Rente sichern: EU-Richtlinie PSD3 betrifft Millionen – das sollten Sie sofort prüfen

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Die Auszahlung der Rente ist für Millionen Menschen in Deutschland existenziell. Doch ab Oktober 2025 könnte es – so war in vielen Medien zu lenen – für viele Rentnerinnen und Rentner zu erheblichen Problemen kommen: Eine neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) verpflichtet Banken zu einem strengeren Sicherheitsverfahren bei Überweisungen. Was bedeutet das konkret? Und wie können Betroffene vorsorgen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, damit Ihre Rente auch 2025 / 2026 weiterhin pünktlich auf dem Konto landet.

Vorab! Die Zahlungen er Deutschen Rentenversicherung sind nicht von der EU-Richtlinie betroffen! Die Auszahlung der Rente für Oktober erfolgt problemlos, wie bisher. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Opt-Out-Verfahren gewählt. Einzelheiten hier: Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen

Was steckt hinter der neuen EU-Richtlinie PSD3?

Die PSD3-Richtlinie der Europäischen Union soll Banküberweisungen sicherer machen und Verbraucher – insbesondere ältere Menschen – besser vor Betrugsmaschen wie dem sogenannten Enkeltrick schützen. Ab Oktober 2025 müssen Banken bei jeder Überweisung nicht nur die IBAN, sondern auch den Namen des Empfängers exakt mit den Bankdaten abgleichen. Stimmen Name und IBAN nicht vollständig überein, darf die Bank die Überweisung ablehnen.

Link Tipp: Europäische Kommission: Informationen zur Zahlungsdiensterichtlinie PSD3

Ziel: Mehr Sicherheit für Verbraucher

  • Betrugsversuche wie der Enkeltrick oder manipulierte Rechnungen sollen erschwert werden.
  • Falsche Empfängerangaben werden durch den verpflichtenden Namensabgleich frühzeitig erkannt.
  • Zahlungen an nicht autorisierte Empfänger werden gestoppt.

Warum sind besonders Rentner betroffen?

Gerade ältere Menschen sind von der neuen Regelung besonders betroffen. Der Grund: Bei vielen Rentnern stimmen die Namensschreibweisen bei auszahlender Stelle und der Bank nicht exakt überein. Häufige Fehlerquellen sind:

  • Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich
  • Abgekürzte oder ausgeschriebene Vornamen
  • Tippfehler oder alte Schreibweisen

Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass Banken eingehende Zahlungen ablehnen. Die Folge: Die Zahlung kommt verspätet oder bleibt ganz aus, bis die Daten korrigiert wurden.

So bereiten Sie sich optimal vor

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Rentnerinnen und Rentner rechtzeitig aktiv werden. Experten empfehlen folgende Schritte:

  1. Überprüfen Sie die Namensschreibweise bei Ihrer Bank
    Kontrollieren Sie, wie Ihr Name bei der Bank hinterlegt ist, die Ihre Zahlung empfängt.
  2. Vergleichen Sie die Daten mit einem Zahlungsauftraggeber
    Prüfen Sie, wie Ihr Name bei der Stelle gespeichert ist, die eine Zahlung an Sie vornehmen soll
  3. Lassen Sie Abweichungen korrigieren
    Stimmen die Angaben nicht exakt überein, lassen Sie die Datenangleichen.
  4. Informieren Sie sich regelmäßig
    Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert, um rechtzeitig reagieren zu können.

Tabelle: Häufige Fehlerquellen bei Zahlungen und ihre Lösung

FehlerquelleMögliche FolgeLösungsempfehlung
Bindestrich im DoppelnamenÜberweisung wird abgelehntEinheitliche Schreibweise wählen
Abgekürzter VornameZahlung verzögert sichNamen ausschreiben lassen
Tippfehler im NamenZahlung bleibt ausKorrektur bei Bank/auszahlender Stelle
Alte SchreibweiseÜberweisung wird gestopptAktualisierung der Daten

Was tun, wenn die Zahlung nicht ankommt?

Sollte eine Zahlung ab Oktober 2025 ausbleiben oder sich verzögern, gehen Sie wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und die auszahlende Stelle.
  • Prüfen Sie, ob Namens- oder Kontodaten korrekt hinterlegt sind.
  • Lassen Sie fehlerhafte Angaben schnellstmöglich korrigieren.
  • Bitten Sie ggf. um eine schriftliche Bestätigung der Korrektur.

Link Tipp: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Hilfe bei Problemen mit der Rente

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur neuen EU-Richtlinie

Was ist die PSD3-Richtlinie?

Die PSD3 ist eine EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die Banken ab Oktober 2025 zu einem Namensabgleich bei Überweisungen verpflichtet.

Wie kann ich Zahlungsausfälle verhindern?

Vergleichen Sie frühzeitig die gespeicherten Namen bei Bank und zahlender Stelle und lassen Sie Abweichungen korrigieren.

Sind nur Rentner betroffen?

Nein, auch andere Überweisungen können betroffen sein.

Was ist, wenn ich im Ausland lebe?

Auch Rentner im Ausland sollten die Namensdaten abgleichen, da die Richtlinie EU-weit gilt.

Fazit: Frühzeitig handeln schützt vor bösen Überraschungen

Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD3 bringt mehr Sicherheit, kann aber ohne Vorbereitung zu erheblichen Problemen führen. Rentnerinnen und Rentner sollten daher jetzt aktiv werden, um ab Oktober 2025 weiterhin pünktlich ihre Zahlungen zu erhalten. Ein Abgleich der Namensdaten bei Bank und der zahlenden Stelle ist der beste Schutz vor Zahlungsausfällen.

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