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Übergangsregel endet: Jahrgang 1963 kann als Letzter früher in Rente

Ein Artikel von Bürger & Geld – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.   Für viele Versicherte ist 2025 ein Wendepunkt im Rentenrecht. Mit dem Geburtsjahr 1963 endet eine Ära, die Millionen Deutschen den früheren, abschlagsfreien Rentenbeginn erlaubte. Wer zu spät geboren wurde, muss länger arbeiten – und das ohne Ausweg.

Ein einmaliges Privileg läuft aus

Nach Jahrzehnten flexibler Übergangsfristen setzt die Deutsche Rentenversicherung 2025 den Schlusspunkt. Letztmals profitieren Jahrgänge bis 1963 von den alten Bestimmungen zur „Rente für langjährig Versicherte“.

Wer bis spätestens zum 31. Dezember 1963 geboren wurde, darf zwei Monate vor der künftigen Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bedingung: mindestens 35 Versicherungsjahre aus Beitragszeiten, Kindererziehung oder Pflege.

Jahrgang 1964: Das Rentenalter 67 gilt endgültig

Für alle ab dem 1. Januar 1964 Geborenen ist die Tür nun geschlossen. Es greift ausschließlich § 36 SGB VI – die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren, ohne Ausnahme oder Übergangsspielraum.

Das bedeutet: Frühere Modelle wie die abschlagsfreie Altersteilzeit oder die besonderen Vertrauensschutzregelungen enden für diese Generation vollständig.

Was das Ende der Übergangsregel praktisch bedeutet

Bislang konnten Versicherte durch clevere Planung mit Renteneintritt und Abschlägen jonglieren. Wer 1962 oder 1963 geboren wurde, konnte noch vor dem 67. Geburtstag in den Ruhestand starten – und zugleich maximale Entgelteinbußen vermeiden.

„Diese Übergangsphase war ein wichtiger Schutz für Menschen, die ihr Berufsleben in einer völlig anderen Arbeitswelt begonnen haben“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Ab 2025 entfällt dieses Privileg.

Hintergrund: Warum das Jahr 1963 die Linie markiert

Der Gesetzgeber legte den Stichtag bewusst fest. Die 1963er-Jahrgänge sind die letzte Kohorte, die vollständig vom früheren System der flexiblen Altersgrenzen profitierte.

Schon 2007 begann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Jahr für Jahr wurden die Übergangsmonate reduziert – bis sie 2025 auslaufen.

Rentenbeginn im Vergleich

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeVorzeitiger Beginn möglichVoraussetzungen
196066 Jahre + 4 MonateJa, bis zu 4 Monate früher35 Versicherungsjahre
196166 Jahre + 6 MonateJa, bis zu 3 Monate früher35 Versicherungsjahre
196266 Jahre + 8 MonateJa, bis zu 2 Monate früher35 Versicherungsjahre
196366 Jahre + 10 MonateJa, 2 Monate vor Regelaltersgrenze35 Versicherungsjahre
1964 und jünger67 JahreNein35 Versicherungsjahre

Warum viele Jahrgänge betroffen sind

Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit zufolge betrifft das Ende der Übergangsregel rund 4,2 Millionen Versicherte. Sie müssen ihre Planung für den Ruhestand anpassen.

Vor allem für körperlich belastete Berufsgruppen kann diese Veränderung spürbare Folgen haben. Frühere Renteneintritte bleiben nur mit Abschlägen möglich – bis zu 14,4 Prozent weniger Monatsrente.

Experten raten zu frühzeitiger Beratung

„Wer kurz vor dem Ruhestand steht, sollte prüfen, welche Optionen noch bestehen, um Abschläge zu minimieren“, so der Rentenberater Michael Krüger.

Hierzu zählen längere Beitragszeiten, freiwillige Einzahlungen oder Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI. Sie ermöglichen es, Rentenlücken abzufedern und Nachteile zu verringern.

Was für Rentnerinnen gilt

Frauen Jahrgang 1963 profitieren ebenso von der bevorstehenden Grenze. Wer vor 1964 geboren ist und Kinder erzogen hat, kann zusätzliche Kindererziehungszeiten geltend machen.

Diese können helfen, die 35 Beitragsjahre zu erreichen – eine Voraussetzung, die häufig übersehen wird, aber entscheidend für den vorgezogenen Rentenbeginn ist.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann kann ich als Jahrgang 1963 in Rente gehen?

Mit 66 Jahren und 10 Monaten, also zwei Monate vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren – vorausgesetzt, 35 Versicherungsjahre liegen vor.

Was, wenn ich 1964 oder später geboren bin?

Dann gilt ausschließlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (§ 36 SGB VI). Ein früherer Rentenbeginn ist nur mit Abschlägen möglich.

Zählt Kindererziehung zu den Versicherungszeiten?

Ja, für jedes Kind werden bis zu drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet.

Kann ich durch Einzahlungen Abschläge vermeiden?

Ja, durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr lässt sich ein früherer Rentenbeginn teilweise finanzieren.

Fazit: Eine Generation zieht die letzte Bremse

Mit dem Jahrgang 1963 schließt sich das Kapitel der Übergangsbestimmungen – und damit eine Ära sozialer Abfederung im Rentenrecht.

Für alle, die danach geboren sind, beginnt ein neues Normal: 67 Jahre Arbeit als verbindliche Marke. Wer gut plant, kann seine Chancen dennoch nutzen – mit Beratung, Beitragsstrategien und klugen Entscheidungen vor dem Ruhestand.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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