Die steigende Steuerlast für Rentner beschäftigt viele, gerade bei mittleren Renten wie 1.400 Euro pro Monat. Der Staat verlangt für Renten zunehmend Steuern, doch ob Sie wirklich zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab: dem Rentenbeginn, dem jährlichen Grundfreibetrag und Ihren individuellen Abzügen. Wir erklären, wie die Steuer auf die Rente 2025 berechnet wird, ab wann eine Steuererklärung Pflicht ist und was netto von 1.400 Euro Rente übrig bleibt.
So entwickeln sich Rente und Besteuerung 2025
Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt und seither jährlich verschärft. Rentner, die 2025 erstmals Leistungen beziehen, müssen 83,5 % ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 16,5 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Der Rentenfreibetrag wird fest beim Rentenstart bestimmt und bleibt – auch bei Rentenerhöhungen – als fixe Größe erhalten.
Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag 2025 auf 12.096 Euro pro Jahr (ledig). Nur wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an.
Brutto, Netto und die wichtigsten Abzüge
Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Dies sind aktuell 8,55 % Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) und 3,6 % Pflegeversicherung – zusammen 12,15 %. Diese Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und müssen in jeder Steuerberechnung mitberücksichtigt werden.
Weitere pauschale Abzüge:
- Werbungskostenpauschale: 102 Euro pro Jahr
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro pro Jahr
Beispielrechnung: 1.400 Euro Rente im Jahr 2025
Nehmen wir an, ein lediger Rentner bezieht ab 2025 eine Bruttorente von 1.400 Euro monatlich:
- Jahresbruttorente: 16.800 Euro (12 × 1.400 Euro)
- Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 14.028 Euro
- Kranken- und Pflegeversicherung (12,15 %): 2.041,20 Euro
- Weitere Pauschalen: 102 Euro + 36 Euro = 138 Euro
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro
Bereinigt verbleibt ein steuerpflichtiges Einkommen von 11.849 Euro – das liegt unter dem Grundfreibetrag. Somit fällt auf eine alleinige Rente von 1.400 Euro monatlich keine Einkommensteuer an.
Aktuelle Tabelle: Steuerpflicht auf 1.400 Euro Rente (2025, ledig)
Jahr | Monatl. Bruttorente | Jahresbruttorente | Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %) | Nach Abzügen zu versteuern | Steuer ab 2025 |
---|---|---|---|---|---|
2025 (neu) | 1.400 € | 16.800 € | 14.028 € | 11.849 € | 0 € |
2025 + weitere Einkünfte | 1.400 € | 16.800 € | 14.028 € | >12.096 € | Ja, anteilig |
2025 (verheiratet, gemeinsam) | 2.800 € | 33.600 € | 28.056 € | <24.192 € | 0 € |
Hinweis: Zusätzliche Einkünfte oder andere Steuermerkmale können die Steuerpflicht auslösen.
Wann wird für die Rente doch Steuer fällig?
- Sobald weitere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Vermietung, Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer) hinzukommen
- Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.192 Euro. Steuerpflicht kann durch höhere Gesamteinkünfte dennoch eintreten.
- Nachträgliche Rentenerhöhungen erhöhen den steuerpflichtigen Anteil! Zwar bleibt der Rentenfreibetrag gleich, aber Rentenerhöhungen werden immer voll besteuert.
- Für alle Rentner gilt die progressive Einkommensteuer.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mit 1.400 Euro Rente 2025 Steuern zahlen?
Nein. Bei ausschließlicher gesetzlicher Altersrente und ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, sodass keine Steuer anfällt.
Wie wirkt sich eine Rentenerhöhung aus?
Der prozentuale steuerfreie Rentenanteil bleibt fest, aber alle nachträglichen Rentenerhöhungen werden zu 100 % besteuert. Dadurch können Sie bei steigendem Einkommen nachträglich steuerpflichtig werden.
Was zählt alles zum zu versteuernden Einkommen?
Neben der gesetzlichen Rente auch Betriebs- und private Renten, Einkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünfte (sofern keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde) und weitere Einkünfte.
Wann bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Sobald Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen oder das Finanzamt Sie auffordert, besteht Abgabepflicht.
Gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westrenten?
Der steuerliche Ansatz ist identisch. Unterschiede bestehen teils bei der Rentenhöhe, nicht aber bei Freibeträgen und Besteuerung.
Was ist, wenn ich verheiratet bin?
Verheiratete, die sich gemeinsam veranlagen lassen, profitieren vom doppelten Grundfreibetrag (24.192 Euro im Jahr 2025). Das verzögert die Steuerpflicht deutlich.
Kann ich weitere Kosten absetzen?
Ja – z. B. außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Versicherungsbeiträge können geltend gemacht werden.
Die Rentensteuer: Das Wichtigste zusammengefasst
- 2025 sind 83,5 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.
- Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt 12.096 Euro, für Verheiratete 24.192 Euro im Jahr 2025.
- Mit einer gesetzlichen Rente von 1.400 Euro pro Monat sind alleinstehende Rentner 2025 in der Regel nicht steuerpflichtig.
- Zusätzliche Einkünfte oder Rentenerhöhungen können die Steuerpflicht auslösen.
- Es lohnt sich, jährlich zu prüfen, ob eine Steuererklärung Pflicht ist und wie hoch die Steuerlast ggf. wäre.