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Arbeitsvertrag und Erwerbsminderungsrente: Was passiert, wenn die Rente kommt?

Erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, bleibt Ihr Arbeitsvertrag oft einfach ruhen – doch bei einer unbefristeten Rente endet das Verhältnis häufig automatisch. Aber Achtung: Nur, wenn Tarif oder Vertrag das ausdrücklich vorsehen. Prüfen Sie jetzt Ihre Unterlagen!

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, fragt sich: Was passiert mit dem Arbeitsvertrag? Bei einer befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis meist einfach weiter. Wird die Rente jedoch unbefristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis häufig automatisch – aber nur, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. In allen anderen Fällen bleibt das Verhältnis bestehen. Alle Infos und praktische Hinweise finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Was passiert bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente?

Erhält jemand eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, ruht das Arbeitsverhältnis in der Regel einfach weiter. Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entfällt für die Dauer der Rente. Das bedeutet: Der Arbeitsplatz bleibt bestehen, aber der Arbeitnehmer erhält keine Lohnzahlung mehr. Stattdessen wird die Rente gezahlt.​

Unbefristete Erwerbsminderungsrente: Automatisches Ende?

Wird die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Die Beendigung ist dann eine auflösende Bedingung. Ist keine solche Regelung enthalten, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – ein Kündigungsschutz bleibt weiterhin gegeben.​

Tarif- und Arbeitsvertrag: Wann gilt was?

Tarifverträge und Arbeitsverträge regeln oft die Beendigung bei Erwerbsminderung. Wichtig: Die Beendigungsklausel muss klar und wirksam sein. Sie darf nicht vom Belieben des Arbeitgebers abhängen, sondern muss an objektive Kriterien geknüpft sein. Ohne entsprechende Regelung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.​

Teilweise Erwerbsminderung: Was gilt?

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung besteht in der Regel das Recht, weiter zu arbeiten. Der Arbeitnehmer darf seine Arbeitskraft im Rahmen seines Restleistungsvermögens anbieten. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.​

Was tun, wenn keine Regelung im Vertrag steht?

Fehlt eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall kündigen, wenn er das Verhältnis beenden möchte. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollten ihre Unterlagen genau prüfen und ggf. die Personalabteilung ansprechen.​

Übersicht: Endet das Arbeitsverhältnis?

Art der RenteArbeitsvertrag endet automatisch?Voraussetzung
Befristete volle EM-RenteNein, Vertrag ruhtKeine Regelung nötig​
Unbefristete volle EM-RenteJa, wenn im Vertrag geregeltBeendigungsklausel im Vertrag​
Teilweise EM-RenteNein, Vertrag bleibt bestehenKeine Regelung nötig​

FAQ: Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Endet mein Arbeitsverhältnis automatisch, wenn ich Erwerbsminderungsrente beziehe?

Nein, nur wenn Tarif oder Arbeitsvertrag das ausdrücklich vorsehen. Ansonsten bleibt das Verhältnis bestehen.

Was passiert bei einer befristeten Rente?

Das Arbeitsverhältnis ruht, der Arbeitsplatz bleibt bestehen.

Kann ich bei teilweiser Erwerbsminderung weiterarbeiten?

Ja, in der Regel besteht das Recht, im Rahmen des Restleistungsvermögens weiterzuarbeiten.

Muss ich kündigen, wenn keine Beendigungsklausel im Vertrag steht?

Nein, der Arbeitgeber muss kündigen, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Fazit

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erwerbsminderungsrente ist kein Automatismus. Sie hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Arbeitnehmer sollten ihre Unterlagen prüfen und bei Unklarheiten die Personalabteilung oder einen Fachanwalt kontaktieren. Nur so bleibt das Arbeitsverhältnis geschützt und die Rechte gewahrt.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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