Die geplante Kapitalrente gilt als Herzstück der großen Rentenreform der Bundesregierung. Doch bevor sie den Menschen im Alter mehr Geld bringt, könnte sie der deutschen Wirtschaft zunächst schwer zusetzen. Das geht aus einer aktuellen gemeinsamen Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Bis zu 250.000 Arbeitsplätze könnten demnach in den kommenden Jahren wegfallen, während gleichzeitig Milliarden an Wirtschaftsleistung verloren gehen.
Worum es bei der Kapitalrente geht
Die gesetzliche Rente soll künftig nicht mehr allein über die laufenden Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Zusätzlich soll Geld am Kapitalmarkt angelegt werden, um langfristig höhere Erträge für die Altersvorsorge zu erwirtschaften. Diesen Umbau empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission, die ihren 76 Seiten starken Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben hat. Beide haben angekündigt, das Paket vollständig umsetzen zu wollen. Die genauen Hintergründe zur geplanten Kapitalrente und ihrer Funktionsweise erläutert die Bundesregierung in ihrem offiziellen FAQ zur Rentenreform.
Bis zu 250.000 Jobs und 45 Milliarden Euro auf dem Spiel
Nach den Empfehlungen der Kommission sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2028 schrittweise zusätzliche Beiträge für die Kapitalrente zahlen. Bis 2031 soll der Beitragssatz um insgesamt zwei Prozentpunkte steigen, jeweils zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Unternehmen. Das hat zwei unmittelbare Folgen: Den Haushalten bleibt weniger Netto vom Brutto, während gleichzeitig die Lohnnebenkosten für Unternehmen steigen.
Laut IMK und WSI dämpft das in den kommenden Jahren das Konsumwachstum spürbar. Nach ihren Berechnungen könnten dadurch bis zu 250.000 Arbeitsplätze wegfallen, weil die deutsche Wirtschaft derzeit stärker als früher von der Binnennachfrage abhängt. Bis Anfang der 2030er-Jahre könnte die Reform demnach rund ein Prozent Wirtschaftswachstum kosten, umgerechnet etwa 45 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung.
| Kennzahl | Heute | Ab 2032 mit Kapitalrente | Ab 2032 ohne Kapitalrente |
|---|---|---|---|
| Rentenbeitragssatz | 18,6 Prozent | rund 22,0 Prozent | rund 20,4 Prozent |
| Zusatzbeitrag Kapitalrente | entfällt | 2,0 Prozentpunkte, paritätisch | entfällt |
| Geschätzter Jobverlust | – | bis zu 250.000 Stellen | – |
| Wachstumseffekt bis Anfang 2030er | – | rund minus 1 Prozent (ca. 45 Mrd. Euro) | – |
Warum das Kapitalrenten-Geld der Wirtschaft zunächst fehlt
Anders als die heutigen Rentenbeiträge fließen die neuen Kapitalrenten-Beiträge nicht sofort wieder als Rentenzahlungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. Stattdessen werden sie über Jahrzehnte angespart und an den internationalen Kapitalmärkten investiert. IMK-Direktor Sebastian Dullien erklärte dazu, dass ein Kapitalmarktfonds erst mühsam aufgefüllt werden müsse, bevor Erträge ausgezahlt werden könnten. Erwerbstätige müssten in den kommenden Jahrzehnten quasi doppelt zahlen, einmal für die Rente der heutigen Älteren und einmal für den Aufbau des neuen Kapitalstocks.
Nach den Berechnungen der Wissenschaftler würde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung dadurch bis 2032 von derzeit 18,6 Prozent auf rund 22 Prozent steigen. Ohne die Kapitalrente läge er ihren Modellrechnungen zufolge nur bei etwa 20,4 Prozent. Details zur aktuellen Beitragssatz-Entwicklung veröffentlicht auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Selbst Kommissionsmitglieder räumen den Preis ein
Bemerkenswert ist, dass auch Mitglieder der Rentenkommission die Analyse teilen. Die Volkswirtin Camille Logeay sagte dem „Handelsblatt“, wer die Kapitalrente wolle, müsse genau diesen Preis zahlen. Auch der Ökonom Peter Bofinger räumte ein, dass ein fehlender Konsumbetrag klar dämpfende Effekte habe. Beide verteidigten dennoch den Gesamtkompromiss der Kommission als Ergebnis intensiver Verhandlungen, das nur als Gesamtpaket funktioniere.
Um Menschen kurz vor dem Ruhestand nicht zu benachteiligen, die vom Kapitalaufbau kaum noch profitieren, empfiehlt die Kommission zusätzlich einen steuerfinanzierten Übergangszuschlag. Auch der Versichererverband GDV weist darauf hin, dass die von der Kommission genannte Beispielrente von rund 770 Euro nach 45 Beitragsjahren unter Berücksichtigung der Inflation real nur einen deutlich geringeren Wert habe.
Wissenschaftler schlagen Alternativen zur Finanzierung vor
IMK und WSI begrüßen grundsätzlich das Ziel, die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die gewählte Finanzierung über zusätzliche Lohnbeiträge. Als Alternativen nennen die Institute das bereits von der früheren Ampelregierung geplante, kreditfinanzierte Generationenkapital, einen über eine einmalige Vermögensabgabe finanzierten Generationenfonds oder eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge. Diese Wege hätten die verfügbaren Einkommen und die Konsumnachfrage kurzfristig weniger belastet.
Wie geht es jetzt weiter
Der Bericht der Alterssicherungskommission ist zunächst eine Empfehlung. Die eigentliche gesetzgeberische Ausarbeitung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales beginnt erst nach der parlamentarischen Sommerpause. Ob der Bundestag die 33 Empfehlungen tatsächlich unverändert übernimmt, ist offen, auch wenn Kanzler Merz und Ministerin Bas ein Gesamtpaket ohne inhaltliche Abstriche angekündigt haben. Gewerkschaften kritisieren bereits die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, während Arbeitgeberverbände die paritätische Mitfinanzierung der Kapitalrente ablehnen. Es ist daher gut möglich, dass über die genaue Ausgestaltung der Kapitalrente in den kommenden Monaten noch weiterverhandelt wird, bevor eine Verabschiedung ansteht.
Häufige Fragen zur Kapitalrenten-Studie
Was ist die geplante Kapitalrente überhaupt?
Die Kapitalrente ist eine neue, verpflichtende kapitalgedeckte Komponente der gesetzlichen Rente nach schwedischem Vorbild. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen künftig zusätzlich zum bisherigen Rentenbeitrag ein, das Geld wird zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt, um langfristig höhere Erträge für die Altersvorsorge zu erzielen.
Warum warnen Forscher vor Jobverlusten?
Weil die zusätzlichen Beiträge über Jahrzehnte angespart werden, statt sofort wieder als Renten ausgezahlt zu werden, sinkt kurzfristig das verfügbare Einkommen der Haushalte und steigen gleichzeitig die Lohnnebenkosten der Unternehmen. Das dämpft laut IMK und WSI die Konsumnachfrage und könnte dadurch Arbeitsplätze kosten.
Ab wann müssen Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen?
Nach den Empfehlungen der Rentenkommission soll der Zusatzbeitrag ab 2028 schrittweise eingeführt werden und bis 2031 insgesamt zwei Prozentpunkte erreichen, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils hälftig teilen.
Kommt die Reform wirklich wie geplant?
Das ist derzeit noch offen. Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen zwar vollständig umsetzen, doch das eigentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt erst nach der Sommerpause 2026. Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern lässt Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich erscheinen.

