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Faktencheck: Rente im Dezember 2025 wirklich gekürzt?!

Im Internet kursieren Artikel mit der Überschriften wie dieser: "Rente wird im Dezember 2025 gekürzt!" Deshalb hier auf Bürger & Geld der Faktencheck mit folgender Antwort: "Nein, die regulären Alters- und Erwerbsminderungsrenten werden im Dezember 2025 nicht pauschal gekürzt" – aber einige Rentnerinnen und Rentner erhalten durch eine Gesetzesänderung ab Dezember 2025 tatsächlich weniger Geld, und zwar bei der Witwenrente und Witwerrente. Grund ist die Umstellung des seit Juli 2024 gewährten Rentenzuschlags: Dieser fließt ab Dezember 2025 dauerhaft in die Monatsrente ein und wird dann als Einkommen angerechnet, was zu Kürzungen bei manchen Hinterbliebenenrenten führt. Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Gesetzliche Änderung Dezember 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 endet die Übergangsregelung nach § 307j SGB VI: Der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner, bislang separat und nicht als Einkommen gerechnet, wird für rund drei Millionen Betroffene in die reguläre Monatsrente integriert. Konkret bedeutet dies, dass das Einkommen für die Witwenrente und Witwerrente über Freigrenzen steigt und dadurch Kürzungen möglich sind.

  • Rentenzuschlag wird Teil der Monatsrente
  • Witwen- und Witwerrenten können sinken
  • Besonderheit für EM-Renten und Folgerenten

Wer ist betroffen?

Der Effekt betrifft hauptsächlich:

  • Erwerbsminderungsrentner, die seit Juli 2024 einen Zuschlag erhalten,
  • Empfänger von sogenannten Folgerenten (Altersrenten nach EM-Rente),
  • Hinterbliebene, deren Witwenrente nach dem neuen Einkommen bemessen wird.

Beispiel: Witwenrente und Kürzung

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Überschreitet das Gesamteinkommen die Freigrenze (z.B. 1.076,86 Euro ab Juli 2025), werden 40 Prozent des überschreitenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Dadurch sinkt die Witwen- oder Witwerrente für viele Betroffene.

RegelungBis November 2025Ab Dezember 2025
RentenzuschlagSeparat gezahlt, nicht angerechnet Direkt in Monatsrente integriert
WitwenrenteUngekürzt bei Zuschlag Kürzung möglich

Anrechnung der “neuen” EM-Rente auf die Witwenrente im Detail

Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag erstmals als Einkommen bei der Witwenrente angerechnet und kann diese dadurch kürzen. Die Anrechnung folgt einer klaren Formel und betrifft alle Einkünfte, die gemeinsam mit der eigenen Rente den gesetzlichen Freibetrag übersteigen.

Die Berechnungslogik

  • Für Hinterbliebene (Witwen, Witwer) gilt ein gesetzlicher Freibetrag – ab Juli 2025 sind das 1.076,86 Euro netto monatlich.
  • Überschreitet das eigene bereinigte Nettoeinkommen (nach pauschalen Abzügen, inkl. Rentenzuschlag) diese Grenze, werden 40 Prozent des überschießenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
  • Kindergeldberechtigte Kinder erhöhen den Freibetrag um je 228,42 Euro.
  • Bemessungsgrundlage ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern die Nettorente (bei eigenen Renten: Bruttorente minus 14 % pauschale Abzüge).

Rechenbeispiel für die Anrechnung

Ausgangslage ab Dezember 2025:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen (eigene Rente inkl. Zuschlag): 1.500 €
  • Freibetrag: 1.076,86 €
  • Witwenrente: 600 €

Schritt 1: Überschuss ermitteln: 1.500 € − 1.076,86  € = 423,14  €

Schritt 2: Kürzungsbetrag berechnen (40 %): 423,14  € × 0,40 = 169,26  €

Schritt 3: Gekürzte Witwenrente: 600  € − 169,26  € = 430,74  €

Die monatliche Witwenrente wird auf 430,74 € gekürzt – das sind fast 170 € weniger.

Tabelle mit Beispielparametern:

Eigene Rente inkl. ZuschlagFreibetrag 2025Überschuss (Netto)Kürzung (40 %)Neue Witwenrente
1.500 €1.076,86 €423,14 €169,26 €430,74 €

Was zählt zum Einkommen?

  • Eigene gesetzliche Rente (bereinigt: Brutto minus 14 %), insbesondere auch eine Erwerbsminderungsrente
  • Erwerbseinkommen (nach sozialversicherungspflichtigen Abzügen)
  • Mieteinnahmen und weitere Einkünfte

Die pauschale Anrechnung sorgt dafür, dass besonders der neue Rentenzuschlag ab Dezember 2025 die Witwenrente deutlich reduzieren kann.

Wichtig: Keine pauschale Rentenkürzung im Dezember 2025!!

Die regulären Altersrenten steigen im Juli 2025 um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Eine pauschale Kürzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Kürzungen ergeben sich individuell durch die Anrechnung des nun integrierten Zuschlags auf weitere Sozialleistungen oder Hinterbliebenenrente.

Rentennachzahlung möglich

Gleichzeitig kann es für betroffene Rentner auch zu einer Rentennachzahlung im Dezember kommen. Im Rahmen der Neuberechnung gibt es für viele bis zu 17 Monatsrenten als Einmalzahlung, abhängig von den individuellen Entgeltpunkten. Die neue Regelung bringt daher sowohl Nachteile als auch Vorteile, je nach Rentenart und familiärer Situation.

Was sollten Rentner jetzt tun?

  • Den neuen Rentenbescheid Ende 2025 sorgfältig prüfen.
  • Bei Zweifeln oder vermeintlichen Fehlern Widerspruch einlegen, Frist meist ein Monat nach Zugang.
  • Freigrenzen für Witwenrenten prüfen und ggf. individuelle Beratung nutzen.

FAQ: Rente Dezember 2025

Wird die reguläre Rente gekürzt?

Nein, von einer gesetzlichen Kürzung der monatlichen Altersrente ist nicht die Rede. Betroffen sind vor allem Bezug und Berechnung von Hinterbliebenenrenten sowie die Umstellung des Rentenzuschlags.

Gilt die Änderung für alle Rentner?

Nein, nur für Rentner/innen mit Rentenzuschlag und Empfänger von Hinterbliebenenrenten, bei denen das Zusatzeinkommen relevant wird.

Was tun bei Kürzung?

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des neuen Bescheides kann Widerspruch eingelegt werden. Beratungsstellen und die Deutsche Rentenversicherung bieten Unterstützung.

Gibt es zusätzliches Geld?

Ja, viele Rentner erhalten einmalig eine Nachzahlung für bis zu 17 Monate, je nach Neuberechnung.





Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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