Ein einmaliges Privileg läuft aus
Nach Jahrzehnten flexibler Übergangsfristen setzt die Deutsche Rentenversicherung 2025 den Schlusspunkt. Letztmals profitieren Jahrgänge bis 1963 von den alten Bestimmungen zur „Rente für langjährig Versicherte“.
Wer bis spätestens zum 31. Dezember 1963 geboren wurde, darf zwei Monate vor der künftigen Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bedingung: mindestens 35 Versicherungsjahre aus Beitragszeiten, Kindererziehung oder Pflege.
Jahrgang 1964: Das Rentenalter 67 gilt endgültig
Für alle ab dem 1. Januar 1964 Geborenen ist die Tür nun geschlossen. Es greift ausschließlich § 36 SGB VI – die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren, ohne Ausnahme oder Übergangsspielraum.
Das bedeutet: Frühere Modelle wie die abschlagsfreie Altersteilzeit oder die besonderen Vertrauensschutzregelungen enden für diese Generation vollständig.
Was das Ende der Übergangsregel praktisch bedeutet
Bislang konnten Versicherte durch clevere Planung mit Renteneintritt und Abschlägen jonglieren. Wer 1962 oder 1963 geboren wurde, konnte noch vor dem 67. Geburtstag in den Ruhestand starten – und zugleich maximale Entgelteinbußen vermeiden.
„Diese Übergangsphase war ein wichtiger Schutz für Menschen, die ihr Berufsleben in einer völlig anderen Arbeitswelt begonnen haben“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Ab 2025 entfällt dieses Privileg.
Hintergrund: Warum das Jahr 1963 die Linie markiert
Der Gesetzgeber legte den Stichtag bewusst fest. Die 1963er-Jahrgänge sind die letzte Kohorte, die vollständig vom früheren System der flexiblen Altersgrenzen profitierte.
Schon 2007 begann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Jahr für Jahr wurden die Übergangsmonate reduziert – bis sie 2025 auslaufen.
Rentenbeginn im Vergleich
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Vorzeitiger Beginn möglich | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | Ja, bis zu 4 Monate früher | 35 Versicherungsjahre |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | Ja, bis zu 3 Monate früher | 35 Versicherungsjahre |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | Ja, bis zu 2 Monate früher | 35 Versicherungsjahre |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | Ja, 2 Monate vor Regelaltersgrenze | 35 Versicherungsjahre |
| 1964 und jünger | 67 Jahre | Nein | 35 Versicherungsjahre |
Warum viele Jahrgänge betroffen sind
Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit zufolge betrifft das Ende der Übergangsregel rund 4,2 Millionen Versicherte. Sie müssen ihre Planung für den Ruhestand anpassen.
Vor allem für körperlich belastete Berufsgruppen kann diese Veränderung spürbare Folgen haben. Frühere Renteneintritte bleiben nur mit Abschlägen möglich – bis zu 14,4 Prozent weniger Monatsrente.
Experten raten zu frühzeitiger Beratung
„Wer kurz vor dem Ruhestand steht, sollte prüfen, welche Optionen noch bestehen, um Abschläge zu minimieren“, so der Rentenberater Michael Krüger.
Hierzu zählen längere Beitragszeiten, freiwillige Einzahlungen oder Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI. Sie ermöglichen es, Rentenlücken abzufedern und Nachteile zu verringern.
Was für Rentnerinnen gilt
Frauen Jahrgang 1963 profitieren ebenso von der bevorstehenden Grenze. Wer vor 1964 geboren ist und Kinder erzogen hat, kann zusätzliche Kindererziehungszeiten geltend machen.
Diese können helfen, die 35 Beitragsjahre zu erreichen – eine Voraussetzung, die häufig übersehen wird, aber entscheidend für den vorgezogenen Rentenbeginn ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kann ich als Jahrgang 1963 in Rente gehen?
Mit 66 Jahren und 10 Monaten, also zwei Monate vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren – vorausgesetzt, 35 Versicherungsjahre liegen vor.
Was, wenn ich 1964 oder später geboren bin?
Dann gilt ausschließlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (§ 36 SGB VI). Ein früherer Rentenbeginn ist nur mit Abschlägen möglich.
Zählt Kindererziehung zu den Versicherungszeiten?
Ja, für jedes Kind werden bis zu drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet.
Kann ich durch Einzahlungen Abschläge vermeiden?
Ja, durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr lässt sich ein früherer Rentenbeginn teilweise finanzieren.
Fazit: Eine Generation zieht die letzte Bremse
Mit dem Jahrgang 1963 schließt sich das Kapitel der Übergangsbestimmungen – und damit eine Ära sozialer Abfederung im Rentenrecht.
Für alle, die danach geboren sind, beginnt ein neues Normal: 67 Jahre Arbeit als verbindliche Marke. Wer gut plant, kann seine Chancen dennoch nutzen – mit Beratung, Beitragsstrategien und klugen Entscheidungen vor dem Ruhestand.


