Wer mit 63 Jahren seine Arbeit verliert, muss nicht allein deshalb eine vorgezogene Altersrente beantragen, weil er sie bereits bekommen könnte. Arbeitslosengeld kann finanziell günstiger sein: Es kann höher ausfallen als die Rente und einen späteren Rentenbeginn mit geringeren Abschlägen ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und weiterhin für eine Beschäftigung zur Verfügung stehen. Die folgenden Vergleichstabellen zeigen, wann sich welche Variante rechnet und welche Einschränkungen Sie beachten müssen.
Wann ist Arbeitslosengeld günstiger als die Rente mit 63?
Arbeitslosengeld ist kurzfristig günstiger, wenn der monatliche Leistungsbetrag höher liegt als der Zahlbetrag Ihrer vorgezogenen Rente. Langfristig kann es sich auch bei einem niedrigeren Betrag lohnen: Beginnt die Rente später, sinkt regelmäßig der dauerhafte Abschlag. Während des Arbeitslosengeldbezugs entstehen außerdem grundsätzlich weitere Rentenansprüche.
Entscheidend sind deshalb zwei getrennte Rechnungen: Wie viel Geld steht während der Arbeitslosigkeit zur Verfügung? Und wie hoch fällt die anschließende Rente aus?
Eine freie Wahl ohne weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Arbeitslosengeld setzt unter anderem Arbeitslosigkeit, eine Arbeitslosmeldung und ausreichende Versicherungszeiten voraus. Sie müssen grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden ausüben können und eine solche Arbeit suchen. Wer endgültig nicht mehr arbeiten möchte, erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig nicht.
Ihre Meinung ist gefragt:
Haben Sie bereits verglichen, wie sich ein späterer Rentenbeginn auf Ihre monatliche Rente auswirken würde?
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Welche „Rente mit 63“ ist überhaupt gemeint?
Für Menschen, die 2026 ihren 63. Geburtstag feiern, kommt eine Altersrente ab 63 nach mindestens 35 Versicherungsjahren grundsätzlich nur mit Abschlägen infrage. Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren beginnt für den Geburtsjahrgang 1963 erst mit 64 Jahren und zehn Monaten. Die beiden Rentenarten dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren beträgt der Abschlag 0,3 Prozent je Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze. Er bleibt dauerhaft bestehen. Für den Jahrgang 1963 ergeben sich bei einem Beginn mit genau 63 Jahren 13,8 Prozent, für die Jahrgänge ab 1964 sind es 14,4 Prozent.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren lässt sich dagegen nicht gegen Abschläge weiter vorziehen. Für die Jahrgänge ab 1964 beginnt sie frühestens mit 65 Jahren. Für 1963 Geborene ergibt sich die Altersgrenze aus § 236b SGB VI.
Wie viel Arbeitslosengeld können Sie bekommen?
Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des sogenannten Leistungsentgelts. Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind kann der erhöhte Leistungssatz von 67 Prozent gelten. Das Leistungsentgelt ist ein rechnerisch ermitteltes Nettoentgelt – es entspricht nicht zwingend dem Nettobetrag auf Ihrer bisherigen Gehaltsabrechnung.
Die Arbeitsagentur geht grundsätzlich vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des maßgeblichen Bemessungszeitraums aus. Davon zieht sie rechnerisch unter anderem Lohnsteuer und eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent ab. Eine Rechnung nach dem Muster „letztes Nettogehalt mal 0,6“ liefert deshalb keinen verlässlichen Anspruchsbetrag.
Für einen Vergleich benötigen Sie den voraussichtlichen Arbeitslosengeldbetrag und den Rentenzahlbetrag nach Abzug gegebenenfalls anfallender Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Persönliche Einkommensteuerfolgen müssen anschließend gesondert berücksichtigt werden.
Was zeigt die große Vergleichstabelle für unterschiedliche Beträge?
Die Tabelle zeigt den Unterschied zwischen einem angenommenen Rentenzahlbetrag und einem angenommenen Arbeitslosengeldbetrag. Ein positiver Wert bedeutet: Mit Arbeitslosengeld steht im betrachteten Zeitraum mehr Geld zur Verfügung. Ein negativer Wert bedeutet: Die sofortige Rente liefert zunächst den höheren Betrag.
Alle Angaben sind vereinfachte Beispiele in Euro. Unterstellt werden unveränderte Zahlbeträge und 24 Monate ununterbrochener Arbeitslosengeldbezug. Sperrzeiten, Zahlungsunterbrechungen, Rentenanpassungen und persönliche Einkommensteuerfolgen bleiben unberücksichtigt. Ein Anspruch über 24 Monate besteht nur bei erfüllten Voraussetzungen.
| Monatlicher Rentenzahlbetrag | Arbeitslosengeld monatlich | Unterschied pro Monat: ALG minus Rente | Unterschied über 24 Monate |
|---|---|---|---|
| 900 € | 1.200 € | +300 € | +7.200 € |
| 900 € | 1.500 € | +600 € | +14.400 € |
| 900 € | 1.800 € | +900 € | +21.600 € |
| 1.100 € | 1.200 € | +100 € | +2.400 € |
| 1.100 € | 1.500 € | +400 € | +9.600 € |
| 1.100 € | 1.800 € | +700 € | +16.800 € |
| 1.300 € | 1.200 € | −100 € | −2.400 € |
| 1.300 € | 1.500 € | +200 € | +4.800 € |
| 1.300 € | 1.800 € | +500 € | +12.000 € |
| 1.500 € | 1.200 € | −300 € | −7.200 € |
| 1.500 € | 1.500 € | 0 € | 0 € |
| 1.500 € | 1.800 € | +300 € | +7.200 € |
| 1.700 € | 1.200 € | −500 € | −12.000 € |
| 1.700 € | 1.500 € | −200 € | −4.800 € |
| 1.700 € | 1.800 € | +100 € | +2.400 € |
| 1.900 € | 1.200 € | −700 € | −16.800 € |
| 1.900 € | 1.500 € | −400 € | −9.600 € |
| 1.900 € | 1.800 € | −100 € | −2.400 € |
Eigene Berechnung: monatlicher Arbeitslosengeldbetrag minus monatlicher Rentenzahlbetrag; das Ergebnis wird für die letzte Spalte mit 24 multipliziert.
Bei 1.500 Euro Rente und 1.200 Euro Arbeitslosengeld fehlen zunächst 300 Euro monatlich. Über zwei Jahre entstehen 7.200 Euro weniger Einnahmen. Ob die sofortige Rente insgesamt günstiger ist, steht damit noch nicht fest: Die anschließend höhere Rente kann diesen Rückstand später ausgleichen.
Wie stark sinkt der Rentenabschlag durch zwei Jahre Wartezeit?
Ein um 24 Monate verschobener Rentenbeginn verringert den Abschlag bei der Altersrente für langjährig Versicherte um 7,2 Prozentpunkte, soweit die Monate noch vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze liegen. Für 1963 Geborene sinkt er bei einem Beginn mit 65 statt mit 63 Jahren von 13,8 auf 6,6 Prozent.
Die folgende Modellrechnung betrachtet ausschließlich diesen Abschlagseffekt. Grundlage ist jeweils dieselbe bereits erworbene monatliche Bruttorente vor Abschlägen. Zusätzliche Rentenansprüche aus dem Arbeitslosengeldbezug und spätere Rentenanpassungen sind nicht enthalten.
| Erworbene Bruttorente vor Abschlägen | Beginn mit 63: 13,8% Abschlag | Beginn mit 65: 6,6% Abschlag | Monatlicher Bruttounterschied |
|---|---|---|---|
| 1.200 € | 1.034,40 € | 1.120,80 € | +86,40 € |
| 1.500 € | 1.293,00 € | 1.401,00 € | +108,00 € |
| 1.800 € | 1.551,60 € | 1.681,20 € | +129,60 € |
| 2.100 € | 1.810,20 € | 1.961,40 € | +151,20 € |
| 2.400 € | 2.068,80 € | 2.241,60 € | +172,80 € |
Eigene Berechnung für den Geburtsjahrgang 1963: Ausgangsrente × 0,862 beziehungsweise Ausgangsrente × 0,934. Die Werte sind Bruttobeträge und dürfen nicht unmittelbar mit den Zahlbeträgen der ersten Tabelle verrechnet werden.
Erfüllen Sie mit 65 bereits die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, kann die spätere Rente höher ausfallen als in dieser Tabelle. Beim Jahrgang 1963 ist deren Altersgrenze mit 64 Jahren und zehn Monaten erreicht.
Können zwei Jahre Arbeitslosengeld zur abschlagsfreien Rente führen?
Ja, wenn die erforderlichen 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt sind oder unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln noch erreicht werden. Arbeitslosengeld kurz vor der Rente schließt eine abschlagsfreie Altersrente nicht generell aus. Problematisch wird es, wenn gerade diese Monate benötigt werden, um die 45 Jahre zu vervollständigen.
Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht für diese 45-jährige Wartezeit. Ausnahmen bestehen, wenn der Leistungsbezug auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers beruht. Eine gewöhnliche betriebsbedingte Kündigung genügt dafür allein nicht.
Wer die 45 Jahre vorher bereits erreicht hat, verliert sie durch die anschließende Arbeitslosigkeit nicht. Auch wenn Arbeitslosengeldmonate für diese besondere Wartezeit unberücksichtigt bleiben, können die währenddessen gezahlten Rentenbeiträge die Rentenhöhe steigern.
Wie lange wird Arbeitslosengeld vor der Rente gezahlt?
Ab einem Alter von 58 Jahren sind höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld möglich, wenn mindestens 48 Monate Versicherungspflicht innerhalb der maßgeblichen fünfjährigen Frist vorliegen. Der 63. Geburtstag allein begründet daher keinen Anspruch auf zwei Jahre Arbeitslosengeld. Kürzere Versicherungszeiten können zu einer kürzeren Bezugsdauer führen.
Für die erstmalige Anspruchsprüfung müssen grundsätzlich mindestens zwölf Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Monate vorliegen; gesetzliche Sonderregelungen sind möglich. Spätestens ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Arbeitslosengeldanspruch mehr.
Was sollten Sie vor einem Rentenantrag oder Aufhebungsvertrag prüfen?
Prüfen Sie vor allem den Versicherungsverlauf, den möglichen Rentenbeginn und die Folgen einer selbst herbeigeführten Arbeitslosigkeit. Eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit auslösen. Bei Arbeitsaufgabe beträgt sie regelmäßig zwölf Wochen; währenddessen wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Maßgeblich ist § 159 SGB III.
Für den Vergleich sollten diese Angaben vorliegen:
- eine Rentenberechnung für den sofortigen und den späteren Beginn;
- die Bestätigung, ob und wann 35 beziehungsweise 45 Versicherungsjahre erfüllt sind;
- eine Berechnung des Arbeitslosengeldes und seiner voraussichtlichen Bezugsdauer;
- die Prüfung möglicher Sperr- oder Ruhenszeiten, bevor Sie eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben.
Eine vorgezogene Altersrente und Arbeitslosengeld lassen sich grundsätzlich nicht einfach addieren. Bei zuerkannter Altersrente ruht der Arbeitslosengeldanspruch nach § 156 SGB III; das Gesetz enthält einzelne Sonderregeln.
Auch ein späterer Wechsel der Rentenart ist eingeschränkt: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente oder für Zeiten ihres Bezugs schließt § 34 Absatz 2 SGB VI den Wechsel in eine andere Altersrente aus. Wer zunächst die gekürzte Altersrente wählt, kann deshalb nicht selbstverständlich später auf die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente wechseln.
FAQ zur Möglichkeit von Arbeitslosengeld vor der Rente
Muss ich mit 63 Rente beantragen, obwohl ich Arbeitslosengeld bekommen könnte?
Nein. Die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente verpflichtet beim Arbeitslosengeldbezug allein nicht zum Rentenantrag. Sie müssen aber weiterhin sämtliche Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, insbesondere für die Arbeitsvermittlung verfügbar sein.
Bekomme ich mit einem erwachsenen Kind automatisch 67 Prozent?
Nein. Für den erhöhten Leistungssatz muss ein Kind im Sinne der maßgeblichen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden können. Dass Sie irgendwann ein Kind erzogen haben, reicht allein nicht aus.
Wird mein Arbeitslosengeld niedriger, wenn ich nur noch Teilzeit arbeiten möchte?
Das kann passieren. Wenn Sie künftig weniger Stunden arbeiten wollen oder können als zuvor, kann die Arbeitsagentur den Leistungsbetrag entsprechend vermindern. Teilen Sie die gewünschte oder mögliche Arbeitszeit deshalb zutreffend mit.
Wann sollte ich die anschließende Altersrente beantragen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Lassen Sie vorher prüfen, ob der Termin unmittelbar an das Ende des Arbeitslosengeldes anschließt und sämtliche Rentenvoraussetzungen erfüllt sind.
Fazit zu den Alternativen Arbeitslosengeld oder Rente mit 63
Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Rentenrecht und Sozialrecht, fasst abschließend kurz zusammen: „Arbeitslosengeld kann vor der Rente finanziell günstiger sein, selbst wenn es vorübergehend weniger Geld bringt. Ein späterer Rentenbeginn kann dauerhafte Abschläge verringern oder bei erfüllten Voraussetzungen eine abschlagsfreie Rente ermöglichen. Vergleichen Sie deshalb die Zahlbeträge während der Übergangszeit und die anschließenden Renten getrennt. Entscheidend bleiben der tatsächliche Arbeitslosengeldanspruch, die Vermittlungsbereitschaft und der geprüfte Versicherungsverlauf.“
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte – Voraussetzungen, Altersgrenzen und Abschläge
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld – Anspruch, Höhe und Bezugsdauer
- SGB III – gesetzliche Regelungen zum Arbeitslosengeld, zur Bezugsdauer und zu Sperrzeiten
- § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Altersgrenzen für Geburtsjahrgänge vor 1964