Aktuelles Gerichtsurteil zur Rente: Witwenrente – Verlustvorträge zählen nicht mehr!

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts sorgt für Aufmerksamkeit bei Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland. Mit seiner Entscheidung unter dem Az.: B 5 R 3/23 R hat das Gericht klargestellt, dass steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung der Witwen- und Witwerrente nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Dieses Urteil betrifft viele Hinterbliebene mit komplexen Einkommensverhältnissen und hat finanzielle Auswirkungen. In unserem Beitrag erfahren Sie, was das Urteil konkret bedeutet und worauf Betroffene jetzt achten sollten!

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Ein neueres Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sorgt für Aufsehen unter Rentnern, insbesondere bei Empfängern von Witwen- und Witwerrenten. Die Entscheidung betrifft die Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente und kann für viele Betroffene erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Einzelheiten zu diesem Renten-Urteil erklären wir in diesem Artikel auf Bürger & Geld!

Das Renten-Urteil im Überblick

Das BSG hat klargestellt, dass steuerlich anerkannte Verlustvorträge aus früheren Jahren bei der Berechnung der Witwenrente künftig nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Bislang konnten insbesondere selbstständig tätige Witwen und Witwer Verluste aus den Vorjahren steuerlich geltend machen, was sich positiv auf die Höhe der anrechenbaren Einkünfte und damit auf die Rentenhöhe auswirkte. Das Gericht entschied nun, dass für die Rentenversicherung ausschließlich das tatsächlich verfügbare Einkommen im aktuellen Bezugszeitraum zählt – nicht der steuerliche Gewinn oder Verlust auf dem Papier.

Hintergrund und Auswirkungen

Die Entscheidung basiert auf § 18a Absatz 2a SGB VI und betrifft vor allem Hinterbliebene mit komplexen Einkommensverhältnissen, etwa durch selbstständige Tätigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung wird nach diesem Urteil künftig genauer prüfen, ob steuerliche Besonderheiten wie Verlustvorträge bei der Einkommensanrechnung unzulässig berücksichtigt wurden.

Das Risiko für Betroffene steigt, nachträgliche Bescheide zu erhalten oder bereits gezahlte Renten zurückzahlen zu müssen.

Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?

Viele Betroffene müssen mit Nachforderungen oder Rückforderungen rechnen, wenn in der Vergangenheit Verlustvorträge zu einer höheren Witwenrente geführt haben.

Das Urteil verdeutlicht die strikte Trennung zwischen Steuerrecht und Rentenrecht: Während das Finanzamt Verlustvorträge anerkennt, zählt für die Rentenversicherung nur das reale, verfügbare Einkommen!

Die Rentenversicherung empfiehlt allen Betroffenen, ihre Rentenbescheide und Einkommensanrechnungen sorgfältig zu prüfen – insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit oder komplexen Einkommensverhältnissen.

Expertenrat: Was sollten Betroffene tun?

Lassen Sie Ihre Rentenbescheide von einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht prüfen, wenn Sie von der Anrechnung von Verlustvorträgen betroffen sind.

Prüfen Sie, ob Rückforderungen rechtmäßig sind und ob Widerspruchsmöglichkeiten bestehen.

Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Regelungen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassung zur Anrechnung von Verlustvorträgen (Rente)

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts zur Anrechnung von Verlustvorträgen bei der Witwenrente hat für viele Rentnerinnen und Rentner große finanzielle Auswirkungen. Es kann zu Nachzahlungen und Rückforderungen führen. Wir lernen daraus: es ist notwendig, Rentenbescheide regelmäßig zu überprüfen und sich bei Unsicherheiten professionell beraten zu lassen.

Quelle

Das Aktenzeichen des aktuellen Urteils zur Witwenrente und der Nichtberücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge lautet B 5 R 3/23 R. Das Urteil wurde am 22. Februar 2024 vom Bundessozialgericht gefällt.

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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