Die Sommerferien sind nicht mehr weit entfernt. 6 Wochen Ferien warten auf die Schulkinder. Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich, ob sie überhaupt Urlaub machen dürfen und ob es dafür finanzielle Unterstützung gibt. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin, erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für einen Urlaub als Bürgergeld-Empfänger gibt, welche Voraussetzungen zu beachten sind und wie Sie vorgehen sollten.
Darf man als Bürgergeld-Empfänger in den Urlaub fahren?
Grundsätzlich ist es Empfängern von Bürgergeld erlaubt, Urlaub zu machen. Allerdings ist dafür vorab eine Genehmigung beim Jobcenter einzuholen, zur sogenannte „Ortsabwesenheit“. Diese wird in der Regel genehmigt, solange die berufliche Eingliederung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ohne diese Zustimmung droht der Verlust des Anspruchs auf Bürgergeld – einschließlich der Kosten für Unterkunft und Krankenversicherung.
Die maximale Dauer der Ortsabwesenheit beträgt in der Regel drei Wochen pro Jahr. In besonderen Fällen kann das Jobcenter weitere drei Wochen genehmigen, allerdings wird das Bürgergeld dann nur für die ersten drei Wochen gezahlt.
Gibt es Urlaubsgeld oder Zuschüsse für den Urlaub?
Direktes Urlaubsgeld vom Jobcenter gibt es nicht: Das Bürgergeld-Gesetz sieht keinen Anspruch auf Urlaubsgeld vor. Urlaubsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers, nicht des Jobcenters. Wer Bürgergeld bezieht, kann also keinen Antrag auf pauschale Übernahme der Urlaubskosten oder Mehrausgaben beim Jobcenter stellen.
Landesweite Zuschüsse: In einigen Bundesländern gibt es jedoch spezielle Programme, die Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder Bürgergeld-Empfänger finanziell bei einem Urlaub unterstützen. Diese Förderungen sind unabhängig vom Jobcenter und müssen bei den jeweiligen Landesbehörden beantragt werden.
In welchen Bundesländern gibt es Urlaubs-Zuschüsse für Bedürftige?
Hier finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Urlaubs-Förderungen in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Förderhöhe/Tag/Person | Max. Dauer | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Bayern | bis zu 19,50 € (Kinder/Erwachsene), bis zu 25,50 € (beeinträchtigte Kinder) | bis zu 13 Übernachtungen | Förderung für Familienferienstätten |
Berlin | Individuell | — | Förderung für Familien und Alleinerziehende |
Brandenburg | 10 € pro Übernachtung | 2–13 Übernachtungen | Antrag mind. 8 Wochen vor Reise, auch für Ferienwohnungen und Camping |
Bremen | Individuell | — | Förderung für Familien und Alleinerziehende |
Niedersachsen | Individuell | — | Förderung für Familien und Alleinerziehende |
Rheinland-Pfalz | Individuell | — | Förderung für Familien und Alleinerziehende |
Saarland | Individuell | — | Förderung für Familien und Alleinerziehende |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 30 € pro Tag | 7 Übernachtungen | Förderung für Familien in Ferienstätten |
Auch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gibt es vereinzelt Programme, die Familien mit geringem Einkommen unterstützen, allerdings meist nicht flächendeckend.
Wie beantragt man einen Urlaubs-Zuschuss?
An erster Stelle steht die Information: Informieren Sie sich bei Ihrer Landesbehörde, etwa der Stadtverwaltung und erfragen Sie, ob in Ihrem Bundesland eine Urlaubsförderung möglich ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Stellen Sie den Antrag auf Urlaubsförderung rechtzeitig: In vielen Bundesländern muss der Antrag mehrere Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden.
Wählen Sie eine anerkannte Unterkunft: Die Förderung ist meist an bestimmte Unterkunftsarten gebunden, zum Beispiel Familienferienstätten oder Ferienwohnungen.
Legen Sie Nachweise vor: Benötigt werden meist Nachweise über das Einkommen, den Bezug von Bürgergeld oder andere Leistungen sowie die Buchung der Unterkunft.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Urlaub
Auch mit Bürgergeld ist ein Urlaub möglich – wenn auch mit Einschränkungen. Während das Jobcenter selbst keinen Urlaub bezahlt (Urlaubsgeld vom Jobcenter gibt es nicht!), gibt es in vielen Bundesländern spezielle Zuschüsse zum Urlaub für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Wer diese Möglichkeiten nutzen möchte, muss sich frühzeitig informieren und die nötigen Anträge rechtzeitig stellen!