Neben der IBAN wird künftig eine zweite Kennung über Bankgeschäfte in Deutschland entscheiden: die DEAN. Grund ist der digitale Euro, dessen rechtlicher Rahmen derzeit in Brüssel verhandelt wird – zuletzt am 10. September 2026 im politischen Trilog zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten. Bei diesem zweiten politischen Trilog stand vor allem das Vergütungsmodell im Mittelpunkt, wobei Parlament und Rat unterschiedliche Ansätze verfolgen, wie hoch Händlergebühren während einer Übergangsphase ausfallen dürfen. Für Verbraucher bedeutet das: Die Einführung rückt näher, auch wenn Details noch offen sind. Aktuelle Infos der Deutschen Bundesbank zum digitalen Euro
Ohne digitalen Euro keine DEAN
Voraussetzung für die neue Kontonummer ist der digitale Euro, das geplante digitale Zentralbankgeld des Euroraums. Bezahlt werden soll damit komplett über das Smartphone. Für Online-Überweisungen zwischen Privatpersonen beschreibt die Europäische Zentralbank den Ablauf so: Ein Zahler gibt die eindeutige Kennung des Empfängers in seine Zahlungs-App ein und löst damit die Überweisung aus. Die Transaktion läuft über das Internet und wird abgeschlossen, sobald das Gerät online ist.
Wer dagegen offline zahlen möchte, kommt ganz ohne DEAN aus. Dafür ist die Nahfunktechnik NFC vorgesehen: Zwei Geräte werden aneinandergehalten, der Betrag wird eingegeben, die Zahlung läuft ohne Internetverbindung direkt zwischen den Geräten ab. Auch Zahlungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen sind sowohl per DEAN als auch per NFC möglich.
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Bürger & Geld auf Google News folgenSo ist die neue Kontonummer aufgebaut
Die Digital Euro Account Number, kurz DEAN, wird künftig die Kontonummer für sämtliche Online-Zahlungen mit dem digitalen Euro. Sie übernimmt damit für den digitalen Euro eine ähnliche Funktion wie die IBAN für das klassische Girokonto. Wer künftig mit digitalem Zentralbankgeld bezahlt, erhält automatisch auch eine DEAN.
Die Nummer besteht aus 18 alphanumerischen Zeichen: dem festen Präfix „EU“ anstelle eines Länderkürzels, zwei Prüfziffern zur Fehlervermeidung, einer Indikatorziffer für Privat- oder Firmenkonto sowie einer 13-stelligen Seriennummer. Privatpersonen erhalten dabei nur eine einzige DEAN, während Unternehmen mehrere Nummern führen können. Wer sich die Zeichenfolge nicht merken möchte, kann sich einen Alias hinterlegen lassen, etwa die eigene Handynummer. Ausgegeben wird die DEAN zentral über die Digital Euro Service Platform; auf physischen Zahlkarten muss sie ebenfalls abgedruckt werden.
Wichtig für alle bisherigen Bankkunden: Die IBAN verschwindet nicht. Für Girokonten und klassische Überweisungen bleibt sie weiterhin zuständig. DEAN und IBAN existieren künftig parallel.
| Merkmal | IBAN | DEAN |
|---|---|---|
| Zweck | Klassisches Girokonto | Digitaler Euro, Online-Zahlungen |
| Präfix | Länderkürzel, z. B. „DE“ | Feststehend „EU“ |
| Zeichenlänge | 22 Stellen (Deutschland) | 18 alphanumerische Zeichen |
| Anzahl pro Kunde | In der Regel eine pro Konto | Eine pro Privatperson, mehrere möglich pro Unternehmen |
| Offline-Zahlung möglich | Nein | Ja, über NFC ohne DEAN |
Wie es mit dem digitalen Euro weitergeht
Der Zeitplan hat sich seit den ersten Ankündigungen mehrfach verschoben, zuletzt jedoch konkretisiert. Der Abschluss des EU-Gesetzgebungsprozesses wird für Ende 2026 erwartet, wobei die EZB etwaige zusätzliche Wünsche des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung berücksichtigen muss. Ein digitaler Euro kann erst dann herausgegeben werden, wenn dieses Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Parallel dazu laufen bereits die technischen Vorbereitungen. Nach einer Aufforderung zur Interessenbekundung im März 2026 hatten sich mehr als 50 Zahlungsdienstleister um eine Teilnahme am Pilotprojekt beworben, von denen 36 aus dem gesamten Euroraum ausgewählt wurden, um ein möglichst breites Spektrum an Geschäftsmodellen, Unternehmensgrößen und Standorten abzudecken. Aktuell können sich zudem Online-Händler für die Pilotphase bewerben, die in der zweiten Jahreshälfte 2027 starten soll. Eine tatsächliche Einführung des digitalen Euro ist frühestens 2028 oder 2029 zu erwarten. Die DEAN wird also nicht von heute auf morgen zur Pflicht, aber die Weichen dafür werden derzeit gestellt. Details zum Pilotprojekt bei der Europäischen Zentralbank
Häufige Fragen zur DEAN und zum digitalen Euro
Muss jeder eine DEAN beantragen?
Nein, eine separate Beantragung ist nicht vorgesehen. Sobald der digitale Euro eingeführt ist und ein Nutzer ein entsprechendes Konto einrichtet, wird die DEAN automatisch über die Digital Euro Service Platform vergeben.
Ersetzt die DEAN künftig die IBAN?
Nein. Die IBAN bleibt für das klassische Girokonto und normale Banküberweisungen bestehen. Die DEAN kommt als zusätzliche Nummer ausschließlich für Zahlungen mit dem digitalen Euro hinzu.
Ab wann wird der digitale Euro tatsächlich eingeführt?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Der zugrunde liegende EU-Gesetzgebungsprozess soll Ende 2026 abgeschlossen werden, ein Pilotbetrieb ist für die zweite Jahreshälfte 2027 geplant. Eine breite Einführung gilt frühestens für 2028 oder 2029 als realistisch.
Kann man mit dem digitalen Euro auch ohne Internet bezahlen?
Ja. Für Offline-Zahlungen zwischen Privatpersonen ist die Nahfunktechnik NFC vorgesehen. Zwei Geräte werden aneinandergehalten, der Betrag eingegeben, die Zahlung läuft ohne Internetverbindung direkt zwischen den Geräten ab – eine DEAN wird dafür nicht benötigt.
Meinung der Redaktion
Aus Sicht der Redaktion ist die DEAN technisch konsequent gedacht, kommunikativ aber ein Risiko. Eine weitere alphanumerische Kontonummer neben der ohnehin komplexen IBAN dürfte viele Bürger zunächst eher verwirren als überzeugen. Entscheidend wird sein, wie verständlich Banken und die Digital Euro Service Platform die Umstellung erklären – gerade für Menschen, die mit digitalen Finanzprodukten wenig vertraut sind. Solange das europäische Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt zudem vieles Zukunftsmusik. Wachsamkeit ist angebracht, Alarmismus jedoch nicht: Bis eine DEAN tatsächlich im Alltag ankommt, dürften noch mehrere Jahre vergehen.