Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Mehr Geld für Rentner durch Grundrente – auch bei Grundsicherung und Wohngeld

Für Rentner fällt der Anspruch auf Wohngeld oder auf Grundsicherung im Alter höher aus, wenn sie Grundrentenzeiten auf ihrem Rentenkonto vorweisen können. Es wird ein Grundrenten-Freibetrag hinsichtlich der Einkommensanrechnung der Rente eingeräumt. Rentner erhalten so eine höhere Geldzahlung. Wie das geht, und wie hoch der zusätzliche Freibetrag durch die Grundrentenzeiten beim Wohngeld und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Rentner ist, erläutert folgender Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung durch Grundrentenzeiten

All diejenigen, die einen Anspruch Grundsicherung oder Wohngeld haben und zusätzlich wenigstens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto vorweisen können, profitieren von einem zusätzlichen Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung.

Die Folge: Es wird weniger an Einkommen beim Wohngeld oder der Grundsicherung angerechnet. Je weniger Einkommen man hat, desto höher der Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung. Möglicherweise hat man durch den Freibetrag aufgrund der Grundrentenzeiten auch erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung.

So hoch ist der Grundrenten-Freibetrags bei Grundsicherung bzw. Wohngeld

Durch den Grundrenten – Freibetrag werden bei der Einkommensermittlung 100 Euro von der monatlichen Rente nicht angerechnet. Der Rentenbetrag, der für die Einkommensanrechnung genutzt wird, vermindert sich also um 100 Euro. 

Hinzu kommt der normale allgemeine Freibetrag. Er beträgt  30 Prozent der über dem Grundrenten-Freibetrag liegenden Rente. Der Höchstbetrag der Rente, die nicht angerechnet wird, liegt bei 50  Prozent des Regelsatzes der Grundsicherung. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag maximal 281,50 Euro monatlich.

Wohngeld oder Grundsicherung: Rechenbeispiel zu den Freibeträgen

In unserem Beispiel gehen wir von folgenden Zahlen aus:

  • Der Rentner hat mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht.
  • Seine monatliche Bruttorente beträgt 850 Euro.

1. Freibetrag: Von seiner Bruttorente in Höhe von 850 Euro sind 100 Euro anrechnungsfrei.

2. Freibetrag: Von den übrigen 750 Euro werden weitere 30 Prozent nicht als Einkommen angerechnet. Das sind 225 Euro. Das nicht anzurechnendes Einkommen würde danach somit 335 Euro betragen. Jetzt greift jedoch die Deckelung: 225 Euro würden 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung (=281,50 Euro) überschritten. Der Freibetrag für die Grundsicherung oder das Wohngeld ist daher auf 281,50 Euro begrenzt. Das heißt in unserem Beispielfall: Von der Rente in Höhe von 850 Euro werden nur 568,50 Euro (= 850 Euro abzüglich 281,50 Euro) auf das Wohngeld oder die Grundsicherung angerechnet.

Voraussetzung für den Freibetrag: 33 Jahren Grundrentenzeiten

Rentner, die seit Juli 2021 einen Rentenbescheid erhalten haben, können in diesem nachlesen, ob sie die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.

Zu den Grundrentenzeiten zählen zunächst die Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege, aber auch Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation.

Bei den Grundrentenzeiten werden nicht nur Zeiten berücksichtigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben worden sind, sondern auch Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen, etwa Zeiten in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk. 

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.