Rentenerhöhung 2026: Mehr Geld für Ruheständler
Rentner dürfen sich 2026 auf eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Laut Modellberechnungen der Deutschen Rentenversicherung und Bundesregierung wird die gesetzliche Rente voraussichtlich um 3,37% steigen. Für eine Monatsrente von 1.500 Euro ergibt dies ein Plus von knapp 50 Euro. Die Rentenerhöhung gilt ab Juli 2026 und soll laut Expertenprognose den Kaufkraftverlust durch Inflation teilweise ausgleichen:
Jahr | Prognose Rentenerhöhung | Rente 1.500 € (Beispiel) |
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2026 | 3,37% | + 50,55 € = 1.550,55 € |
2027 | 4,18% | + 64,78 € = 1.615,33 € |
Die tatsächlichen Werte werden jedes Frühjahr neu berechnet und hängen von der Lohnentwicklung und der wirtschaftlichen Situation ab.
Vertrauensschutz bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen fällt weg
Das Jahr 2026 bringt das endgültige Aus für die sogenannten „Vertrauensschutzregelungen“ bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für Versicherte, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, gelten die Übergangsprivilegien bei früherem Rentenzugang nicht mehr. Konkret bedeutet das:
Ab dem 1. Januar 2026 können bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen erstmals die am 01.01.1964 geborenen Menschen mit Schwerbehinderung (GdB 50) in den Ruhestand gehen, und zwar mit einem Rentenabschlag von 10,8 %. Der erstmalige vorzeitige Rentenbeginn ist also mit 62 Jahren möglich. Hinzukommen müssen ein GdB von 50 und 35 Jahre Wartezeit machbar.
Der reguläre Beginn dieser Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge für Geburtsjahrgang 1964 ist frühestens 2029 möglich. Dann liegt das Renteneintrittsalter dort bei 65 Jahren.
Dieser Wegfall des Vertrauensschutzes Schritt soll das Rentensystem zukunftsfest machen, ist aber mit leider Nachteilen für viele Versicherten verbunden.
Wie das mit der Rente für schwerbehinderte Menschen funktioniert, siehe auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: hier.
Stabiles Rentenniveau und höhere Beiträge
Die Bundesregierung plant mit dem Rentenpaket 2025, das Rentenniveau von 48 % bis mindestens 2031 zu stabilisieren. Das bedeutet, ein Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren erhält weiterhin eine Rente in Höhe von etwa 48 % seines letztlichen Gehalts. Um diese Haltelinie zu finanzieren, steigen die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf 127,8 Milliarden Euro und der Beitragssatz bleibt zunächst bei 18,6 %, steigt aber ab 2027 auf 18,8 %:
- Rentner profitieren von höheren Dauerleistungen, Arbeitnehmer und Unternehmen müssen mittelfristig mit höheren Beiträgen rechnen.
Verbesserungen bei Kindererziehungszeiten – Mütterrente
Eine große Neuerung ab 2027 (angestoßen 2026) ist die Ausweitung der Mütterrente. Eltern, vor allem Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten künftig bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet – statt wie bisher zweieinhalb Jahre. Rund 10 Millionen Menschen profitieren von dieser Erhöhung:
- Mehr Rente vor allem für Frauen, für frühere Geburtsjahrgänge besonders relevant.
- Eltern sollten ihre Versicherungszeiten aktualisieren lassen.
Rentenkommission: Reformdebatte geht weiter
2026 wird eine Rentenkommission eingesetzt, die alle offenen Fragen zur Systemumstellung, zur Beitragsausweitung auf Selbstständige und Beamte, sowie zu neuen Finanzierungsformen begutachtet. Die Empfehlungen der Kommission werden die Basis für eine Rentenreform 2027/2028; Betroffene sollten die Debatte verfolgen und rechtzeitig Informationen einholen.
Tipps
- Arbeitgeber müssen Beschäftigten im Rentenalter die Weiterarbeit ermöglichen, Flexirente und Aktivrente (in Planung) bleiben wichtige Themen.
- Die Rücklagen der Rentenkasse werden auf 30% einer Monatsausgabe erhöht, um Krisen besser abzufangen.
- Das Recht auf ein Basiskonto sichert den Wegfall der Renten-Barauszahlung ab. Ab 2026 kann die Rente nur noch auf ein Bankkonto ausgezahlt werden.
Weitere Neuerungen 2026, die auch, aber nicht nur für Rentner interessant sind oder sein könnten
2026 bringt zahlreiche Neuerungen, die zwar nicht direkt die Rente betreffen, aber für Rentner wie andere Bevölkerungsgruppen relevant sind. Besonders im Bereich Sozialleistungen, Steuern, Pflege und Kindergeld kommen wichtige Änderungen, die finanzielle und organisatorische Auswirkungen haben.
Sozialleistungen und Kindergeld
- Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen deutlich: Ab Januar 2026 gibt es monatlich 259 Euro Kindergeld pro Kind, der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro jährlich erhöht. Das entlastet Familien und auch Großeltern, die oft finanziell mithelfen oder Anträge begleiten.
- Mehr Hilfe für Mehrkindfamilien und geringes Einkommen: Höhere Freibeträge und Zuschüsse sowie eine vereinfachte Antragstellung sollen den Zugang zu Sozialleistungen leichter machen. Das betrifft auch Rentner-Haushalte mit Enkelkindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Die Bundesregierung hat eine Sozialstaatskommission eingesetzt.
Gesundheit und Pflege
- Modernisierung im Gesundheits- und Pflegebereich: Das SGB VI-Anpassungsgesetz bringt ab 2026 ein individuelles Fallmanagement für Versicherte, mehr digitale Abläufe in der Verwaltung und eine bessere Verzahnung von Reha-Leistungen. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Reha-Zugang und schnelle Sozialdatenverarbeitung werden verbessert.
- Beiträge zur Sozialversicherung und Pflege steigen für Gutverdiener: Wer als Rentner zusätzliches Einkommen hat oder noch arbeitet, muss mit höheren Sozialabgaben rechnen. Beitragsbemessungsgrenzen steigen.
Grundsicherung und Mindestlohn
- Neues Grundsicherungssystem: Das Bürgergeld soll ab 2026 von einer überarbeiteten Neuen Grundsicherung abgelöst werden, was die Bedingungen und Höhe der Leistungen verändert. Gerade für armutsgefährdete Menschen ist dies relevant. Die Grundsicherung im Alter bleibt bestehen; auf diese können Rentner ergänzend zugreifen, wenn die Rente nicht reicht.
- Mindestlohn steigt und gilt auch für kurzzeitig beschäftigte Senioren: Das betrifft insbesondere ältere Menschen in Nebenjobs oder Minijobs.
Steuer und Vorsorge
- Basiskonto und Steuererleichterungen: Der gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto wird ab 2026 wichtig, da die Rente (und auch Sozialleistungen) nicht mehr bar ausgezahlt werden, auch nicht per Scheck.
- Neue Vorsorgepauschale im Steuerabzug: 2026 wird das Steuerverfahren umgestellt – auch Ruheständler mit Nebeneinkünften oder selbstständiger Tätigkeit profitieren teils von mehr Abzugsoptionen.
Arbeit und Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigung in Landwirtschaft und Saisonarbeit: Die maximale Dauer für kurzfristige Jobs steigt auf 90 Arbeitstage, was Rentnern mit Interesse an so einem Nebenverdienst neue Möglichkeiten eröffnet.
Fazit: 2026 als Wendepunkt der deutschen Altersvorsorge?
Die Reformen und Anpassungen machen das Jahr 2026 zu einem Wendepunkt für alle Rentner und Versicherten in Deutschland. Die kommenden Jahre stehen im Zeichen einer groß angelegten Reformdebatte. Wer sich rechtzeitig informiert und beraten lässt, kann Nachteile vermeiden und von neuen Chancen profitieren. Rentner sollten die aktuellen Anpassungen beim Renteneintritt, der Kindererziehungszeit und den Steuerregeln beachten!