derzeitigen 599 Euro. Über drei volle Monate gerechnet ergibt sich bei Pflegegrad 2 ein Minus von 462 Euro gegenüber dem heutigen Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 sind es 840 Euro. Bei nicht vollständigen Kalendermonaten will der Entwurf anteilig rechnen, kalkuliert dabei pauschal mit 30 Tagen pro Monat.
Warum das Ministerium ausgerechnet am Anfang kürzen will
Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Regelung damit, dass Menschen zu Beginn einer Pflegesituation einen besonders hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hätten. Eine intensivere fachliche Begleitung solle helfen, die häusliche Versorgung frühzeitig zu stabilisieren, sodass ein Teil der Geldleistung durch Beratung ersetzt wird.
Daneben verfolgt die Kürzung ein klar finanzielles Ziel. Der Entwurf veranschlagt durch die hälftige Auszahlung bei Pflegegrad 2 und 3 Minderausgaben der sozialen Pflegeversicherung von rund 900 Millionen Euro für 2027, für 2028 werden rund eine Milliarde Euro weniger Ausgaben kalkuliert, für die beiden Folgejahre jeweils rund 1,1 Milliarden Euro.
Aktueller Stand: Kabinettsbeschluss weiter offen, Minister spricht von „desaströser“ Lage
Der Sachstand hat sich seit der ersten Vorlage des Entwurfs mehrfach verschoben. Seit dem 4./5. Juni 2026 liegt der Referentenentwurf vor, die Verbändeanhörung fand am 10. Juni 2026 statt. Ein Kabinettsbeschluss, der ursprünglich noch vor der Sommerpause erwartet wurde, ist bislang jedoch nicht erfolgt – sämtliche Termine im Juni und Juli verstrichen ohne Entscheidung. Als letzte realistische Termine für 2026 gelten der 23. und der 30. September. Der 30. September gilt dabei als spätester Zeitpunkt, an dem ein Kabinettsbeschluss ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 zeitlich noch ermöglichen würde.
Zusätzliche Dynamik bekam das Thema durch die Rede von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am 16. September 2026 vor dem Bundestag: Er bezeichnete die Finanzlage der Pflegeversicherung als „desaströs“ und kündigte an, noch im September ein Sparpaket ins Kabinett zu bringen. Parallel hat er eine „Strukturkommission Pflege“ eingesetzt, die bis 2027 weitergehende Reformvorschläge erarbeiten soll. Der Hintergrund: Der GKV-Spitzenverband meldete für die soziale Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2026 trotz Bundesdarlehen ein Defizit von rund 770 Millionen Euro, da die Ausgaben deutlich stärker stiegen als die Beitragseinnahmen.
Eine Entlastung zeichnet sich hingegen bei einem anderen strittigen Punkt ab: Nach öffentlicher Kritik hat Linnemann signalisiert, eine im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Kürzung der Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige wieder zu streichen. Auch das ist bislang eine politische Ankündigung und keine beschlossene Gesetzesänderung.
Nicht jede Höherstufung würde die Drei-Monats-Regel auslösen
Der Entwurf knüpft die Halbierung ausdrücklich an die ersten drei Monate nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades. Gemeint sind damit vor allem Menschen, die bei ihrem ersten Pflegeantrag direkt Pflegegrad 2 oder 3 zugesprochen bekommen. Wer bereits länger einen Pflegegrad 2 besitzt, soll nach dem bisherigen Wortlaut nicht plötzlich für drei Monate auf die Hälfte gesetzt werden. Auch eine spätere Höherstufung eines bereits bestehenden Pflegegrades ist von der erstmaligen Einstufung zu unterscheiden.
Das Entlastungsbudget ist nicht einfach höheres Pflegegeld
Auf den ersten Blick wirken die geplanten regulären Beträge sogar wie eine Erhöhung: Pflegegrad 2 würde von 347 auf 386 Euro steigen, Pflegegrad 3 von 599 auf 638 Euro. Allerdings sollen aus dem neuen Entlastungsbudget künftig auch Ausgaben finanziert werden, für die derzeit eigene Leistungsansprüche bestehen, etwa selbst organisierte Ersatzpflege. Aus dem höheren Monatsbetrag lässt sich deshalb nicht automatisch schließen, dass Pflegehaushalten tatsächlich mehr Unterstützung zur Verfügung steht.
Rechenbeispiel aus der Praxis
Der 82-jährige Herr Petrowski benötigt nach einem Schlaganfall dauerhaft Unterstützung und würde nach einem erstmaligen Pflegeantrag Pflegegrad 2 erhalten. Träte die geplante Regelung unverändert in Kraft und bestünde sein Anspruch über drei vollständige Kalendermonate, erhielte er zunächst monatlich 193 Euro. In diesen drei Monaten würden ihm insgesamt 579 Euro ausgezahlt – das reguläre volle Entlastungsbudget von 386 Euro hätte für denselben Zeitraum 1.158 Euro ergeben. Ab dem vierten Monat stünde ihm nach dem derzeitigen Entwurf der volle Betrag zu. Das Beispiel zeigt, wie unterschiedlich sich die finanzielle Situation neu Pflegebedürftiger in den ersten Monaten gegenüber der Zeit danach darstellen könnte.
Häufige Fragen zur geplanten Kürzung bei Pflegegrad 2 und 3
Gilt die Halbierung des Pflegegeldes bereits?
Nein. Es handelt sich um eine Regelung aus dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes und nicht um geltendes Recht. Bis zu einem Kabinettsbeschluss, einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt bleiben die heutigen Pflegegeldbeträge unverändert bestehen.
Wie viel soll es bei Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten geben?
Bei Pflegegrad 2 sieht der Entwurf für die ersten drei Monate 193 Euro monatlich vor, bei Pflegegrad 3 sind es 319 Euro. Regulär soll das volle Entlastungsbudget ab dem vierten Monat 386 Euro beziehungsweise 638 Euro betragen.
Betrifft die Regelung auch Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben?
Nach dem bisherigen Wortlaut nicht. Die Halbierung bezieht sich auf die ersten drei Monate nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades und soll damit vor allem neue Fälle betreffen, nicht Menschen, die bereits länger eingestuft sind.
Wann könnte die Reform in Kraft treten?
Der Referentenentwurf sieht für weite Teile des Gesetzes den 1. Januar 2027 vor. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch weiterhin aus, mögliche Termine sind der 23. und der 30. September 2026. Fällt auch dieser letzte Termin aus, verschiebt sich die Reform nach Einschätzung von Fachverbänden voraussichtlich um ein Jahr.
Einschätzung der Redaktion
Aus redaktioneller Sicht wirkt die geplante Halbierung in den ersten drei Monaten wie ein Widerspruch zum eigentlichen Ziel der Reform: Wer gerade erst pflegebedürftig geworden ist, steht organisatorisch und finanziell ohnehin am Anfang einer belastenden Umstellung – oft mit spontanen Anschaffungen, Umbauten oder Verdienstausfällen bei pflegenden Angehörigen. Ausgerechnet in dieser Phase das Entlastungsbudget zu kürzen, mag fiskalisch nachvollziehbar sein, dürfte aber genau die Familien treffen, die am wenigsten Zeit haben, sich auf weniger Geld einzustellen. Dass der Kabinettsbeschluss bereits mehrfach verschoben wurde und mit dem 30. September ein enges Zeitfenster verbleibt, zeigt zudem, wie unfertig der Entwurf trotz der finanziellen Dringlichkeit noch ist. Betroffene sollten laufende Anträge deshalb keinesfalls wegen der Reformdiskussion aufschieben, sondern sich am geltenden Recht orientieren.