955 Euro Rente: Frauen bekommen fast 450 Euro weniger als Männer

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Wer im Alter ausschließlich von der gesetzlichen Rente lebt, kennt diese Zahl oft aus eigener Erfahrung: 955 Euro monatlich erhalten Frauen im Durchschnitt als Rentenzahlbetrag, Männer dagegen 1.405 Euro. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor, den die Bundesregierung jährlich vorlegt. Für mehr als jede zweite alleinlebende Rentnerin ist dieser Betrag nicht irgendeine Statistik, sondern die gesamte monatliche Haushaltskasse, aus der Miete, Strom, Essen und Medikamente bezahlt werden müssen. Während sich die Politik derzeit über eine große Rentenreform streitet, bleibt genau diese Gruppe in den Debatten oft unsichtbar.

Die Lücke im Rentenzahlbetrag: 955 Euro gegen 1.405 Euro

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 erhielten Männer im Schnitt einen monatlichen Rentenzahlbetrag von 1.405 Euro, Frauen kamen auf 955 Euro. Das sind knapp 450 Euro Unterschied, und zwar nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, also als Nettobetrag, der tatsächlich auf dem Konto landet.

Selbst wer besonders lange eingezahlt hat, entkommt der Lücke nicht vollständig. Frauen mit mindestens 35 Versicherungsjahren erhalten laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung rund 1.036 Euro monatlich, Männer in derselben Gruppe rund 1.532 Euro. Der Abstand bleibt bestehen, weil Teilzeitarbeit, Erziehungs- und Pflegezeiten sowie niedrigere Löhne in weiblich geprägten Branchen über Jahrzehnte hinweg weniger Rentenpunkte bedeuten.

Diese strukturelle Differenz hat einen eigenen Namen: den Gender Pension Gap. Aktuelle Auswertungen des Statistischen Bundesamts beziffern ihn je nach Berechnungsmethode auf rund 26 Prozent, rechnet man Hinterbliebenenrenten heraus, liegt er sogar bei knapp 37 Prozent. Damit steht Deutschland im OECD-Vergleich weiterhin schlecht da.

Warum der Durchschnitt von 2.769 Euro in die Irre führt

In politischen Debatten wird gerne das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen der über 65-Jährigen zitiert: 2.769 Euro laut Alterssicherungsbericht 2024. Diese Zahl klingt beruhigend, verschleiert aber die Realität vieler Alleinstehender. Sie fasst Paarhaushalte mit Doppelpension und Zusatzeinkommen genauso zusammen wie alleinlebende Rentnerinnen mit kleiner gesetzlicher Rente.

Alleinstehende Frauen kamen laut Alterssicherungsbericht 2024 im Schnitt auf ein Einkommen von 1.858 Euro, alleinstehende Männer auf 2.213 Euro. Auch das sind nur Durchschnittswerte, wer ausschließlich die gesetzliche Rente hat, liegt in aller Regel deutlich darunter. Selbst das Bundesarbeitsministerium räumt im Rentenversicherungsbericht ein, aus dem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag lasse sich nicht automatisch auf ein niedriges Alterseinkommen schließen, da weitere Einkommensquellen und der Haushaltskontext fehlten.

Der Grund dafür liegt bei der Verteilung von Zusatzeinkünften: Laut Alterssicherungsbericht 2024 verfügt zwar rund die Hälfte aller Menschen ab 65 Jahren über zusätzliche Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen, Betriebsrente oder Erwerbseinkommen. Bei Paarhaushalten sind es 62 Prozent, bei Alleinstehenden aber nur 46 Prozent. Mehr als jede zweite alleinlebende Rentnerin oder jeder zweite alleinlebende Rentner hat somit keinerlei Polster neben der gesetzlichen Rente.

GruppeRentenzahlbetrag / EinkommenQuelle
Frauen, Rentenzahlbetrag gesamt955 EuroRentenversicherungsbericht 2025
Männer, Rentenzahlbetrag gesamt1.405 EuroRentenversicherungsbericht 2025
Frauen, mind. 35 Versicherungsjahre1.036 EuroDRV-Statistik
Männer, mind. 35 Versicherungsjahre1.532 EuroDRV-Statistik
Alleinstehende Frauen, Haushaltsnettoeinkommen1.858 EuroAlterssicherungsbericht 2024
Alleinstehende Männer, Haushaltsnettoeinkommen2.213 EuroAlterssicherungsbericht 2024

Betriebsrente und Riester schließen die Lücke kaum

Auch bei den freiwilligen Zusatzsystemen setzt sich das Gefälle fort. Die durchschnittliche Bruttorente aus betrieblicher Altersversorgung lag 2023 bei rund 535 Euro monatlich, Männer erhielten im Schnitt 696 Euro, Frauen 382 Euro. Bei der Riester-Rente sieht es nicht besser aus: Ende 2024 gab es laut Bundesarbeitsministerium knapp 15 Millionen Verträge, aber in schätzungsweise 20 bis 25 Prozent davon fließt inzwischen kein Geld mehr. Diese ruhenden Verträge bestehen zwar formal weiter, bauen aber kein nennenswertes zusätzliches Guthaben mehr auf.

Wer noch aktiv einzahlt, sollte jährlich prüfen, ob der eigene Beitrag für die volle staatliche Grundzulage von 175 Euro ausreicht. Dafür ist der sogenannte Mindesteigenbeitrag maßgeblich: vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der zustehenden Zulagen. Wichtig für alle, die jetzt neu einsteigen wollen: Ab Januar 2027 löst das neue Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente für Neuverträge ab, bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter.

Auch die sogenannte Mütterrente kompensiert die Lücke nur begrenzt. Für jedes Kind werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit als Rentenpunkte angerechnet, aktuell mit einem Rentenwert von 40,79 Euro pro Punkt und Monat. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten den Gender Pension Gap in den untersuchten Jahrgängen nur um wenige Prozentpunkte verringert, weil viele Mütter länger als drei Jahre aus dem Beruf aussteigen oder anschließend in Teilzeit bleiben.

Rentenreform 2026: Bericht liegt vor, aber trifft er die richtigen?

Seit dem 23. Juni 2026 ist ein zentraler Baustein der aktuellen Rentendebatte konkreter geworden: Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Merz bezeichnete das Vorhaben als eines der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“, Bas kündigte an, die Vorschläge möglichst vollständig umsetzen zu wollen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat als beratendes Kommissionsmitglied bereits erste Einschätzungen veröffentlicht.

Zu den zentralen Empfehlungen zählen eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild, die spätestens für alle ab 2040 in Rente Gehenden verpflichtend werden soll, sowie der langfristige Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die künftig auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen. Das Renteneintrittsalter soll ab 2041 in einem festen Verhältnis von zwei Arbeitsjahren zu einem Rentenjahr weiter steigen. Für Bürgergeld- beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld-Beziehende empfiehlt die Kommission zudem, die sogenannte Zwangsverrentung dauerhaft abzuschaffen, statt sie wie bisher nur bis Ende 2026 auszusetzen.

Was in diesem Reformpaket auffällt: Die spezifische Lage von Frauen mit ausschließlich gesetzlicher Rente taucht in den öffentlich diskutierten Eckpunkten bisher nicht als eigener Schwerpunkt auf. Die Kommission zielt vor allem auf ein höheres Gesamtversorgungsniveau für den sogenannten Modell-Rentner, also für Erwerbsbiografien mit durchgehend voller Beitragszahlung. Genau diese Annahme trifft aber auf die Mehrheit der Frauen mit unterbrochenen oder in Teilzeit verbrachten Erwerbsjahren nicht zu. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt laut Alterssicherungsbericht 2024 weiterhin 69 Prozent aller Alterssicherungsleistungen ab 65 Jahren ab, für alleinlebende Frauen ohne Zusatzeinkommen ist sie faktisch die einzige Säule.

Nach aktuellem Stand soll das Reformpaket als Gesamtwerk nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 in den Bundestag eingebracht werden, ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 erwartet.

Grundsicherung im Alter: Der Anspruch, den viele nicht kennen

Wer feststellt, dass die gesetzliche Rente dauerhaft nicht zum Leben reicht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro monatlich, hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe, etwa bei Schwerbehinderung. Seit 2021 gilt außerdem ein Freibetrag auf die eigene Rente: Wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen kann, dem bleiben bis zu 281 Euro der Rente anrechnungsfrei.

Diese Leistung wird nicht automatisch gezahlt, sie muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Zu verwechseln ist sie nicht mit dem Bürgergeld, das zum 1. Juli 2026 schrittweise in ein neues Grundsicherungsgeld überführt wird, denn dieses richtet sich an Menschen im erwerbsfähigen Alter und wird über die Jobcenter abgewickelt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Sabine Herrmann, 68, aus Detmold hat 29 Jahre lang in einer Bäckerei gearbeitet, überwiegend in Teilzeit, während sie zwei Kinder großgezogen hat. Ihre gesetzliche Rente beträgt 892 Euro netto. Eine Betriebsrente hat sie nie aufgebaut, ihr früherer Riester-Vertrag ruht seit Jahren, weil sie sich die Beiträge nach der Trennung von ihrem Mann nicht mehr leisten konnte. Ihre Warmmiete liegt bei 480 Euro.

Nachdem eine Nachbarin sie auf die Möglichkeit hingewiesen hat, hat Sabine Herrmann einen Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt. Weil sie mehr als 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann, bleiben ihr 281 Euro der Rente anrechnungsfrei. Zusammen mit dem Regelsatz und der Übernahme der Warmmiete verbessert sich ihre monatliche Situation um rund 210 Euro. Ohne den Antrag hätte sie diesen Anspruch nicht automatisch erhalten.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt ab dem 27. Lebensjahr automatisch eine jährliche Renteninformation per Post, vorausgesetzt es liegen mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vor. Wer darin Lücken entdeckt, etwa nicht eingetragene Kindererziehungszeiten oder Minijob-Phasen, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen kostenlosen Kontenklärungsantrag stellen. Das kann die spätere Rente spürbar erhöhen.

Wer heute noch berufstätig ist und absehen kann, dass Kindererziehung, Pflege oder Teilzeitphasen Lücken hinterlassen werden, kann außerdem freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die genauen Konditionen und Fristen dafür lassen sich direkt bei der Rentenversicherung erfragen. Wer feststellt, dass die gesetzliche Rente absehbar die einzige Einkommensquelle bleibt, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, statt erst im Ruhestand danach zu fragen.

Häufige Fragen zur Rentenlücke bei Frauen

Warum bekommen Frauen im Schnitt so viel weniger Rente als Männer?

Der Unterschied entsteht vor allem durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung oder Pflege sowie niedrigere Löhne in Branchen mit hohem Frauenanteil. Diese Faktoren summieren sich über Jahrzehnte zu deutlich weniger Rentenpunkten.

Hilft die Mütterrente, die Lücke zu schließen?

Nur begrenzt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bringt zusätzliche Rentenpunkte, kompensiert nach wissenschaftlichen Studien aber nur einen kleinen Teil der Lücke, weil viele Mütter länger als die angerechnete Zeit aus dem Beruf aussteigen oder in Teilzeit bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung im Alter und dem neuen Grundsicherungsgeld?

Grundsicherung im Alter nach SGB XII richtet sich an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, und wird über das Sozialamt ausgezahlt. Das Grundsicherungsgeld, das ab Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ablöst, betrifft dagegen erwerbsfähige Menschen und läuft über das Jobcenter.

Wann könnte die aktuelle Rentenreform in Kraft treten?

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 übergeben. Das Reformpaket soll als Ganzes nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 in den Bundestag eingebracht werden, ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 erwartet.

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