Ein neueres Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sorgt für Aufsehen unter Rentnern, insbesondere bei Empfängern von Witwen- und Witwerrenten. Die Entscheidung betrifft die Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente und kann für viele Betroffene erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Einzelheiten zu diesem Renten-Urteil erklären wir in diesem Artikel auf Bürger & Geld!
Das Renten-Urteil im Überblick
Das BSG hat klargestellt, dass steuerlich anerkannte Verlustvorträge aus früheren Jahren bei der Berechnung der Witwenrente künftig nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Bislang konnten insbesondere selbstständig tätige Witwen und Witwer Verluste aus den Vorjahren steuerlich geltend machen, was sich positiv auf die Höhe der anrechenbaren Einkünfte und damit auf die Rentenhöhe auswirkte. Das Gericht entschied nun, dass für die Rentenversicherung ausschließlich das tatsächlich verfügbare Einkommen im aktuellen Bezugszeitraum zählt – nicht der steuerliche Gewinn oder Verlust auf dem Papier.
Hintergrund und Auswirkungen
Die Entscheidung basiert auf § 18a Absatz 2a SGB VI und betrifft vor allem Hinterbliebene mit komplexen Einkommensverhältnissen, etwa durch selbstständige Tätigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung wird nach diesem Urteil künftig genauer prüfen, ob steuerliche Besonderheiten wie Verlustvorträge bei der Einkommensanrechnung unzulässig berücksichtigt wurden.
Das Risiko für Betroffene steigt, nachträgliche Bescheide zu erhalten oder bereits gezahlte Renten zurückzahlen zu müssen.
Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?
Viele Betroffene müssen mit Nachforderungen oder Rückforderungen rechnen, wenn in der Vergangenheit Verlustvorträge zu einer höheren Witwenrente geführt haben.
Das Urteil verdeutlicht die strikte Trennung zwischen Steuerrecht und Rentenrecht: Während das Finanzamt Verlustvorträge anerkennt, zählt für die Rentenversicherung nur das reale, verfügbare Einkommen!
Die Rentenversicherung empfiehlt allen Betroffenen, ihre Rentenbescheide und Einkommensanrechnungen sorgfältig zu prüfen – insbesondere bei selbstständiger Tätigkeit oder komplexen Einkommensverhältnissen.
Expertenrat: Was sollten Betroffene tun?
Lassen Sie Ihre Rentenbescheide von einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht prüfen, wenn Sie von der Anrechnung von Verlustvorträgen betroffen sind.
Prüfen Sie, ob Rückforderungen rechtmäßig sind und ob Widerspruchsmöglichkeiten bestehen.
Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Regelungen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Zusammenfassung zur Anrechnung von Verlustvorträgen (Rente)
Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts zur Anrechnung von Verlustvorträgen bei der Witwenrente hat für viele Rentnerinnen und Rentner große finanzielle Auswirkungen. Es kann zu Nachzahlungen und Rückforderungen führen. Wir lernen daraus: es ist notwendig, Rentenbescheide regelmäßig zu überprüfen und sich bei Unsicherheiten professionell beraten zu lassen.
Quelle
Das Aktenzeichen des aktuellen Urteils zur Witwenrente und der Nichtberücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge lautet B 5 R 3/23 R. Das Urteil wurde am 22. Februar 2024 vom Bundessozialgericht gefällt.