Nach 37 Jahren Arbeit: Warum viele nur knapp 1.300 Euro Rente netto bekommen – was 2026 auf Rentner zukommt

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Autor: Experte:

Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Rente 2026

  • Die 1.300-Euro-Hürde: Wer nach 37 Jahren Arbeit bei diesem Betrag landet, ist oft Opfer des Niedriglohnsektors oder von Teilzeitfallen – wir erklären, warum das System hier an Grenzen stößt.
  • Gute Nachrichten im Juli: Trotz der aktuell knappen Kassen wird für den 1. Juli 2026 eine Rentenanpassung von ca. 3,9 % prognostiziert, was bei 1.300 € ein Plus von rund 50 € brutto bedeutet.
  • Zusätzliches Geld: Prüfen Sie unbedingt Ihren Anspruch auf Wohngeld und den Grundrentenzuschlag – viele Rentner lassen hier monatlich dreistellige Beträge ungenutzt liegen.

„Wer 37 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet hat, kommt heute oft nur auf gut 1.300 Euro Rente netto – trotz mehrfacher Rentenerhöhungen und einer bis 2031 festgeschriebenen Haltelinie beim Rentenniveau von mindestens 48 Prozent.“ Das zeigt eine Auswertung aktueller Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesarbeitsministeriums, die unsere Redaktion für diesen Artikel fachlich ausgewertet hat.

37 Jahre Arbeit – und trotzdem nur knapp über 1.300 Euro netto

Der Fall: Ein langjähriger Angestellter mit 37 Beitragsjahren, durchgehend vollzeitnah beschäftigt, erreicht nach aktuellem Rentenrecht nur eine Altersrente leicht über 1.300 Euro netto. Grundlage ist die allgemeine Rentenformel: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor. Der aktuelle Rentenwert liegt seit 1. Juli 2025 bundesweit bei 40,79 Euro, für 2026 wird ein weiterer Anstieg von rund 3,7 Prozent erwartet.

Wer über 37 Jahre hinweg in etwa durchschnittlich verdient hat, sammelt grob 37 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem Rentenwert von 40,79 Euro ergibt das eine Bruttorente von rund 1.509 Euro im Jahr 2025. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich – je nach Krankenkasse – nur knapp darüber liegend eine Rente von gut 1.300 Euro netto.

So berechnet sich die Rente im Jahr 2026

Rechtlich basiert die Rentenberechnung auf den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere zu Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren und aktuellem Rentenwert (§§ 63 ff. SGB VI). Entscheidend ist, wie das eigene Einkommen im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt eines Jahres steht: Ein Jahr mit genau durchschnittlichem Einkommen bringt einen Entgeltpunkt, weniger Einkommen entsprechend weniger.

Prognose: Rentenanpassung zum 1. Juli 2026

SzenarioGeschätzte Erhöhung (%)Plus pro Monat (Brutto)Neue Netto-Rente (geschätzt)
Konservativ+ 3,2 %+ 48,32 €~ 1.341 €
Realistisch+ 3,9 %+ 58,89 €~ 1.350 €
Optimistisch+ 4,5 %+ 67,95 €~ 1.358 €
Wichtig: Die endgültige Festlegung der Rentenerhöhung erfolgt durch die Bundesregierung im Frühjahr 2026, sobald alle Daten zur Lohnentwicklung des Vorjahres vorliegen.

Für 2025 ergibt sich so für 37 Entgeltpunkte zunächst eine Bruttorente von gut 1.509 Euro. Ab 1. Juli 2026 steigen alle Renten nach derzeitigem Stand voraussichtlich um etwa 3,7 Prozent. Damit würde eine Bruttorente von 1.509 Euro auf rund 1.565 Euro wachsen, der Nettozuwachs liegt – abhängig von Beitragssätzen – nur bei wenigen Dutzend Euro. Die reale Kaufkraft hängt zudem von der weiteren Inflationsentwicklung ab, die derzeit unter den Rentensteigerungen liegt, sich aber jederzeit ändern kann.

Beispielrechnung unserer Redaktion

  • Bruttorente 2025 bei 37 Rentenpunkten: etwa 1.509 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung (zusammen grob 11 bis 12 Prozent): Abzug rund 170 bis 180 Euro.
  • Verbleibende Nettorente: ca. 1.320 bis 1.340 Euro – im Bereich der im Fall diskutierten 1.300 Euro.

Ein interner Rentenexperte einer großen Sozialberatungsstelle ordnet gegenüber unserer Redaktion ein: „Wer weniger als 45 Jahre voll einzahlt, landet trotz guter Lohnentwicklung schnell auf einem Niveau, das im Alter kaum Spielraum lässt.“

Warum selbst lange Erwerbsbiografien ins Risiko laufen

Rechnerisch gilt die sogenannte Standardrente nach 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst als Maßstab der gesetzlichen Rente. Doch viele Versicherte erreichen diese 45 Jahre nicht – etwa wegen Phasen der Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder Niedriglohn. Schon eine Lücke von acht Jahren kann mehrere hundert Euro Monatsrente kosten.

Hinzu kommt: Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent rechnen (0,3 Prozent pro Monat vor Regelaltersgrenze). Im geschilderten Fall ist das nicht zwingend der Hintergrund – aber ein häufiger Praxisgrund dafür, dass die Nettorente deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Fachleute verweisen zudem darauf, dass die reale Rente stets von Sozialbeiträgen und möglicher Steuerpflicht abhängt; bei Neurentnern steigt der zu versteuernde Anteil bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent.

Ein Rentenberater fasst es so zusammen: „Die politische Kommunikation spricht gerne von Prozentsätzen und Rekordsteigerungen. Entscheidend ist für die Menschen aber, ob nach Miete, Energie und Lebensmitteln noch Geld übrig bleibt.“

Aktuelle Reformen: Haltelinie verlängert, Problem nicht gelöst

Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent mindestens bis 2031 verlängert. Dadurch soll verhindert werden, dass das Sicherungsniveau vor Steuern zu stark absinkt und Neurentner deutlich schlechter gestellt werden. Gleichzeitig wird die Beitragssatzentwicklung bei Beschäftigten und Arbeitgebern im Blick behalten, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente zu sichern.

Trotzdem bleibt die Kritik bestehen, dass das Sicherungsniveau von 48 Prozent für viele Berufsbiografien nicht ausreicht, um Altersarmut sicher zu vermeiden. Besonders betroffen sind Beschäftigte mit langen, aber gering entlohnten Erwerbsverläufen, Alleinerziehende, Teilzeitkräfte und Menschen mit häufigen Unterbrechungen durch Krankheit oder Pflege. Zwar existiert mit der Grundrente ein Zuschlag für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen, doch die Hürden und Berechnungsvorschriften sind komplex, und längst nicht jeder Berechtigte erkennt auf Anhieb seinen Anspruch.

Insider-Detail: Ein Paragraf, den viele nicht kennen

Juristisch entscheidend für Fälle wie den beschriebenen ist nicht nur die berechnete Rentenhöhe, sondern auch, welche Zeiten überhaupt als „rentenrechtliche Zeiten“ zählen. Hier kommt ein Detail ins Spiel, das selbst vielen Fachleuten erst nach genauer Lektüre auffällt: Die Zuordnung bestimmter Übergangszeiten – etwa zwischen zwei Beschäftigungen – als Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI hängt von sehr engen Voraussetzungen ab.

In internen Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung wird explizit darauf hingewiesen, dass schon wenige Tage fehlender Meldung oder lückenhafte Nachweise später dazu führen können, dass ganze Monate nicht als Anrechnungszeit gewertet werden. Genau diese fehlenden Monate senken schließlich die Zahl der Entgeltpunkte und damit die Rente. Ein erfahrener Sozialrechtsanwalt formuliert es im Gespräch so: „In der Praxis entscheiden manchmal drei fehlende Wochenbescheinigungen über 20 oder 30 Euro Monatsrente – und das lebenslang.“

Gerade für Versicherte mit vielen kurzen Beschäftigungen, Minijobs oder häufigen Wechseln ist die frühzeitige Klärung des Versicherungskontos deshalb zentral. Offizielle Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung empfehlen, das eigene Rentenkonto bereits ab Mitte 40 regelmäßig zu prüfen und unklare Zeiten nachzuweisen.

Checkliste 2026: Steht Ihnen mehr Geld zu als nur die Rente?

Wer nach 37 Jahren Arbeit nur 1.300 Euro netto erhält, liegt oft knapp an der Grenze zur staatlichen Unterstützung. Prüfen Sie 2026 diese vier Punkte:

  • [ ] Wohngeld-Plus: Haben Sie Ihren Anspruch nach der letzten Tabellenanpassung neu prüfen lassen? Viele Rentner mit 1.300 Euro Netto-Einkommen haben – je nach Mietstufe – Anspruch auf einen Zuschuss von über 100 Euro monatlich.
  • [ ] Grundrentenzuschlag: Wurde Ihre Rente auf “Lebensleistung” geprüft? Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (inkl. Kindererziehung/Pflege) hat, bekommt den Zuschlag automatisch – ein Blick in den aktuellen Rentenbescheid 2026 lohnt sich.
  • [ ] Befreiung von Zuzahlungen: Übersteigen Ihre Ausgaben für Medikamente und Praxisgebühren 2 % Ihres Bruttoeinkommens (bei Chronikern 1 %)? Wenn ja, lassen Sie sich für den Rest des Jahres 2026 von der Krankenkasse befreien.
  • [ ] Heizkosten-Zuschuss: Informieren Sie sich beim örtlichen Sozialamt, ob Sie aufgrund der aktuellen Energiepreise 2026 Anspruch auf einmalige Hilfen für die Heizkostenabrechnung haben.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Auch wenn die Systemfragen politisch umstritten bleiben, gibt es für Betroffene einige konkrete Ansatzpunkte. Zunächst sollte ein ausführlicher Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert und auf Lücken geprüft werden. Fehlende Schul-, Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten lassen sich unter Umständen nachträglich anerkennen, was die Zahl der Entgeltpunkte erhöht.

Zweitens kann eine unabhängige Sozial- oder Rentenberatung prüfen, ob ein Anspruch auf Grundrente, Grundsicherung im Alter oder weitere Transferleistungen wie Wohngeld besteht. Drittens sollte die ab 2026 erwartete weitere Rentenerhöhung von rund 3,7 Prozent realistisch eingeordnet werden: Sie bessert die Rente zwar spürbar auf, löst aber strukturelle Lücken in der Erwerbsbiografie nicht.

Ein Rentenexperte fasst zusammen: „Die Botschaft für alle, die noch im Erwerbsleben stehen, ist klar: Jede zusätzliche versicherungspflichtige Arbeitsstunde, jeder vermiedene Lückenmonat zahlt sich im Alter aus – und zwar Monat für Monat.“


Quellen:

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