Kapitalrente ab 2028: Welche Risiken der neuen Rente Versicherte kennen sollten

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Die geplante Kapitalrente soll die gesetzliche Rente ergänzen: Beschäftigte und Arbeitgeber würden dafür zusätzliche Beiträge am Kapitalmarkt anlegen. Als Einstieg ist 2028 vorgesehen. Ein gesetzlich gesicherter Starttermin ist das bislang nicht. Besonders für Menschen kurz vor dem Ruhestand stellen sich Fragen: Wie viel Zusatzrente lässt sich noch aufbauen, und wer trägt mögliche Verluste?

Ist die Kapitalrente ab 2028 bereits beschlossen?

Die Kapitalrente ist bislang ein Reformvorhaben, kein geltender Leistungsanspruch. Grundlage sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Die Koalition will diese umsetzen. Nach dem Bericht der Tagesschau vom 22. Oktober sollen Grundsatzentscheidungen und ein eigenes Gesetz für die Kapitalrente jedoch zeitlich getrennt folgen.

Geplant sind individuelle Kapitalkonten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als beim Umlageverfahren, bei dem Beiträge überwiegend die laufenden Renten finanzieren, würde zusätzlich Geld angespart und investiert. Die bisherige gesetzliche Rente soll bestehen bleiben.

Wie stark würden Beschäftigte zusätzlich belastet?

Vorgeschlagen sind insgesamt zwei zusätzliche Beitragssatzpunkte, jeweils zur Hälfte finanziert von Beschäftigten und Arbeitgebern. Der Einstieg soll möglichst 2028 beginnen und jährlich insgesamt 0,5 Prozentpunkte betragen. Die zwei Prozentpunkte wären nach diesem Vorschlag also nicht bereits zum Start vollständig fällig.

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Vereinfachtes Beispiel: Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto entspräche der volle Arbeitnehmeranteil von einem Prozent 30 Euro monatlich. Der Arbeitgeber zahlte weitere 30 Euro. Beim ersten Schritt wären es rechnerisch jeweils 7,50 Euro. Das beschreibt die zusätzliche Beitragszahlung, nicht die genaue Veränderung des Nettogehalts.

Das Übergangsproblem: Erwerbstätige müssten weiterhin die laufenden Renten finanzieren und gleichzeitig eigenes Rentenkapital aufbauen. Auch zusätzliche Staatsmittel für ältere Jahrgänge wären erforderlich.

Können Börsenverluste die spätere Zusatzrente schmälern?

Ja. Das angelegte Vermögen unterliegt Kursrisiken. Eine Krise kann den Kapitalstock gerade dann treffen, wenn Versicherte kurz vor dem Ruhestand stehen. Wer jahrzehntelang einzahlt, hat mehr Zeit für eine Erholung als jemand, dessen Ansparphase nur wenige Jahre dauert. Eine bestimmte Erholung ist damit allerdings nicht garantiert.

Vergangene Erträge ausländischer Rentenfonds belegen deshalb keine sichere deutsche Zusatzrente. Entscheidend wären die tatsächliche Anlageentwicklung, Kosten und die Regeln für die Auszahlung. Die diskutierte Kostenobergrenze von jährlich 0,1 Prozent ist Teil des Vorschlags, keine bereits geltende Zusicherung.

Auch eine staatliche Organisation beseitigt Anlagerisiken nicht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund fordert ausdrücklich, mögliche Garantien nicht zulasten der umlagefinanzierten Rentenversicherung zu finanzieren. Wer Verluste letztlich tragen müsste, bleibt damit eine zentrale Gestaltungsfrage.

Warum sind rentennahe Jahrgänge besonders betroffen?

Menschen kurz vor dem Rentenbeginn könnten nur kurz einzahlen und entsprechend wenig Kapital aufbauen. Die Kommission schlägt deshalb einen steuerfinanzierten Ausgleich vor. Dieser soll verhindern, dass eine kurze Ansparzeit beim Übergang zum reformierten System zu einem niedrigeren Rentenniveau beim Rentenzugang führt.

Nach Darstellung der Rentenversicherung ist dieser Übergang ab 2032 bis etwa Mitte der 2040er-Jahre vorgesehen. Daraus folgt noch kein individuell berechenbarer Zuschlag. Voraussetzungen, Berechnung und Finanzierung müssen gesetzlich geregelt werden.

Welche Fragen müssen vor dem Start geklärt werden?

Offen ist unter anderem, wie die Kapitalrente bei Erwerbsminderung und Hinterbliebenenleistungen berücksichtigt werden soll. Auch der Beitragseinzug und die Zusammenarbeit zwischen Rentenversicherung und Fonds benötigen klare Regeln. Die Rentenversicherung verlangt ausreichende Vorbereitungszeiten für Kapitalkonten und neue Meldewege.

Für Ihre Finanzplanung bedeutet das: Eine prognostizierte Kapitalrente ist noch kein verlässlicher monatlicher Anspruch. Aus den Empfehlungen ergeben sich derzeit weder ein Antragserfordernis noch eine Antragsfrist. Leistungen ohne gesetzliche Grundlage können noch nicht beantragt werden.

FAQ zur Einführung der Kapitalrente 2028

Kann ich statt eines öffentlichen Fonds einen anderen wählen?

Die Kommission schlägt alternativ zugelassene Fonds vor. Welche Auswahl tatsächlich bestehen wird, muss gesetzlich ausgestaltet werden.

Soll die Kapitalrente lebenslang gezahlt werden?

Ja, das ist vorgesehen. Die Rentenversicherung beschreibt eine lebenslange Auszahlung der kapitalgedeckten Leistung neben der Umlagerente.

Bekommen heutige Rentner dadurch automatisch mehr Geld?

Eine automatische Erhöhung laufender Renten lässt sich aus den Vorschlägen nicht ableiten. Der Übergangsausgleich richtet sich an künftige Rentenzugänge mit kurzer Ansparzeit.

Kann ein früher Rentenantrag die bisherigen Regeln sichern?

Nein. Nach Auskunft der Rentenversicherung sichert ein vorzeitig gestellter Antrag keine bestimmte Rechtslage für einen späteren Rentenbeginn.

Fazit zur Einführung der Kapitalrente 2028 vom Rentenrechtsexperten

Ass. jur. Peter Kosick, Experter für Rentenrecht, fasst zusammen: „Die Kapitalrente könnte zusätzliche Alterseinkünfte ermöglichen. Dafür müssten Beschäftigte zunächst mehr einzahlen und Anlagerisiken tragen, deren Verteilung noch festzulegen ist. Planen Sie deshalb bislang weder mit einer garantierten Zusatzrente noch mit einem verbindlichen Start 2028.“

Quellen

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