Der Wunsch, den Job früher zu beenden, ist weit verbreitet. Wenn Sie jedoch konkret planen, drei Jahre vor dem eigentlichen Termin in Rente zu gehen, stehen Sie schnell vor Zahlen, Regeln und oft teuren Konsequenzen. Es geht nicht nur um den Abschied aus dem Arbeitsleben, sondern um Entscheidungen, die Sie und Ihre Familie jeden Monat finanziell begleiten.
Was bedeutet “3 Jahre früher in Rente”?
Ein Renteneintritt drei Jahre vor der Regelaltersgrenze ist möglich – meistens ab dem 63. Geburtstag. Dafür benötigen Sie mindestens 35 Beitragsjahre. Von der sogenannten „Rente mit 63“ profitieren jedoch nur bestimmte Jahrgänge und Versicherte. Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt die neue Grenze von 67 Jahren für eine abschlagsfreie Rente.
Der Abschlag ist immer dauerhaft: Pro Monat vor dem regulären Rentenbeginn werden 0,3% von Ihrer Rente abgezogen. Wenn Sie drei Jahre früher gehen, müssen Sie mit bis zu 10,8%–14,4% Kürzung rechnen.
Wer darf vorzeitig in Rente – und zu welchen Bedingungen?
Die wichtigsten Gruppen:
- Langjährig Versicherte: Mindestens 35 Beitragsjahre für den früheren Einstieg mit Abschlägen.
- Besonders langjährig Versicherte: Erst ab 45 Beitragsjahren, ggf. abschlagsfrei ab 63, je nach Jahrgang.
- Schwerbehinderte: Ab Oktober 2025 können Sie fast drei Jahre früher in Rente, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Beitragsjahre vorliegen.
Ein Beispiel: Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten. Wenn Sie mit 63 Jahren gehen, verlieren Sie monatlich 13,2% der regulären Rente.
Was kostet der vorzeitige Renteneintritt konkret?
Die Abschläge sind deutlich. Je nach Geburtsjahr, Rentenhöhe und Wahl des Eintrittszeitpunktes ergeben sich folgende Kürzungen:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Rente mit 63: Abschlag | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 12,6% | 42 Monate früher |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 13,2% | 44 Monate früher |
| ab 1964 | 67 Jahre | 14,4% | 48 Monate früher |
Die finanziellen Auswirkungen auf Ihre monatlichen Zahlungen sind erheblich:
- Aus einer geplanten Rente von 1.800 Euro erhalten Sie nur rund 1.560 Euro – ein Verlust von 240 Euro pro Monat.
- Bei einer Rente von 2.200 Euro bleiben knapp 1.890 Euro – ein Minus von 310 Euro monatlich.
Diese Kürzungen gelten dauerhaft und betreffen jede spätere Rentenerhöhung.
Sonderregeln: Abschläge ausgleichen und hinzuverdienen
Ein Teil der Abschläge kann durch „Sonderzahlungen“ an die Rentenversicherung vorab ausgeglichen werden. Wenn Sie genug angespart haben, können Sie etwa 18.500 Euro einzahlen, um die Kürzungen für drei Jahre komplett auszugleichen.
Hinzuverdienst ist kein Problem mehr: Seit 2023 dürfen Rentner unbegrenzt dazuverdienen, ohne Kürzungen zu fürchten. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten ab 2025.
Steuer und Krankenversicherung: Was bleibt wirklich netto?
Rentenbezüge werden zunehmend besteuert. Im Jahr 2025 müssen Sie 83,5% der ersten vollen Bruttojahresrente versteuern. Zusätzlich werden 7,3% für die Krankenversicherung und 3,4% bzw. 4,0% für die Pflegeversicherung abgezogen. Das schmälert die tatsächliche Auszahlung oft noch beträchtlich.
FAQ: Das Wichtigste zur Frührente
Wie hoch ist der Abschlag bei drei Jahren früherer Rente?
Der maximale Abschlag beträgt 10,8% (für schwerbehinderte Menschen) bis zu 14,4% für alle anderen Versicherten, je nach Jahrgang.
Wer darf drei Jahre früher in Rente?
Langjährig Versicherte (35 Jahre), besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) und schwerbehinderte Menschen mit GdB 50.
Kann ich die Kürzungen ausgleichen und wie?
Ja, durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung bereits ab dem 50. Lebensjahr.
Gibt es ein Recht auf Beratung?
Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie kostenlos.
Wird die Frührente steuerlich besonders belastet?
Ab 2025 müssen Sie bereits 83,5% der Rente versteuern.
Fazit: Realistisch planen zahlt sich aus
Der verfrühte Eintritt in die Altersrente ist verlockend, birgt aber dauerhafte finanzielle Konsequenzen. Individuelle Beratung und ausführliche Rechenbeispiele sind unverzichtbar. Wenn Sie den Traum vom frühen Ruhestand ernsthaft verfolgen, sollten Sie rechtzeitig Ihre eigenen Lücken prüfen und eventuell durch Sonderzahlungen ausgleichen, wie Bürger & Geld berichtete.


