Deutsche Rente im EU-Ausland – Statistik: so viele Zahlungen fließen aus Mitteldeutschland

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Viele Menschen aus Mitteldeutschland beziehen ihre deutsche Rente inzwischen im europäischen Ausland – Tendenz steigend. Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland wurden 2025 bereits rund 12.600 Renten ins Ausland überwiesen, davon etwa 96 Prozent in EU‑Mitgliedstaaten. Dank EU‑Recht und den Regelungen im Sozialgesetzbuch VI bleibt der Rentenanspruch dabei in aller Regel erhalten, wenn Sie in einen anderen EU‑ oder EWR‑Staat umziehen. Gleichzeitig gelten aber besondere Melde‑, Steuer‑ und Krankenversicherungsregeln, die Sie vor einem dauerhaften Wegzug unbedingt kennen sollten.

Die Zahl der Renten, die aus Mitteldeutschland ins europäische Ausland fließen, steigt seit Jahren deutlich an. Immer mehr Versicherte verlegen ihren Ruhestand nach Spanien, Bulgarien oder andere EU‑Länder – und nehmen ihre deutsche Rente einfach mit. Möglich wird das durch europäische Koordinierungsregeln und die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung, die den Rentenexport rechtlich absichern. Wer 2026 einen Umzug plant, sollte jedoch wissen, wann die Rente ungekürzt weitergezahlt wird, welche Besonderheiten für Erwerbsminderungs‑ und Hinterbliebenenrenten gelten und welches Finanzamt zuständig ist.

Europatag 2026: 12.600 Renten aus Mitteldeutschland ins Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland nutzt den Europatag regelmäßig, um auf die Bedeutung der europäischen Regeln für mobile Arbeitnehmer hinzuweisen. Laut aktueller Mitteilung zahlte der Träger 2025 insgesamt rund 12.600 Renten ins Ausland, davon etwa 12.100 in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das entspricht knapp 0,8 Prozent aller Rentenzahlungen des Trägers in Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen.

Besonders dynamisch entwickelt sich die Zahl der deutschen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Rund 3.600 Renten zahlt die DRV Mitteldeutschland an deutsche Ruheständler im Ausland, davon etwa 3.300 in EU‑Länder – ein Plus von rund 55 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Daneben fließt ein erheblicher Teil der Auslandsrenten an ausländische Versicherte, die einen Teil ihres Erwerbslebens in Mitteldeutschland gearbeitet und dort Rentenansprüche erworben haben.

Wohin fließen die Renten aus Mitteldeutschland?

Die DRV Mitteldeutschland verweist darauf, dass der allergrößte Teil der Auslandsrenten in die Europäische Union geht. Ein Beispiel ist Bulgarien: Allein dorthin wurden 2023 über 3.100 Renten überwiesen, darunter knapp 2.300 Altersrenten, mehr als 100 Erwerbsminderungsrenten und gut 700 Hinterbliebenenrenten. Auch andere EU‑Länder wie Spanien, Italien oder Polen gewinnen als Ruhestandsorte an Bedeutung.

Bundesweit zeigt eine DRV‑Auswertung, dass 2024 insgesamt rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland flossen, davon etwa 245.000 an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Die meisten Auslandsrenten gehen nach Südeuropa; fünf EU‑Staaten dominieren die Statistik. Der mitteldeutsche Regionalträger spiegelt damit einen gesamtdeutschen Trend wider: stärker mobile Erwerbsbiografien, mehr Zuwanderung nach Deutschland – und mehr Rentenansprüche, die später in andere EU‑Länder exportiert werden.

Rechtsgrundlagen: Warum die Rente mit ins EU-Ausland darf

Kern des Rentenexports sind europäische und nationale Rechtsgrundlagen, die verhindern sollen, dass mobile Arbeitnehmer Nachteile erleiden, wenn sie in verschiedenen Staaten gearbeitet haben.

Wesentliche Pfeiler sind:

  • EU‑Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Sie sorgt dafür, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden und Leistungen – etwa Renten – auch bei Wohnsitz in einem anderen EU‑Staat gezahlt werden.
  • Grundregel im deutschen Recht: Die gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich weltweit gezahlt, insbesondere in EU/EWR‑Staaten und die Schweiz. Die Details regeln die Vorschriften zu Auslandsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die Bestimmungen zu vorübergehendem und dauerhaftem Aufenthalt im Ausland.
  • Vorübergehender Aufenthalt: Wer sich weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland aufhält, behält seine Rente in voller Höhe; die Rente wird weiterhin wie gewohnt überwiesen.
  • Dauerhafter Wegzug: Bei einem Wohnsitzwechsel werden je nach Rentenart und Zielland zusätzliche Regeln relevant, etwa bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Anerkennungszeiten für Flucht oder politische Verfolgung) oder bei teilweisen ausländischen Versicherungszeiten.

Für EU‑, EWR‑Staaten und die Schweiz gilt aber: Die Altersrente wird im Regelfall in voller Höhe weitergezahlt, eine Wohnsitzverlegung in diese Staaten allein führt nicht zu Rentenkürzungen.

Praxis 2026: Wer profitiert vom Rentenexport?

Vom Rentenexport profitieren grundsätzlich zwei große Gruppen:

  1. Deutsche Versicherte, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen
    Viele Rentnerinnen und Rentner verlegen ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien, Frankreich, Bulgarien oder andere EU‑Länder – aus klimatischen, familiären oder finanziellen Gründen. Sie behalten ihren Rentenanspruch und lassen sich die Zahlung direkt auf ein Konto im Aufenthaltsland überweisen. Für sie ist wichtig, den Umzug frühzeitig bei der DRV und dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
  2. Ausländische Versicherte mit Rentenansprüchen aus Deutschland
    Millionen Beschäftigte aus anderen EU‑Ländern und Drittstaaten arbeiten in Deutschland und erwerben hier Rentenansprüche. Kehren sie später in ihr Heimatland zurück, fließen ihre deutschen Rentenansprüche dorthin – oft zusätzlich zu Renten aus dem Heimatstaat. Die DRV weist darauf hin, dass durch die Koordinierungsregeln Doppelversicherungen und Versorgungslücken möglichst vermieden werden sollen.

Steuern und Krankenversicherung: Wichtige Stolpersteine

Wer seine Rente im Ausland bezieht, muss nicht nur die Rentenversicherung im Blick haben, sondern auch Steuern und Krankenversicherung.

  • Besteuerung: Für viele Auslandsrentner ist das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland) zuständig. Ob und in welcher Höhe Steuern fällig werden, hängt u. a. vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Aufenthaltsstaat und der Höhe der Gesamteinkünfte ab.
  • Krankenversicherung: Innerhalb der EU bleiben gesetzlich krankenversicherte Rentner über die deutschen Krankenkassen abgesichert; sie können im Wohnsitzstaat medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Der genaue Leistungsumfang richtet sich aber nach dem Recht des Wohnsitzstaats.
  • Meldepflichten: Ein dauerhafter Umzug muss der DRV gemeldet werden, damit die Rente korrekt auf das ausländische Konto überwiesen und Bescheide an die richtige Adresse zugestellt werden.

Praxisproblem: Viele Auslandsrentner unterschätzen steuerliche Pflichten und riskieren Nachforderungen oder Bußgelder, wenn sie keine Steuererklärung in Deutschland abgeben, obwohl sie weiterhin beschränkt steuerpflichtig sind.

Spezielle Fälle: Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten

Neben der klassischen Altersrente werden auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ins Ausland exportiert. Die DRV Mitteldeutschland nennt für Bulgarien als Beispiel mehr als hundert Erwerbsminderungsrenten und mehrere Hundert Hinterbliebenenrenten, die dorthin überwiesen werden.

In der Praxis können hier zusätzliche Fragen auftreten:

  • Bei Erwerbsminderungsrenten spielt die laufende Überprüfung der Erwerbsfähigkeit eine Rolle; medizinische Unterlagen aus dem Ausland müssen anerkannt und ggf. übersetzt werden.
  • Bei Hinterbliebenenrenten ist wichtig, dass Änderungen im Familienstand (z. B. Wiederheirat) oder beim eigenen Einkommen des Hinterbliebenen rechtzeitig gemeldet werden, da sie den Rentenanspruch beeinflussen können.

Wer solche Leistungen im Ausland beziehen möchte, sollte frühzeitig Kontakt mit der DRV aufnehmen und sich die konkreten Auswirkungen für den eigenen Fall erläutern lassen.

Tabelle: Wichtigste Fakten zu Rentenzahlungen ins EU-Ausland (Stand 2026)

AspektKerndaten / Regelung (Stand 2026)
AspektKerndaten / Regelung (Stand 2026)
Auslandsrenten DRV Mitteldeutschland 2025Rund 12.600 Renten ins Ausland, davon ca. 12.100 (96%) in EU‑Mitgliedsstaaten.
Anteil an allen RentenEtwa 0,8% aller Rentenzahlungen des Trägers in Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen.
Deutsche Rentner im AuslandRund 3.600 Renten an deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland, davon ca. 3.300 in EU‑Länder; Plus 55% in fünf Jahren.
Beispiel Zielland Bulgarien3.113 Renten 2023 (u. a. 2.297 Alters-, 109 Erwerbsminderungs-, 707 Hinterbliebenenrenten).
Rechtsgrundlage EUEU‑Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert Sozialversicherung und ermöglicht Rentenexport innerhalb der EU.
Grundsatz deutsche AltersrenteGrundsätzlich weltweite Auszahlung; für EU/EWR/Schweiz in der Regel in voller Höhe.
Zuständiges FinanzamtFür viele Auslandsrentner: Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland).
Wichtige PflichtenUmzug der DRV melden, steuerliche Pflichten prüfen, Krankenversicherung im Wohnsitzstaat klären.

Fazit: Bewegte Renten – aber komplexe Regeln

Die Zahlen der DRV Mitteldeutschland zeigen: Renten „wandern“ zunehmend über Grenzen hinweg – im Gefolge mobiler Erwerbsbiografien und wachsender EU‑Freizügigkeit. Für Versicherte ist das eine gute Nachricht, denn die Rente bleibt ihnen in der Regel auch dann erhalten, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes EU‑Land verlegen.

Wer 2026 einen dauerhaften Umzug plant, sollte die rechtlichen und praktischen Details aber nicht unterschätzen. Meldepflichten, Steuerfragen und die Absicherung im Krankheitsfall gehören unbedingt auf die Checkliste – idealerweise in enger Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung und steuerlicher Beratung. So lässt sich der Ruhestand im Ausland rechtssicher und finanziell planbar gestalten.


Quellen

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