Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, fragt sich: Was passiert mit dem Arbeitsvertrag? Bei einer befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis meist einfach weiter. Wird die Rente jedoch unbefristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis häufig automatisch – aber nur, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. In allen anderen Fällen bleibt das Verhältnis bestehen. Alle Infos und praktische Hinweise finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Was passiert bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente?
Erhält jemand eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, ruht das Arbeitsverhältnis in der Regel einfach weiter. Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entfällt für die Dauer der Rente. Das bedeutet: Der Arbeitsplatz bleibt bestehen, aber der Arbeitnehmer erhält keine Lohnzahlung mehr. Stattdessen wird die Rente gezahlt.
Unbefristete Erwerbsminderungsrente: Automatisches Ende?
Wird die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Die Beendigung ist dann eine auflösende Bedingung. Ist keine solche Regelung enthalten, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – ein Kündigungsschutz bleibt weiterhin gegeben.
Tarif- und Arbeitsvertrag: Wann gilt was?
Tarifverträge und Arbeitsverträge regeln oft die Beendigung bei Erwerbsminderung. Wichtig: Die Beendigungsklausel muss klar und wirksam sein. Sie darf nicht vom Belieben des Arbeitgebers abhängen, sondern muss an objektive Kriterien geknüpft sein. Ohne entsprechende Regelung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Teilweise Erwerbsminderung: Was gilt?
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung besteht in der Regel das Recht, weiter zu arbeiten. Der Arbeitnehmer darf seine Arbeitskraft im Rahmen seines Restleistungsvermögens anbieten. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Was tun, wenn keine Regelung im Vertrag steht?
Fehlt eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall kündigen, wenn er das Verhältnis beenden möchte. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollten ihre Unterlagen genau prüfen und ggf. die Personalabteilung ansprechen.
Übersicht: Endet das Arbeitsverhältnis?
| Art der Rente | Arbeitsvertrag endet automatisch? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Befristete volle EM-Rente | Nein, Vertrag ruht | Keine Regelung nötig |
| Unbefristete volle EM-Rente | Ja, wenn im Vertrag geregelt | Beendigungsklausel im Vertrag |
| Teilweise EM-Rente | Nein, Vertrag bleibt bestehen | Keine Regelung nötig |
FAQ: Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Endet mein Arbeitsverhältnis automatisch, wenn ich Erwerbsminderungsrente beziehe?
Nein, nur wenn Tarif oder Arbeitsvertrag das ausdrücklich vorsehen. Ansonsten bleibt das Verhältnis bestehen.
Was passiert bei einer befristeten Rente?
Das Arbeitsverhältnis ruht, der Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Kann ich bei teilweiser Erwerbsminderung weiterarbeiten?
Ja, in der Regel besteht das Recht, im Rahmen des Restleistungsvermögens weiterzuarbeiten.
Muss ich kündigen, wenn keine Beendigungsklausel im Vertrag steht?
Nein, der Arbeitgeber muss kündigen, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Fazit
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erwerbsminderungsrente ist kein Automatismus. Sie hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Arbeitnehmer sollten ihre Unterlagen prüfen und bei Unklarheiten die Personalabteilung oder einen Fachanwalt kontaktieren. Nur so bleibt das Arbeitsverhältnis geschützt und die Rechte gewahrt.

