Aktivrente = mehr als Flexirente: Was die Bundesregierung verspricht!

Die Aktivrente ist das neue Schlagwort in der Rentenpolitik der Bundesregierung. Mit diesem Konzept sollen Rentner motiviert werden, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben: Anreiz sind steuerliche Vorteilen zu profitieren. Genaueres in diesem Artikel!

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Die Bundesregierung plant mit der Aktivrente eine bedeutende Neuerung im deutschen Rentensystem. Ziel ist es, Menschen zu motivieren, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben und ihnen dafür attraktive steuerliche Vorteile zu bieten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Aktivrente“? Wer profitiert davon und wie soll die Umsetzung aussehen? Gibt es nicht schon die Flexirente? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Kernpunkte der Aktivrente

  • Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie freiwillig weiterarbeiten.
  • Voraussetzung ist der Bezug der gesetzlichen Altersrente – die Aktivrente ist also ein Zusatzangebot und kein Ersatz oder Aufschub der regulären Rente.
  • Der steuerfreie Hinzuverdienst gilt ausschließlich für Altersrentner. Empfänger von Grundsicherung oder Hinterbliebenenrenten sind zunächst nicht einbezogen.

So funktioniert die Aktivrente

Die Aktivrente ist als Anreizsystem gedacht, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Wer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeitet, profitiert von folgenden Vorteilen:

  • Bis zu 24.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro pro Monat) können steuerfrei hinzuverdient werden.
  • Auf diesen Zusatzverdienst fallen keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
  • Die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber wird erleichtert, indem bisherige Beschränkungen aufgehoben werden.
  • Wer freiwillig länger arbeitet, kann durch zusätzliche Beitragsmonate seine spätere Rente weiter erhöhen.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente ist Teil der aktuellen Regierungspläne und soll bereits ab 2025 eingeführt werden. Das Vorhaben hat hohe Priorität und ist Bestandteil einer umfassenden Rentenreform.

Was unterscheidet die Aktivrente von bisherigen Modellen, insbesondere von der Flexirente?

ModellSteuerfreier HinzuverdienstRentenbezug VoraussetzungBeiträge zur SozialversicherungFlexibilität beim Arbeitgeberwechsel
AktivrenteJa (bis 2.000 €/Monat)JaNeinJa
FlexirenteNeinJaJaJa

Die Flexirente, die bereits 2023 eingeführt wurde, erlaubte einen Zuverdienst zur Rente, allerdings ohne steuerliche Vorteile und mit voller Beitragspflicht. Die Aktivrente setzt erstmals einen deutlichen steuerlichen Anreiz.

Warum führt die Bundesregierung die Aktivrente ein?

  • Fachkräftemangel: Ältere Beschäftigte sollen länger im Arbeitsmarkt gehalten werden, um dem zunehmenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
  • Finanzielle Vorteile: Rentnerinnen und Rentner erhalten mehr Netto vom Brutto und können ihre Lebensleistung besser honorieren lassen.
  • Entlastung der Sozialkassen: Längeres Arbeiten entlastet die Rentenkasse, da Rentenzahlungen später einsetzen und weiterhin Beiträge gezahlt werden.

Kritik und offene Fragen

Trotz der Vorteile gibt es auch Kritik und Unsicherheiten. Die genaue Ausgestaltung der Aktivrente ist noch Gegenstand politischer Diskussionen. Insbesondere wird diskutiert, ob der steuerfreie Hinzuverdienst tatsächlich zusätzlich zur Rente gezahlt wird oder ob die Rentenzahlung aufgeschoben werden muss. Klar ist jedoch: Der Bezug der gesetzlichen Rente ist Voraussetzung für die Aktivrente.

Zusammenfassung zur geplanten Aktivrente

Mit der Aktivrente setzt die Bundesregierung ein zentrales Wahlversprechen um und schafft dann neue finanzielle Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten im Alter. Rentnerinnen und Rentner können nach den Plänen der Regierung sich künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zur Rente hinzuverdienen und profitieren so von mehr Flexibilität und Anerkennung ihrer Lebensleistung. Die konkrete Umsetzung wird in den kommenden Monaten erwartet – mit dem Ziel, die Aktivrente bereits Ende 2025 einzuführen.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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