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Rente: 627 Euro mehr in 2025 – sichern Sie sich den Altersentlastungsbetrag!

Profitieren auch im Ruhestand: Erfahren Sie, wie Sie mit dem Altersentlastungsbeitrag beim Arbeiten neben der Rente Ihre Steuerlast senken – und sichern Sie sich attraktive Vorteile für Ihre Finanzen! Wie? Die Voraussetzungen, Berechnung, Besonderheiten und Tipps zum Sichern des Altersentlastungsbeitrags erklären wir in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein vom Gesetzgeber geregelter Freibetrag auf Einkünfte, der ab dem Jahr gilt, in dem man das 64. Lebensjahr vollendet hat. Mit Hilfe dieses Betrags wird das zu versteuernde Einkommen bei Nebeneinkünften wie Gehalt, Miete oder Kapitalerträgen reduziert, wodurch die Steuerlast spürbar sinkt.

Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag

Um den Altersentlastungsbetrag zu bekommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das 64. Lebensjahr muss vor Beginn des Kalenderjahres vollendet sein (z. B. Jahrgang 1960 für den Altersentlastungsbeitrag ab 2025).
  • Es muss Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere positive Einkommen geben. Ausschließlich gesetzliche Renten profitieren nicht, da hierfür bereits andere Freibeträge genutzt werden.
  • Die Einkünfte müssen insgesamt positiv sein. Verluste können anderweitig steuerlich geltend gemacht werden, der Altersentlastungsbeitrag wird dann aber nicht gewährt.

Berechnung des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt vom Geburtsjahr und vom Jahr des Renteneintritts ab. Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Satz 13,2% der begünstigten Einkünfte, maximal 627 Euro für den Jahrgang 1960. Die Werte sinken jährlich um 0,4 Prozentpunkte beziehungsweise 19 Euro – bis 2058, dann läuft der Freibetrag aus.

Beispiel: Wer 2025 aktiv arbeitet und 10.000 Euro Nebeneinkünfte neben der Rente erzielt, kann bis zu 627 Euro steuerfrei absetzen. Ist der Prozentsatz auf den Nebeneinkünften höher als der Höchstbetrag, wird der maximale Wert als Freibetrag angesetzt.

Welche Einkünfte sind begünstigt?

  • Arbeitslohn (ohne steuerbegünstigte Versorgungsbezüge wie Pensionen)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden, Zinsen, Gewinne aus Wertpapieren)
  • Einkünfte aus selbständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Immobilienverkauf)

Die gesetzliche Rente oder Beamtenpension selbst sind vom Altersentlastungsbetrag ausgeschlossen, da diese bereits gesondert begünstigt werden.

Automatische Berücksichtigung – Was ist zu beachten?

Ab 2025 wird der Altersentlastungsbetrag automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer neben der Rente arbeitet, braucht also keinen gesonderten Antrag, der Arbeitgeber regelt das direkt in der Lohnabrechnung. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen muss jedoch eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung (Anlage KAP) beantragt werden, damit der Altersentlastungsbetrag optimal genutzt wird.

Besonderheiten für Ehepaare und Partnerschaften

Bei Ehepaaren ist kein doppelter Altersentlastungsbetrag möglich. Es kann aber sinnvoll sein, Einkünfte oder Vermögen gezielt zwischen den Partnern aufzuteilen, um individuelle Freibeträge bestmöglich zu nutzen – dabei sollten jedoch schenkungssteuerliche Freibeträge beachtet werden.

Ausblick: Was bringt die Zukunft?

Der Altersentlastungsbetrag wird jährlich weiter abgeschmolzen und läuft ab dem Jahr 2058 vollständig aus. Das Wachstumschancengesetz hat den Zeitraum bis zur endgültigen Abschaffung verlängert und die jährlichen Kürzungen halbiert, damit ältere Steuerpflichtige noch möglichst lange vom Freibetrag profitieren.

Tipps zum Sichern des Höchstbetrags

  • Bei Kombination von Rente und Arbeit rechtzeitig prüfen, ob eine Einkommensteuererklärung notwendig ist.
  • Kapitalerträge stets in der Anlage KAP angeben und eine Günstigerprüfung beantragen.
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse können eine Steuererklärung erforderlich machen, damit der Altersentlastungsbeitrag korrekt erfasst wird.
  • Durch gezielte Einkommensaufteilung in Partnerschaften lässt sich der Freibetrag optimal ausschöpfen.

Zusammenfassung zum Altersentlastungsbetrag beim Arbeiten neben der Rente

Der Altersentlastungsbetrag bleibt eine wichtige Steuerentlastung für ältere Menschen, die im Ruhestand noch arbeiten oder andere Einkünfte haben. Wer informiert agiert, kann Jahr für Jahr Hunderte Euro Steuern sparen und seinen Lebensstandard im Ruhestand nachhaltig sichern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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