Rentner aufgepasst: über 200 Euro mehr an die Krankenkasse – Kostenbremse treten!

Rentner müssen ab März mehr an Beiträgen an ihre Krankenversicherung zahlen, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht hat. Sparen können Sie aber durch einen Wechsel der Krankenkasse. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie alles weiteres hier!

Als Rentner Geld sparen beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Foto des Autors

von

geprüft von

Die Beiträge zur Krankenkasse werden 2024 für Rentner erhöht. Das liegt zum einen an der Anhebung des Zusatzbeitrages, den jede Krankenkasse individuell festlegt und an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. 

Das führt zu Mehrkosten von über 200 Euro auf das ganze Jahr verteilt. Rentner können allerdings gegensteuern. In unserem Artikel erklären wir, wie das geht und wie man als Rentner über 400 Euro durch einen Wechsel der Krankenkasse sparen kann.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angehoben

Zusatzbeitrag Krankenversicherung auch für Rentner erhöht

Auch für Rentner wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhöht. Durch einen geschickten Wechsel der Krankenkasse können sie viel Geld sparen.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wurde zu Beginn des Jahres auf 5.175 Euro angehoben. Das haben die berufstätigen Versicherten schon Anfang im Januar gespürt. Renten müssen erst ab März 2024 höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Gegen diese Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die damit verbundenen höheren Krankenkassenbeiträge kann man direkt nichts tun, wenn man mit seinen Einkünften dort liegt. Denn der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch. Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags zählt nicht nur die Rente, sondern auch andere Einnahmen, etwa aus einer Selbständigkeit, aus einer Betriebsrente oder auch einer Witwenrente. So kann man dann mit seinen Einkünften die Beitragsbemessungsgrenze erreichen und auch überschreiten.  Dann muss man 2024 als Rentner mehr zahlen – das macht auf das Jahr gesehen über 200 Euro aus.

Obwohl dies, wie gesagt, bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist, kann  ein Wechsel der Krankenkasse lohnen. Warum, zeigen wir nachfolgend auf.


Recht zur Kündigung der Krankenkasse

Nach 12 Monaten bestehender Mitgliedschaft kann man die Krankenkasse wechseln. Man hat das normale Kündigungsrecht. Außerdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dies greift bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kann man dann die Mitgliedschaft beenden und zu einer anderen, günstigeren Krankenkasse wechseln.

Zusatzbeitrag wurde 2024 bei vielen Krankenkassen angehoben

Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gegenwärtig im Jahr 2024 zwischen 0,90 % und 2,20 %. Der neue Zusatzbeitrag ist gültig von März 2024 bis Februar 2025 und gilt für alle Rentner. Sie müssen hiervon die Hälfte zahlen, die andere Hälfte zahlt die gesetzliche Rentenversicherung.

Weiterführende Informationen zur Erhöhung des Zusatzbeitrags finden Sie hier: Zusatzbeitrag Krankenkasse für Rentner erhöht

Eine Beitragsänderung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für versicherungspflichtige Rentner nicht schon zum Jahresbeginn, sondern erst zwei Monate später wirksam. Das sieht das Gesetz vor.  

Einen neuen Rentenbescheid gibt es hinsichtlich der geänderten Beiträge aber nicht. Über die neue Rentenhöhe müssen sich die Rentner anhand ihres Kontoauszugs informieren.  In Ausnahmefällen wird ein Rentenbescheid erteilt, insbesondere dann, wenn die Rente nicht auf das Konto des Rentners überwiesen wird.


In welcher Höhe wurde der Zusatzbeitrag erhöht?

Die deutlichste Erhöhung des Zusatzbeitrages zur Krankenkasse betrug 0,69 Prozent bei einer Krankenversicherung. Für einen Standardrentner macht das eine Zahlung von 67 Euro mehr an die Krankenkasse aus, im Jahr. Ein Standardrentner, auch Eckrentner genannt, ist ein Rentner, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und immer ein durchschnittliches Gehalt bezogen hat.

Ersparnis bei Krankenkassenwechsel

Wechselt man nun als Rentner von der Krankenkasse mit dem höchsten Zusatzbetrag (2,2 Prozent)  zu der mit dem niedrigsten Zusatzbetrag (0,9 Prozent), so kann man über 400 Euro im Jahr sparen. Das gilt für Rentner, die Einkünfte in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (s.o.) haben.

Standardrentner können aber immerhin über 120 Euro bei einem Wechsel der Krankenversicherung sparen!


Quellen

Bundesgesundheitsministerium