Kürzung der Rente durch Versorgungsausgleich stoppen: Was 2026 für Rentner wichtig ist

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Wer geschieden ist, erlebt die Wirkung des Versorgungsausgleichs oft erst Jahre später – nämlich dann, wenn die eigene Rente spürbar gekürzt wird. Seit 2025 können Betroffene diese Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise stoppen, insbesondere wenn der frühere Ehepartner verstirbt und nur kurz von den übertragenen Rentenpunkten profitiert hat. Zugleich sorgen neue Urteile – etwa des Bundessozialgerichts – und ein aktueller Gesetzentwurf des Justizministeriums 2026 dafür, dass der Versorgungsausgleich rechtlich komplexer, aber auch gerechter werden soll. Wer seine Ansprüche kennt und Fristen einhält, kann hunderte Euro monatlich sichern.

Versorgungsausgleich: Wie die Rente nach der Scheidung geteilt wird

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner hälftig geteilt. Rechtliche Grundlage sind vor allem die Vorschriften der Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu Scheidung und Ausgleich von Versorgungsanrechten. Das Familiengericht entscheidet im Scheidungsurteil, welcher Ehegatte wie viele Entgeltpunkte oder Versorgungsanrechte an den anderen abgeben muss.

Typischer Ablauf nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung: Scheidungsantrag, Fragebogen zum Versorgungsausgleich, Berechnungen der Versorgungsträger, gerichtliche Entscheidung. Später setzt die Deutsche Rentenversicherung die Kürzung bei der Rente des ausgleichspflichtigen Ex‑Partners um bzw. erhöht die Rente des ausgleichsberechtigten Ex‑Partners entsprechend.

Wenn der Ex‑Partner stirbt: Wann Sie die Kürzung stoppen können

Seit einigen Jahren gilt eine wichtige Schutzregel: Stirbt der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte, kann die Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen Ex‑Partners auf Antrag entfallen. Die Deutsche Rentenversicherung weist 2025 ausdrücklich darauf hin, dass die Rente dann wieder ungekürzt gezahlt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentliche Bedingungen nach der DRV‑Information „Kürzung durch Versorgungsausgleich stoppen“ (Stand 2025):

  • Der verstorbene Ex‑Partner darf nicht länger als drei Jahre eine durch Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten haben.
  • Es muss ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
  • Die Anpassung wirkt erst ab dem Folgemonat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Damit ist klar: Wer den Todesfall des früheren Ehegatten nicht zeitnah meldet oder den Antrag zu spät stellt, verschenkt bares Geld. Ein formloses Schreiben, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde, reicht als erster Schritt aus.

Neues aus 2024/2026: Urteile zum Rentnerprivileg und Gesetzentwurf zur Reform

Die Rechtsprechung hat den Versorgungsausgleich in den letzten Jahren maßgeblich nachgeschärft. Besonders wichtig ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.02.2024 (Az. B 5 R 12/22 R). Es ging um die Frage, wie sich eine spätere Abänderung eines alten Versorgungsausgleichs auf die laufende Rente und die Hinterbliebenenrente auswirkt und wie das sogenannte „Rentnerprivileg“ zu behandeln ist.

Das Gericht stellte klar: Wird der Versorgungsausgleich nachträglich nach neuem Recht geändert, kann dies zu einer sofortigen und dauerhaften Kürzung der Rente führen; ein früherer Besitzstand bleibt nicht automatisch geschützt. Die Abschaffung des Rentnerprivilegs – also der zeitweilige Schutz bereits laufender Renten vor sofortiger Kürzung – ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.

Parallel dazu hat das Bundesjustizministerium 2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichsrechts vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf, den Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung „gerechter und praxistauglicher“ zu machen, unter anderem durch:

  • weniger Kleinstanrechte („Splitteranrechte“) bei vielen verschiedenen Versorgungsträgern,
  • Vereinfachungen für die Verwaltung,
  • klarere Regeln für besondere Konstellationen (z.B. Betriebsrenten, private Vorsorge).

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt, Stellungnahmen sind bis März 2026 möglich.

Praxisproblem Frist: Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Das größte Praxisproblem ist nicht die Rechtslage, sondern die Frist. Die DRV betont, dass die Anpassung der Rente nach dem Tod des Ex‑Partners erst ab dem Folgemonat nach Antragseingang wirkt. Es gibt keinen automatischen Wegfall der Kürzung und keinen Anspruch auf Nachzahlung für die Vergangenheit.

Ein typischer Fall: Ein geschiedener Rentner zahlt seit Jahren Versorgungsausgleich; die Ex‑Ehefrau bezieht eine erhöhte Rente durch die übertragenen Entgeltpunkte. Stirbt sie und der Rentner meldet dies erst nach einem Jahr der Rentenversicherung, gehen ihm bis dahin alle möglichen Mehrbeträge verloren. Gerade bei Abschlägen von 50 bis 200 Euro im Monat können so mehrere tausend Euro verloren gehen.

Wer profitiert von der Anpassung – und wer nicht?

Die Möglichkeit, die Kürzung zu stoppen, ist auf bestimmte Konstellationen begrenzt. Profitieren können vor allem:

  • Geschiedene, deren Ex‑Partner weniger als drei Jahre von der erhöhten Rente profitiert hat.
  • Rentnerinnen und Rentner, bei denen die Kürzung spürbar hoch ist (z.B. mehrere Entgeltpunkte).
  • Fälle, in denen die Scheidung schon lange zurückliegt, der Ex‑Partner aber erst kurz Rente bezogen hat.

Nicht profitieren können dagegen:

  • Betroffene, deren Ex‑Partner die erhöhte Rente länger als drei Jahre erhalten hat; hier bleibt die Kürzung dauerhaft bestehen.
  • Geschiedene, bei denen kein Versorgungsausgleich (z.B. durch Vereinbarung) durchgeführt wurde.
  • Fälle mit rein schuldrechtlichem Versorgungsausgleich, bei denen erst später Zahlungen zwischen den Ex‑Partnern fließen.

Für Hinterbliebene (Witwen/Witwer neuer Partner) kann es zudem zu unerwarteten Kürzungen kommen, wenn ein alter Versorgungsausgleich abgeändert wird oder das Rentnerprivileg entfällt – wie jüngste Urteile zeigen.

Wichtigste Fakten zur Anpassung bei Versorgungsausgleich (Stand 2026)

AspektStand/Information 2026
RechtsgrundlagenVersAusglG, BGB Scheidungsrecht
Zuständig für RentenkürzungDeutsche Rentenversicherung und andere Versorgungsträger nach Entscheidung des Familiengerichts
Anpassung nach Tod des Ex‑PartnersAuf Antrag Wegfall der Kürzung, wenn der Verstorbene höchstens 3 Jahre erhöhte Rente erhielt
Wirkung des AntragsAnpassung nur ab Folgemonat der Antragstellung, keine rückwirkende Nachzahlung
Wichtige RechtsprechungBSG, Urteil vom 22.02.2024 – B 5 R 12/22 R (Rentnerprivileg, Abänderung Versorgungsausgleich)
Reformpläne 2026BMJ‑Gesetzentwurf zur punktuellen Anpassung des Versorgungsausgleichs, weniger Splitteranrechte, mehr Gerechtigkeit
Typische GewinnerGeschiedene, deren Ex‑Partner nur kurz erhöhte Rente bezog; hohe Kürzungsbeträge
Typische VerliererBetroffene nach >3 Jahren erhöhtem Rentenbezug des Ex‑Partners; Hinterbliebene bei Wegfall des Rentnerprivilegs

Was Sie konkret tun sollten, wenn Ihre Rente gekürzt wird

Wenn Ihre Rente wegen Versorgungsausgleichs gekürzt wird, sollten Sie folgende Schritte prüfen:

  • Prüfen Sie, ob Ihr früherer Ehepartner bereits eine durch Versorgungsausgleich erhöhte Rente bezieht – und seit wann.
  • Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung sofort, wenn der Ex‑Partner verstirbt, und beantragen Sie schriftlich die Anpassung der Kürzung.
  • Lassen Sie anhand des Scheidungsurteils und der Rentenbescheide prüfen, wie hoch die Kürzung ausfällt und ob sich ein Anpassungsantrag lohnt.
  • Holen Sie sich im Zweifel kombinierte Beratung aus Familienrecht (Versorgungsausgleich) und Rentenrecht (DRV, Sozialverbände, Fachanwälte).

Wichtig: Die Möglichkeit, die Kürzung zu stoppen, ersetzt nicht den Versorgungsausgleich an sich. Sie sorgt nur dafür, dass nach dem Tod des Ex‑Partners nicht dauerhaft Rentenpunkte „verloren“ bleiben, obwohl niemand mehr davon profitiert.

Fazit: Versorgungsausgleich rechtzeitig prüfen, Fristen nutzen

Der Versorgungsausgleich bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument, um Rentenansprüche nach einer Scheidung fair zu verteilen – aber er kann zu empfindlichen Kürzungen führen. Wer von einer Kürzung betroffen ist, sollte seine Rechte kennen: Der Tod des Ex‑Partners eröffnet in vielen Fällen die Chance, die Rente wieder ungekürzt zu erhalten, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Neue Urteile und der Gesetzentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichs zeigen zugleich, dass die Rechtslage in Bewegung ist – eine fachkundige Beratung kann vor teuren Fehlentscheidungen schützen.

Quellen

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