Überblick: Was die Aktivrente wirklich ist
Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitslohn im Alter.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Anreize zu schaffen, damit Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und ihre Erfahrung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Kern der Regelung: Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich aus nichtselbständiger Arbeit können ab 01.01.2026 steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dieser Vorteil wird häufig „Aktivrente“ genannt, hat aber mit der gesetzlichen Rente im engeren Sinne nichts zu tun.
Gesetzliche Grundlagen der Aktivrente
Die Aktivrente beruht auf dem Aktivrentengesetz, mit dem ein neuer Steuerfreibetrag im Einkommensteuergesetz geschaffen wurde.
Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG) in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung.
Nach § 3 Nr. 21 EStG sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei, wenn:
- die Arbeitsleistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze erbracht wird,
- der Arbeitgeber für diese Tätigkeit Beiträge nach dem SGB VI oder an eine berufsständische Versorgungseinrichtung abführt.
Die Regelaltersgrenze bestimmt sich nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere § 35 SGB VI (Regelaltersrente).
Sozialversicherungsrechtlich bleibt es dabei, dass die Aktivrente keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung ist, sondern ein steuerlicher Bonus auf Arbeitslohn.
Kein Rentenantrag notwendig – und teilweise unzulässig
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass für die Aktivrente ein Antrag auf Regelaltersrente gestellt werden müsse.
Tatsächlich knüpft die Steuerbefreiung ausschließlich an das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht an den Bezug einer Altersrente.
Es ist daher unerheblich, ob Sie:
- bereits eine vorgezogene Altersrente erhalten,
- eine Regelaltersrente beziehen,
- noch gar keine Rente beantragt haben.
Wichtig: Nach § 34 Abs. 2 SGB VI kann nach Beginn einer bewilligten Altersrente (voll oder Teilrente) kein neuer Altersrentenanspruch mehr entstehen.
Ein „zusätzlicher“ Rentenantrag, nur um die Aktivrente zu erhalten, ist damit nicht nur überflüssig, sondern im Ergebnis rechtlich ausgeschlossen – der Gesetzgeber hat die Aktivrente bewusst vom Rentenrecht entkoppelt.
Voraussetzungen im Detail
Damit der Steuerfreibetrag der Aktivrente greift, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Regelaltersgrenze erreicht
Die/der Beschäftigte muss die individuelle Regelaltersgrenze nach SGB VI erreicht haben (abhängig vom Geburtsjahr, z.B. Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate). - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Es muss sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln, bei dem der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zahlt. - Arbeitsleistung nach Erreichen der Altersgrenze
Begünstigt wird nur Arbeitslohn, der auf Tätigkeiten entfällt, die nach dem Monat der Regelaltersgrenze erbracht werden. - Höchstbetrag 2.000 Euro/Monat
Steuerfrei bleiben maximal 2.000 Euro im Monat, insgesamt 24.000 Euro pro Kalenderjahr.
Nicht erfasst sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft – die Aktivrente ist bewusst auf Arbeitnehmer ausgerichtet.
Zeitanteilige Gewährung und Zwölftelung
Der Jahresfreibetrag von 24.000 Euro wird zeitanteilig gewährt.
Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen (z.B. weil Sie die Regelaltersgrenze erst im Laufe des Jahres erreichen), reduziert sich der Freibetrag um ein Zwölftel.
Beispiel:
- Regelaltersgrenze im Mai, Beschäftigung ab Juni unter Aktivrenten-Bedingungen.
- Für die Monate Januar bis April liegen die Voraussetzungen noch nicht vor.
- Der Jahresbetrag von 24.000 Euro reduziert sich um 4/12, es bleiben 8/12 = 16.000 Euro steuerfreier Arbeitslohn im laufenden Jahr.
Nicht genutzte Freibeträge eines Monats lassen sich nicht auf andere Monate übertragen.
Steuerliche Behandlung und Sozialabgaben
Die Steuerbefreiung wirkt im Lohnsteuerabzugsverfahren, das heißt, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt in der Gehaltsabrechnung.
Dafür müssen Lohnbüro bzw. Steuerberater wissen, dass die Voraussetzungen für die Aktivrente erfüllt sind.
Wichtig ist die Abgrenzung zu den Sozialversicherungsbeiträgen:
- Der Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich ist zwar steuerfrei,
- aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an.
Damit bleibt der Nettoeffekt deutlich positiv, gleichzeitig wird die volle Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung nicht erreicht.
Typische Ausschlüsse und Fallstricke
Nicht alle profitieren von der Aktivrente gleichermaßen.
Typisch ausgeschlossen oder eingeschränkt begünstigt sind:
- Minijobs, wenn keine regulären Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
- Selbstständige, da die Regelung auf Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt ist.
- Beamte, wenn für die Tätigkeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer vergleichbaren Versorgungseinrichtung gezahlt werden.
Zusätzlich können Wechselwirkungen mit anderen Leistungen auftreten, z.B. beim Wohngeld oder bei Hinterbliebenenrenten, wenn der steuerfreie Arbeitslohn als Einkommen angerechnet wird.
Kein Antrag – aber Planung ist entscheidend
Rein formal ist für die Aktivrente kein gesonderter Antrag beim Finanzamt oder bei der Rentenversicherung erforderlich.
Voraussetzung ist aber, dass Arbeitgeber und Lohnabrechnung korrekt über Alter, Beschäftigungsart und Beitragszahlung informiert sind, damit § 3 Nr. 21 EStG richtig angewendet werden kann.
Auch wenn kein Rentenantrag notwendig ist, sollte die Kombination aus:
- Zeitpunkt des Rentenbeginns,
- Höhe der Altersrente,
- Nutzung der Aktivrente,
- eventuellen Flexi-Renten-Regelungen
strategisch geplant werden, um Abschläge zu vermeiden und den Netto-Vorteil zu maximieren.
Warum fachliche Beratung sinnvoll ist
Die Aktivrente steht im Spannungsfeld von Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Rentenrecht.
Fehler können dazu führen, dass Freibeträge nicht genutzt werden oder ungewollte Nachteile bei anderen Sozialleistungen entstehen.
Zugelassene Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht helfen unter anderem dabei:
- den individuellen Zeitpunkt der Regelaltersgrenze und die optimale Beschäftigungsform zu bestimmen,
- Rentenbescheide zu prüfen und Abschläge zu vermeiden oder zu kompensieren,
- die Aktivrente sinnvoll mit bestehenden Rentenansprüchen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kombinieren.
Gerade bei Jahrgängen, die knapp vor oder nach der Einführung der Aktivrente in Rente gehen, kann eine individuelle Berechnung über mehrere Szenarien erhebliche finanzielle Unterschiede aufzeigen.
