Pflegereform 2027: Linnemann bessert nach, das Loch von 1,35 Milliarden bleibt

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Die Pflegeversicherung gibt inzwischen rund 74 Milliarden Euro im Jahr aus, und das Geld reicht trotzdem nicht. Die Pflegereform 2027 soll das erwartete Minus von 7,6 Milliarden Euro schließen, deckt nach den Zahlen zum Regierungsentwurf aber nur 6,25 Milliarden ab. Für die rund sechs Millionen Pflegebedürftigen und ihre Familien bleibt offen, welche Leistungen noch unter Druck geraten.

Pflegereform 2027 schließt das Defizit nur zum Teil

Der Bundestag hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) am 5. November in erster Lesung beraten. Der Regierungsentwurf mit der Drucksachennummer 21/8869 liegt jetzt beim Gesundheitsausschuss. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands soll das Parlament das Gesetz am 11. Dezember beschließen. Danach muss sich noch der Bundesrat damit befassen. Ein Teil der Regeln soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, ein anderer am 1. Januar 2028.

Die Rechnung des Gesundheitsministeriums geht dabei nicht auf. Einsparungen und Mehreinnahmen ergeben 2027 zusammen 6,25 Milliarden Euro, das erwartete Defizit liegt bei 7,6 Milliarden Euro. Der Verband der Innungskrankenkassen IKK e.V. rechnet ab 2028 sogar mit Fehlbeträgen im zweistelligen Milliardenbereich.

Posten2027
Erwartetes Defizit der sozialen Pflegeversicherung7,6 Mrd. Euro
Geplante Finanzwirkung des PNOG6,25 Mrd. Euro
Rechnerische Lücke1,35 Mrd. Euro
Mehreinnahmen aus höherem Kinderlosenzuschlag3,3 Mrd. Euro
Bundeszuschuss (regulär 1 Mrd. Euro)ausgesetzt
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (Schätzung GKV-Spitzenverband)rund 5,9 Mrd. Euro

Der Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro im Jahr ist schon von 2024 bis 2027 gestrichen. Nach dem Entwurf fließt er auch 2028 nicht. 2029 sind 500 Millionen Euro vorgesehen, ab 2030 wieder die volle Milliarde.

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Linnemann kündigt Änderungen bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege an

Seit dem Kabinettsbeschluss vom 30. September hat sich eines verschoben: Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat in der Debatte Nachbesserungen angekündigt. Er nannte ausdrücklich die Umstellung beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege. Zum Jahreswechsel dürfe es keine harten Brüche geben, sagte er im Plenum. Wie die Änderungen aussehen und was sie kosten, steht noch nicht fest (Stand: 5. November 2026).

Vor Kurzem hatte Linnemann weitere Einschnitte bei den Pflegeleistungen nicht ausgeschlossen. Aus der SPD kam umgehend Protest. Ihre Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt sagte im Bundestag, die Pläne hätten vielen Menschen Angst gemacht, und verlangte, auch andere Maßnahmen zu prüfen. Die SPD will außerdem, dass sich die private Pflegeversicherung am Finanzausgleich beteiligt und die Eigenanteile im Heim gedeckelt werden. Die Linke hat zwei Anträge eingebracht, nach denen Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag in der heutigen Form erhalten bleiben sollen.

Was sich für Pflegebedürftige zu Hause ändern soll

Wer ab 2027 erstmals begutachtet wird, soll für einen Pflegegrad mehr Punkte erreichen müssen. Bereits eingestufte Menschen behalten ihren Pflegegrad, das Gesetz sieht Bestandsschutz vor. In Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat wegfallen. Stattdessen gibt es einen Anspruch auf Pflegebegleitung, also fachliche Unterstützung im eigenen Haushalt.

In den Pflegegraden 2 bis 5 werden Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst. Das Pflegegeld geht im neuen Entlastungsbudget auf. Für Alltagshilfen ist ein Sozialraumbudget vorgesehen: bis zu 175 Euro monatlich ab 25 Jahren, bis zu 300 Euro für Jüngere. Die Verhinderungspflege, die heute greift, wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen, verschwindet als eigene Leistung. Für Notfälle soll ein Überbrückungsbudget einspringen. Die nach geltendem Recht für 2028 geplante Erhöhung der Leistungsbeträge entfällt, ab 2029 sollen die Beträge jährlich mit der Inflation steigen.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hält den Wegfall der flexiblen Verhinderungspflege für eine besondere Härte. Pflegende Angehörige bräuchten Freiräume, sagte sie.

Kinderlose und Gutverdiener zahlen mehr für die Pflegeversicherung

Auf der Einnahmenseite steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose erhöht sich damit von 4,2 auf 4,5 Prozent. Den Zuschlag tragen die Versicherten allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.

Ein Beispiel: Ein kinderloser Angestellter mit 3.400 Euro brutto trägt außerhalb Sachsens heute 2,4 Prozent, also 81,60 Euro im Monat. Ab Januar wären es 2,7 Prozent oder 91,80 Euro, ein Plus von 10,20 Euro. Eine kinderlose Rentnerin mit 1.600 Euro gesetzlicher Rente zahlt den Pflegebeitrag komplett selbst. Bei ihr steigt er von 67,20 auf 72,00 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat angehoben werden. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobs Pflegebeiträge abführen. Für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner wird dann ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig. Ausgenommen bleiben unter anderem Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Mitversicherte im Rentenalter.

Kassen und Gewerkschaften sehen den Bund in der Pflicht

Krankenkassen und Gewerkschaften werfen dem Bund vor, Haushaltslasten auf die Beitragszahlenden abzuwälzen. Der GKV-Spitzenverband fordert, dass der Bund rund 5,2 Milliarden Euro Corona-Hilfen zurückzahlt und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt. Nach Rechnung des DGB ließe sich die Pflegeversicherung so sofort um zehn Milliarden Euro entlasten. AOK-Vorständin Carola Reimann erwartet von dem Gesetz nur eine Atempause von wenigen Monaten. Eine Strukturkommission soll bis Ende Januar Vorschläge für eine größere Reform vorlegen.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?

Der Bundestag soll das Pflegeneuordnungsgesetz am 11. Dezember 2026 verabschieden, danach befasst sich der Bundesrat. Geplant ist ein Start in zwei Stufen am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028. Bis dahin gelten die bisherigen Leistungen und Beiträge unverändert.

Verlieren Menschen mit Pflegegrad durch die neuen Schwellenwerte ihre Einstufung?

Nein. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen, die strengeren Punkteschwellen gelten nur für Neueinstufungen. Der geplante Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 würde nach dem bisherigen Entwurf aber auch bestehende Fälle betreffen.

Wie hoch ist der Pflegebeitrag für Kinderlose ab 2027?

Nach dem Entwurf steigt er auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Zuschlag gilt ab dem 23. Lebensjahr und wird von den Versicherten allein getragen. Bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur den Grundbeitrag von 3,6 Prozent.

Was gilt für die Verhinderungspflege bis zur Reform?

Bis zum Inkrafttreten bleibt es beim gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Er steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Ob und in welcher Form die Verhinderungspflege 2027 erhalten bleibt, entscheidet sich in den Ausschussberatungen.

Einschätzung der Redaktion

Die Koalition steckt in einem Dilemma, das sie selbst verursacht hat. Jede Entschärfung bei Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag ist richtig, reißt aber ein weiteres Loch in eine Rechnung, die schon heute um 1,35 Milliarden Euro nicht aufgeht. Dass ausgerechnet pflegende Angehörige einen großen Teil der Einsparungen tragen sollen, halten wir für den falschen Ansatz. Sie fangen täglich auf, was das System nicht leistet. Solange der Bund Corona-Hilfen nicht erstattet und die Rentenbeiträge für Pflegende aus Beitragsgeld bezahlen lässt, bleibt das Gesetz eine Notoperation. Von der Strukturkommission erwarten wir im Januar mehr als eine neue Liste mit Kürzungen.

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