DGB-Rentenkommission startet: Reform der Rente für Beschäftigte und Rentner – Ergebnisse Mitte 2026

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Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) erklärte, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihre Vorschläge für eine umfassende Reform von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge und Rente bis Ende des zweiten Quartals 2026 vorlegen soll. Parallel dazu startet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit einer eigenen Rentenkommission und setzt damit bewusst einen „solidarischen Gegenentwurf“ zur Regierungslinie. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt die aktuellen Verlautbarungen von Bundesregierung, BMAS und DGB im Detail auf berichtet über Zeitplan, Inhalte und Ziele der DGB Rentenkommission.

Was die DGB-Rentenkommission jetzt konkret zum Ziel hat

Der DGB hat Ende Januar 2026 offiziell eine eigene Rentenkommission eingesetzt, um ein umfassendes Konzept für eine „starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung“ zu erarbeiten. Die Kommission soll ein Gesamtkonzept vorlegen, das allen Erwerbstätigen eine auskömmliche Rente sichern und die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule stärken soll.

Inhaltlich versteht sich das Gremium als Gegenpol zur Alterssicherungskommission der Bundesregierung, die bereits seit 7. Januar 2026 tagt. DGB-Chefin Yasmin Fahimi spricht von einem „klaren und solidarischen Gegenentwurf jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten“. Im Fokus stehen unter anderem:

  • Sicherung des Lebensstandards im Alter statt weiterer Absenkung des Rentenniveaus.
  • Vermeidung von Altersarmut, insbesondere bei langjährig Beschäftigten mit niedrigen Löhnen.
  • Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber rein kapitalgedeckten Alternativen.

Zeitplan: Wann kommen welche Vorschläge?

Für die DGB-Rentenkommission ist ein enger Fahrplan vorgesehen. Laut DGB-Angaben fand die konstituierende Sitzung am 26. Februar 2026 statt, die Abschlussklausur soll im Sommer stattfinden. Im Anschluss wird ein Abschlussbericht mit einem ausformulierten Reformkonzept erwartet.

Parallel arbeitet die Alterssicherungskommission der Bundesregierung auf einen ähnlichen Zeithorizont hin. BMAS-Sprecher:innen bestätigten in der Regierungspressekonferenz vom 4. Februar 2026, dass die Kommission „Ende des zweiten Quartals“ ihre Vorschläge vorlegen soll. Die Regierung will auf dieser Grundlage noch im laufenden Jahr 2026 konkrete Gesetzesvorhaben zur Rentenreform einleiten.​

Ingo Kosick, Experte unserer Redaktion ordnet ein: „Für die Öffentlichkeit bedeutet das: Mitte 2026 liegen voraussichtlich zwei konkurrierende, teils überlappende Fahrpläne zur Zukunft der Rente auf dem Tisch – einer aus dem BMAS-Umfeld und ein zweiter aus dem gewerkschaftlichen Lager. Die eigentliche politische Auseinandersetzung beginnt damit erst.“

Inhalte: Worum geht es in den Reformdebatten?

Sowohl die Regierungs-Kommission als auch die DGB-Rentenkommission befassen sich mit den drei Säulen der Alterssicherung – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Die Schwerpunkte setzen jedoch unterschiedliche Akzente:

  • Regierungskommission (Alterssicherungskommission des BMAS):
    • Anknüpfung an die Rentenreform 2025 und das Rentenpaket, das das Sicherungsniveau bei 48 Prozent stabilisieren soll.
    • Betrachtung der langfristigen Finanzierbarkeit vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
    • Stärkere Rolle von betrieblicher und privater Vorsorge, teilweise kapitalgedeckt.​
  • DGB-Rentenkommission:
    • Fokus auf die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptsäule.
    • Ausgleich geschlechtsspezifischer Nachteile, Berücksichtigung von Sorgearbeit und gesundheitlichen Belastungen.
    • Ablehnung weiterer Leistungsabsenkungen und Warnung vor Sozialabbau.

DGB-Chefin Fahimi formuliert es so: „Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können.“ Genau an diesem Versprechen will die Kommission gemessen werden.

Eigene Beispielrechnung: Was verschiedene Reformpfade für Beschäftigte bedeuten könnten

Wie stark sich unterschiedliche Reformansätze auswirken, lässt sich an einem vereinfachten Beispiel illustrieren. Grundlage ist ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat über 40 Beitragsjahre bei Vollzeit.

  • Status quo mit Haltelinie 48 Prozent:
    • Rentenanspruch in heutiger Kaufkraft (vereinfacht) rund 1.440 Euro brutto (48 Prozent von 3.000 Euro).
  • Szenario „stabiler Sockel, höhere Beiträge“ (tendenziell DGB-Nähe):
    • Sicherung des Niveaus bei mindestens 48 Prozent, ggf. ein leicht höheres Ziel (z.B. 50 Prozent), finanziert durch höhere Beitragssätze oder eine breitere Finanzierungsbasis (z.B. mehr Erwerbstätige im System).
    • Mögliche Bruttorente im Zielkorridor bis etwa 1.500 Euro, dafür aber höhere laufende Abzüge aus dem Arbeitseinkommen.
  • Szenario „stärker kapitalgedeckte Ergänzung“ (tendenziell Regierungs- und Wirtschaftsvorschläge):
    • Unverändertes oder perspektivisch sinkendes Rentenniveau in der gesetzlichen Rente, dafür Ausbau betrieblicher und privater Vorsorge.​
    • Wer zusätzlich 4 bis 5 Prozent des Bruttoeinkommens privat anlegt, kann im Alter insgesamt auf ein ähnliches oder höheres Gesamtniveau kommen – trägt jedoch das Kapitalmarktrisiko.

Ingo Kosick, Redakteur bei Bürger & Geld, kommentiert: „Für Durchschnittsverdiener ist entscheidend, ob das Sicherheitsversprechen der gesetzlichen Rente stabil bleibt oder stärker auf Kapitalmärkte und betriebliche Modelle verlagert wird. Genau an dieser Schnittstelle positioniert sich die DGB-Rentenkommission als Gegengewicht.“

Rechtlicher Rahmen: Wo die Kommissionen andocken

Rechtlich knüpfen beide Kommissionen an das bestehende Rentenrecht im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) an, in dem Leistungsumfang, Beitragsfinanzierung und Rentenformel geregelt sind. Auch die bereits beschlossene Rentenreform 2025 – mit der Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau und Anpassungen beim Rentenzugang – bildet einen wichtigen Referenzpunkt.

Relevante Bezugspunkte sind etwa:

  • SGB VI (insbesondere Regelungen zur Rentenformel, Beitragsbemessung und Sicherungsniveau).
  • Rentenpaket 2025 mit der gesetzlich fixierten Haltelinie von 48 Prozent.
  • Zuständigkeit von BMAS und Deutscher Rentenversicherung Bund für Umsetzung und Beratung.

Die DGB-Rentenkommission agiert hingegen als gesellschaftlicher Akteur ohne formale Gesetzgebungskompetenz, setzt aber auf politischen Druck und öffentliche Debatte. Ihre Vorschläge können in Gesetzgebungsverfahren übernommen oder als Gegenvorschläge gegen Einschnitte genutzt werden.

Wie eng DGB- und Regierungs-Rentenkommission tatsächlich verbunden sind

Ein juristisches Insider-Detail, das in der öffentlichen Debatte bislang nur am Rand auftaucht: Zwar betont der DGB, dass es keinen formellen Austausch mit der Regierungskommission gebe, doch mehrere Mitglieder der DGB-Rentenkommission sind zugleich in beratenden Gremien der Deutschen Rentenversicherung und nehmen dort an Anhörungen zur Alterssicherungskommission teil.

Das hat eine praktische Folge:

  • Offiziell arbeiten beide Kommissionen unabhängig voneinander.
  • In der Realität fließen Argumentationslinien, Gutachten und Daten der DGB-Seite über Schnittstellen in die Beratungen der Alterssicherungskommission ein – etwa über Stellungnahmen der Sozialpartner und Sachverständigenanhörungen.

Rentenjuristen bewerten diese Konstellation ambivalent. Einerseits stärkt sie die fachliche Tiefe und macht es schwieriger, reine Sparmodelle ohne soziale Folgenabschätzung durchzusetzen. Andererseits wird die Abgrenzung zwischen „unabhängiger Kommission“ und politischer Interessenvertretung unschärfer – ein Punkt, den Verfassungs- und Sozialrechtler in ausführlichen Gutachten zum Beratungs- und Beteiligungsrecht der Sozialpartner im Sozialversicherungsrecht seit Jahren diskutieren.

Was Versicherte und Rentner jetzt im Blick behalten sollten

Für aktuelle Rentnerinnen und Rentner ändert sich durch die laufenden Kommissionsarbeiten kurzfristig nichts – bestehende Renten werden auf Grundlage der geltenden Gesetze weitergezahlt. Relevant wird die Arbeit der Gremien, sobald konkrete Gesetzesvorschläge aus BMAS und Bundestag folgen.

Für Beschäftigte und künftige Rentner sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  • Wie wird das Rentenniveau nach 2030 gesichert oder angepasst?
  • Welche Rolle spielen Pflichtbeiträge, Zuschüsse aus Steuermitteln und kapitalgedeckte Elemente?
  • Werden rentenrechtliche Zeiten für Pflege, Kindererziehung und Phasen atypischer Beschäftigung ausgeweitet oder gekürzt?

Peter Kosick, Experte unserer Redaktion fasst zusammen: „Der Sommer 2026 wird zum Wendepunkt in der Rentenpolitik. Was dann in den Abschlussberichten der Kommissionen steht, entscheidet darüber, ob die gesetzliche Rente stabilisiert, ausgebaut oder schrittweise relativiert wird – mit spürbaren Folgen für alle Generationen.“

Quellen

  • BMAS: Alterssicherungskommission – Auftrag, Zeitplan und Schwerpunkte.
  • Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 4. Februar 2026 zur Rentenreform.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund: Pressemitteilungen und Infoseite zur DGB-Rentenkommission.
  • Bundestag: Informationen zum Rentenpaket und zur Haltelinie beim Rentenniveau.

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