In der Debatte um die Rentenreform geht es meist um eine Zahl: 67,5. Doch das höhere Regelrentenalter ist nur eine von vier Altersgrenzen, die sich ändern sollen. Die Bundesregierung will auch die Frührente mit Abschlägen später beginnen lassen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren auslaufen lassen und die Altersteilzeit erst ab 58 erlauben. Wie stark das den eigenen Rentenbeginn verschiebt, hängt vor allem vom Geburtsjahr ab.
Noch kein Gesetz: Warum die Jahrgänge 1964 bis 1972 jetzt genau hinschauen sollten
Grundlage sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli beschlossen, sie vollständig und zügig umzusetzen, das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ein offizieller Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Konkrete Hinweise darauf, wie die Jahrgänge abgestuft werden könnten, liefert bislang nur ein durchgesickerter Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.
Für die Jahrgänge 1961 bis 1963 ändert sich voraussichtlich nichts mehr. Warum, lesen Sie in unserem Beitrag Diese drei Jahrgänge bleiben vom höheren Rentenalter verschont. Dieser Artikel richtet sich an alle, die 1964 oder später geboren sind.
Die vier Altersgrenzen im Überblick
| Altersgrenze | Heute (ab Jahrgang 1964) | Nach Kommissionsvorschlag |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | 67 Jahre | an die Lebenserwartung gekoppelt, nach 2031 schrittweise auf etwa 67,5 Jahre |
| Frührente nach 35 Jahren | ab 63, bis zu 14,4 % Abschlag | ab 64, danach parallel zur Regelaltersgrenze |
| Rente nach 45 Jahren | ab 65 ohne Abschlag | soll abgeschafft werden |
| Altersteilzeit | ab 55, Blockmodell erlaubt | ab 58, gekoppelt an die Regelaltersgrenze, ohne Blockmodell |
Jahrgangs-Check, Teil 1: Regelaltersgrenze und Frührente
Wie viel später die Regelaltersrente für den einzelnen Jahrgang beginnt, lässt sich noch nicht verbindlich sagen. Es hängt von der Formel im Gesetz und von der künftigen Lebenserwartung ab. Die Bundesregierung rechnet nach aktuellen Daten mit einem Anstieg um etwa sechs Monate zwischen 2031 und 2041. Verteilt man das gleichmäßig auf die Jahrgänge, die in diesem Zeitraum 67 werden, ergibt sich grob ein halber Monat pro Jahrgang.
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Der bekannt gewordene Arbeitsentwurf würde die Kopplung an die Lebenserwartung erst ab Jahrgang 1968 anwenden; die Jahrgänge 1964 bis 1967 blieben bei 67. Auch die frühere Grenze für die Frührente würde demnach grundsätzlich erst ab Jahrgang 1968 gelten: Sie wäre dann nur noch bis zu drei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze möglich.
| Jahrgang | Regelalter heute | Regelalter Modellrechnung* | Frührente heute | Frührente Modellrechnung* |
|---|---|---|---|---|
| 1964 | 67 | 67 | 63 | 63 |
| 1965 | 67 | 67 | 63 | 63 |
| 1966 | 67 | 67 | 63 | 63 |
| 1967 | 67 | 67 | 63 | 63 |
| 1968 | 67 | ca. 67 + 2 Monate | 63 | ca. 64 + 2 Monate |
| 1969 | 67 | ca. 67 + 3 Monate | 63 | ca. 64 + 3 Monate |
| 1970 | 67 | ca. 67 + 4 Monate | 63 | ca. 64 + 4 Monate |
| 1971 | 67 | ca. 67 + 4 Monate | 63 | ca. 64 + 4 Monate |
| 1972 | 67 | ca. 67 + 5 Monate | 63 | ca. 64 + 5 Monate |
*Eigene Modellrechnung auf Basis des Kommissionspfads (etwa sechs Monate zwischen 2031 und 2041) und der Jahrgangsgrenze 1968 aus dem Arbeitsentwurf. Keine amtlichen Werte. Folgt das Gesetz dem Kommissionsvorschlag ohne Jahrgangsgrenze, könnte die Frührente auch für die Jahrgänge 1964 bis 1967 erst mit 64 beginnen.
Ein Nebeneffekt wird oft übersehen: Darf die Frührente nur noch drei statt vier Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen, sinkt der höchstmögliche Abschlag. Heute sind es bis zu 14,4 Prozent, künftig wären es höchstens 10,8 Prozent, also 36 Monate mal 0,3 Prozent. Der Preis dafür ist ein späterer Rentenbeginn.
Jahrgangs-Check, Teil 2: Rente nach 45 Jahren und Altersteilzeit
| Jahrgang | Rente nach 45 Jahren laut Arbeitsentwurf | Altersteilzeit ab 55 möglich seit | Altersteilzeit ab 58 möglich ab |
|---|---|---|---|
| 1964 | bleibt mit 65 | 2019 | bereits erreicht |
| 1965 | bleibt mit 65 | 2020 | bereits erreicht |
| 1966 | bleibt mit 65 | 2021 | bereits erreicht |
| 1967 | nur mit Vertrauensschutz | 2022 | bereits erreicht |
| 1968 | nur mit Vertrauensschutz | 2023 | 2026 |
| 1969 | nur mit Vertrauensschutz | 2024 | 2027 |
| 1970 | nur mit Vertrauensschutz | 2025 | 2028 |
| 1971 | nur mit Vertrauensschutz | 2026 | 2029 |
| 1972 | kein allgemeiner Anspruch mehr | 2027 | 2030 |
Vertrauensschutz bedeutet nach dem Arbeitsentwurf vor allem eine Altersteilzeit, die vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich vereinbart wurde. Das Ministerium hat den Entwurf als überholt bezeichnet.
Beide Themen haben wir ausführlich aufbereitet:
- Welcher Jahrgang zuletzt mit 65 abschlagsfrei gehen kann und was der Wegfall in Euro kostet, lesen Sie in unserem Artikel zur Rente nach 45 Jahren.
- Warum das Datum der Unterschrift bei der Altersteilzeit entscheidend sein kann, erklärt unser Artikel zur Altersteilzeit und zum Blockmodell.
Jahrgang 1964: Der Grenzfall
Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den die Regelaltersgrenze von 67 Jahren voll gilt. Für ihn ändert sich nach allen bekannten Plänen wenig.
- Regelaltersrente: Wer 1964 geboren ist, wird 2031 67 Jahre alt. Die Kommission will die Altersgrenze erst nach 2031 an die Lebenserwartung koppeln. Damit spricht sehr viel dafür, dass es für diesen Jahrgang bei 67 bleibt.
- Rente nach 45 Jahren: Der 65. Geburtstag fällt in das Jahr 2029. Sowohl der Arbeitsentwurf als auch eine Übergangsfrist von fünf Jahren würden den Jahrgang schützen. Nur bei einer sehr kurzen Frist von ein bis zwei Jahren wäre er betroffen.
- Frührente mit Abschlägen: Hier liegt der eigentliche Unsicherheitsfaktor. Der 63. Geburtstag fällt in das Jahr 2027. Tritt die Anhebung auf 64 ohne Übergangsregel schon 2027 in Kraft, könnte auch dieser Jahrgang betroffen sein. Der Arbeitsentwurf sah die Änderung allerdings erst ab Jahrgang 1968 vor.
Fazit für den Jahrgang 1964: Wer mit 63 und Abschlägen in Rente gehen will, sollte die Übergangsregeln besonders genau verfolgen. Für alle anderen Wege ändert sich voraussichtlich nichts.
Auch die Rente bei Schwerbehinderung ist betroffen
Weniger beachtet wird, dass sich auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ändern könnte. Sie bliebe nach dem Arbeitsentwurf erhalten, wäre aber an die individuelle Regelaltersgrenze gekoppelt. Abschlagsfrei ginge es zwei Jahre vorher, mit Abschlägen frühestens fünf Jahre vorher. Diese Kopplung soll grundsätzlich ab Jahrgang 1970 gelten. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren und vier Monaten läge der abschlagsfreie Beginn dann bei 65 Jahren und vier Monaten. Mehr zu den aktuellen Regeln lesen Sie auf unserer Seite zur Rente bei Schwerbehinderung.
Planungsfallen: Wann Sie jetzt besonders aufpassen sollten
- Altersteilzeit oder Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift. Beide Verträge sind auf einen bestimmten Rentenbeginn zugeschnitten. Ändert sich die Rentenart, auf die der Vertrag zielt, kann eine teure Lücke entstehen.
- Pläne mit Frührente ab 63. Für Jahrgänge ab 1968 könnte der früheste Beginn um mehr als ein Jahr nach hinten rücken.
- Pläne mit der Rente nach 45 Jahren. Ab Jahrgang 1967 ist dieser Weg nach dem bekannten Entwurf nicht mehr sicher.
- Lücken im Versicherungskonto. Je enger die Grenzen werden, desto wichtiger ist eine vollständige Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung.
FAQ: Rentenreform und Altersgrenzen nach Jahrgang
Muss ich als Jahrgang 1968 bis 67,5 arbeiten?
Nach heutigem Stand nicht. Die 67,5 Jahre beschreiben den ungefähren Endpunkt im Jahr 2041. Für den Jahrgang 1968 ergäbe die Modellrechnung eher wenige Monate über 67. Verbindlich ist das erst mit dem Gesetz und den dann maßgeblichen Daten zur Lebenserwartung.
Kann ich weiterhin mit 63 in Rente gehen?
Nach geltendem Recht ja, mit 35 Versicherungsjahren und Abschlägen. Nach dem Kommissionsvorschlag soll die Frührente erst ab 64 möglich sein. Laut Arbeitsentwurf wären davon grundsätzlich die Jahrgänge ab 1968 betroffen.
Gilt das alles schon?
Nein. Alle genannten Änderungen sind Vorschläge oder Entwurfsstände. Bis ein Gesetz verkündet ist, gelten die bisherigen Altersgrenzen unverändert.
Woran erkenne ich, welche Regel für mich gilt?
Entscheidend sind Ihr Geburtsjahr, Ihre Versicherungszeiten und gegebenenfalls eine Schwerbehinderung oder ein bereits vereinbarter Altersteilzeitvertrag. Eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ihnen die heute geltenden Altersgrenzen und Ihre bisherigen Zeiten.
Fazit
Für die Jahrgänge 1964 bis 1966 ändert sich nach allen bekannten Plänen voraussichtlich wenig. Ab Jahrgang 1967 wird es spürbar, und ab 1968 könnten mehrere Altersgrenzen gleichzeitig nach hinten rücken: das Regelalter um einige Monate, die Frührente um mehr als ein Jahr. Für Pläne, die auf der Rente nach 45 Jahren aufbauen, entscheidet ein möglicher Vertrauensschutz. Wer zu den Jahrgängen 1967 bis 1972 gehört, sollte nicht nur auf das Regelrentenalter schauen, sondern auf alle vier Grenzen.