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1.400 Euro Rente: Diese Steuern fallen 2025 wirklich an – aktuelle Tabelle und Antworten

Wie hoch sind die Steuern auf 1.400 Euro Rente im Jahr 2025? In diesem Artikel analysiert Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., die aktuellen Regelungen, zeigt eine übersichtliche Tabelle und beantwortet die wichtigsten Fragen für Rentner. Erfahren Sie, ab wann Renten steuerpflichtig werden, wie sich der Grundfreibetrag entwickelt und worauf Sie bei Ihrer Steuererklärung achten sollten.

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Die steigende Steuerlast für Rentner beschäftigt viele, gerade bei mittleren Renten wie 1.400 Euro pro Monat. Der Staat verlangt für Renten zunehmend Steuern, doch ob Sie wirklich zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab: dem Rentenbeginn, dem jährlichen Grundfreibetrag und Ihren individuellen Abzügen. Wir erklären, wie die Steuer auf die Rente 2025 berechnet wird, ab wann eine Steuererklärung Pflicht ist und was netto von 1.400 Euro Rente übrig bleibt.

So entwickeln sich Rente und Besteuerung 2025

Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt und seither jährlich verschärft. Rentner, die 2025 erstmals Leistungen beziehen, müssen 83,5 % ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 16,5 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Der Rentenfreibetrag wird fest beim Rentenstart bestimmt und bleibt – auch bei Rentenerhöhungen – als fixe Größe erhalten.

Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag 2025 auf 12.096 Euro pro Jahr (ledig). Nur wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an.

Brutto, Netto und die wichtigsten Abzüge

Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Dies sind aktuell 8,55 % Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) und 3,6 % Pflegeversicherung – zusammen 12,15 %. Diese Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und müssen in jeder Steuerberechnung mitberücksichtigt werden.

Weitere pauschale Abzüge:

  • Werbungskostenpauschale: 102 Euro pro Jahr
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro pro Jahr

Beispielrechnung: 1.400 Euro Rente im Jahr 2025

Nehmen wir an, ein lediger Rentner bezieht ab 2025 eine Bruttorente von 1.400 Euro monatlich:

  • Jahresbruttorente: 16.800 Euro (12 × 1.400 Euro)
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 14.028 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung (12,15 %): 2.041,20 Euro
  • Weitere Pauschalen: 102 Euro + 36 Euro = 138 Euro
  • Grundfreibetrag: 12.096 Euro

Bereinigt verbleibt ein steuerpflichtiges Einkommen von 11.849 Euro – das liegt unter dem Grundfreibetrag. Somit fällt auf eine alleinige Rente von 1.400 Euro monatlich keine Einkommensteuer an.

Aktuelle Tabelle: Steuerpflicht auf 1.400 Euro Rente (2025, ledig)

JahrMonatl. BruttorenteJahresbruttorenteSteuerpflichtiger Anteil (83,5 %)Nach Abzügen zu versteuernSteuer ab 2025
2025 (neu)1.400 €16.800 €14.028 €11.849 €0 €
2025 + weitere Einkünfte1.400 €16.800 €14.028 €>12.096 €Ja, anteilig
2025 (verheiratet, gemeinsam)2.800 €33.600 €28.056 €<24.192 €0 €

Hinweis: Zusätzliche Einkünfte oder andere Steuermerkmale können die Steuerpflicht auslösen.

Wann wird für die Rente doch Steuer fällig?

  • Sobald weitere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Vermietung, Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer) hinzukommen
  • Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.192 Euro. Steuerpflicht kann durch höhere Gesamteinkünfte dennoch eintreten.
  • Nachträgliche Rentenerhöhungen erhöhen den steuerpflichtigen Anteil! Zwar bleibt der Rentenfreibetrag gleich, aber Rentenerhöhungen werden immer voll besteuert.
  • Für alle Rentner gilt die progressive Einkommensteuer.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich mit 1.400 Euro Rente 2025 Steuern zahlen?

Nein. Bei ausschließlicher gesetzlicher Altersrente und ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, sodass keine Steuer anfällt.

Wie wirkt sich eine Rentenerhöhung aus?

Der prozentuale steuerfreie Rentenanteil bleibt fest, aber alle nachträglichen Rentenerhöhungen werden zu 100 % besteuert. Dadurch können Sie bei steigendem Einkommen nachträglich steuerpflichtig werden.

Was zählt alles zum zu versteuernden Einkommen?

Neben der gesetzlichen Rente auch Betriebs- und private Renten, Einkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünfte (sofern keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde) und weitere Einkünfte.

Wann bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Sobald Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen oder das Finanzamt Sie auffordert, besteht Abgabepflicht.

Gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westrenten?

Der steuerliche Ansatz ist identisch. Unterschiede bestehen teils bei der Rentenhöhe, nicht aber bei Freibeträgen und Besteuerung.

Was ist, wenn ich verheiratet bin?

Verheiratete, die sich gemeinsam veranlagen lassen, profitieren vom doppelten Grundfreibetrag (24.192 Euro im Jahr 2025). Das verzögert die Steuerpflicht deutlich.

Kann ich weitere Kosten absetzen?

Ja – z. B. außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Versicherungsbeiträge können geltend gemacht werden.

Die Rentensteuer: Das Wichtigste zusammengefasst

  • 2025 sind 83,5 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.
  • Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 12.096 Euro, für Verheiratete 24.192 Euro im Jahr 2025.
  • Mit einer gesetzlichen Rente von 1.400 Euro pro Monat sind alleinstehende Rentner 2025 in der Regel nicht steuerpflichtig.
  • Zusätzliche Einkünfte oder Rentenerhöhungen können die Steuerpflicht auslösen.
  • Es lohnt sich, jährlich zu prüfen, ob eine Steuererklärung Pflicht ist und wie hoch die Steuerlast ggf. wäre.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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