Die Deutsche Rentenversicherung hat am 7. Oktober 2026 eine überarbeitete Rentenauskunft vorgestellt. Auf der ersten Seite stellt sie mögliche Rentenstarts und die dazugehörigen Beträge nebeneinander. Das Schreiben erreicht Versicherte ab 55 in einer Phase, in der die Koalition über das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren streitet und die Krankenkassen ihre Beiträge für 2027 kalkulieren.
Rentenauskunft rechnet mit dem Recht von heute
Grundlage ist Paragraf 109 des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Versicherte ab 27 erhalten danach jedes Jahr eine Renteninformation. Ab dem 55. Geburtstag tritt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft an ihre Stelle. Das Gesetz schreibt zugleich einen Vorbehalt vor: Alle Angaben gelten nur nach dem aktuellen Recht und nur dann, wenn die gespeicherten Zeiten im Konto stimmen.
Dieser Vorbehalt hat derzeit praktisches Gewicht. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Nach ihrem Vorschlag soll die frühestmögliche Altersrente nach 35 Versicherungsjahren erst ab 64 statt ab 63 beginnen. Ein Gesetz dazu gibt es noch nicht. Offen ist auch, welche Jahrgänge Vertrauensschutz erhalten (Stand: 4. November 2026). Ein Rentenbeginn, den die Auskunft heute ausweist, ist deshalb eine Rechnung nach geltenden Regeln. Für das Jahr, in dem der Ruhestand tatsächlich beginnt, ist er keine Zusage.
Was die Rentenauskunft auf der ersten Seite zeigt
Neu ist vor allem die Übersicht. In einer Tabelle stehen die Altersrenten untereinander, jeweils mit dem frühestmöglichen Beginn und dem dazugehörigen Betrag. Die DRV kennzeichnet dabei, ob die nötige Mindestversicherungszeit schon erfüllt ist oder bis zum genannten Termin noch erreicht werden kann. Ein aufgeführtes Datum bedeutet also nicht, dass alle Voraussetzungen bereits vorliegen.
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Für die Hochrechnung unterstellt die Rentenversicherung, dass sich das Konto bis zum Rentenbeginn so entwickelt wie im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Wer Stunden reduziert, arbeitslos wird oder früher aufhört, landet später unter dem prognostizierten Wert. Neu aufgenommen sind Berechnungen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, nennt die Auskunft die betroffenen Zeiträume.
Die Auskunft kommt automatisch. Sie lässt sich aber unabhängig vom Alter jederzeit kostenlos bei der DRV anfordern, auch online. Kostenpflichtige Vermittler braucht es dafür nicht.
Abschläge: Wo der früheste Rentenbeginn Geld kostet
Die Tabelle der Rentenauskunft führt mehrere Wege in den Ruhestand auf, die sich im Preis deutlich unterscheiden. Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964 gelten nach heutigem Recht diese Eckwerte:
| Rentenart | Mindestversicherungszeit | Frühester Beginn | Abschlag | Reformvorschlag der Kommission |
|---|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | 67 | keiner | keine Änderung beschlossen |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Jahre | 63 | 0,3 % je Monat, mit 63 insgesamt 14,4 % | Beginn frühestens mit 64 |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | 65 | keiner | Abschaffung, Übergang offen |
Der Abschlag gilt lebenslang. Mit dem 67. Geburtstag fällt er nicht weg. Die Rente nach 45 Jahren lässt sich nach geltendem Recht auch nicht gegen einen Abschlag vorziehen. Wer mit 62 bereits 45 Jahre beisammenhat, muss trotzdem bis 65 warten oder auf die Rente nach 35 Jahren mit Kürzung ausweichen. Stiege die Altersgrenze dort auf 64, läge der höchstmögliche Abschlag bei einer Regelaltersgrenze von 67 rechnerisch bei 10,8 Prozent.
Beispielrechnung: Vom Bruttobetrag zur Überweisung
Eine fiktive Versicherte, Jahrgang 1965, plant den Start mit 63 über die Rente nach 35 Jahren. Die bis dahin erworbenen Ansprüche ergeben vor Abschlag 1.650 Euro brutto. Nach 14,4 Prozent Abschlag, also 237,60 Euro, bleiben 1.412,40 Euro.
Davon geht der Krankenversicherungsbeitrag ab. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt. Rentenversicherung und Rentnerin teilen sich beides. Bei einer Kasse mit genau diesem Zusatzbeitrag trägt die Rentnerin 8,75 Prozent, das sind 123,59 Euro. Übrig bleiben 1.288,81 Euro. Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt sie allein. Seine Höhe hängt unter anderem von der Zahl der Kinder ab. Hinzu kommt eine mögliche Einkommensteuer, die nicht direkt von der Rente einbehalten wird.
Viele Kassen verlangen mehr als den Durchschnittswert. Der tatsächliche Zahlbetrag fällt dann entsprechend niedriger aus.
Kontenklärung braucht drei bis vier Monate
Die Hinweise auf Lücken im Versicherungsverlauf haben Folgen für die spätere Rente. Nach Angaben der DRV ist eine Kontenklärung meist ab dem 43. Lebensjahr nötig. Häufig fehlen Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Auslandszeiten oder Kindererziehungszeiten. Beantragt wird die Klärung mit dem Formular V0100 oder über die Online-Services der Rentenversicherung. Als Nachweise dienen etwa Arbeitsverträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden der Kinder und Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen.
Die Bearbeitung dauert nach Angaben der DRV im Schnitt drei bis vier Monate. Wer erst kurz vor dem Rentenantrag mit der Klärung beginnt, riskiert, dass sich die Berechnung der Rente verzögert. Nach einer abgeschlossenen Klärung schickt die Rentenversicherung alle sechs Jahre eine Mitteilung zum Versicherungsverlauf, die sich per Zugangscode online aktualisieren lässt.
Nicht jede Lücke im Lebenslauf zählt für die Rente. Die Klärung ergänzt nur Zeiten, die das Gesetz anerkennt.
Häufige Fragen zur Rentenauskunft
Wer bekommt die Rentenauskunft und wie oft?
Versicherte erhalten sie ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre automatisch. In den übrigen Jahren kommt die kürzere Renteninformation. Der Versand endet, sobald eine eigene Rente gezahlt wird, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Kann die Rentenauskunft schon vor 55 angefordert werden?
Ja. Die DRV stellt sie auf Wunsch unabhängig vom Alter aus, kostenlos und auch über die Online-Services. Auf Antrag enthält die Auskunft außerdem, wie hoch eine Sonderzahlung sein müsste, um Abschläge bei einem früheren Rentenbeginn auszugleichen.
Was gilt, wenn die Rentenreform beschlossen wird?
Dann rechnet die Rentenversicherung künftige Auskünfte nach dem neuen Recht. Eine bereits verschickte Rentenauskunft begründet keinen Anspruch auf den dort genannten Rentenbeginn. Welche Jahrgänge Vertrauensschutz erhalten, legt erst das Gesetz fest.
Wie viel Krankenkassenbeitrag fällt 2027 auf die Rente an?
Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner tragen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Beim amtlichen Durchschnitt von 2,9 Prozent ergibt das 8,75 Prozent der Bruttorente. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, steigt der Anteil entsprechend.
Einschätzung der Redaktion
Die neue Rentenauskunft ist lesbarer als ihre Vorgängerin. Dass Kassenbeiträge jetzt mitgerechnet werden, nimmt vielen Versicherten eine Fehlerquelle. Das Timing ist allerdings unglücklich. Die Rentenversicherung verschickt genaue Daten und Beträge, während die Politik genau die Rentenarten zur Disposition stellt, auf die sich viele Menschen mit 45 Arbeitsjahren eingestellt haben. Ein Schreiben, das einen Rentenbeginn mit 65 ausweist, kann so eine Sicherheit vermitteln, die es noch nicht gibt. Die Koalition sollte die Übergangsregeln deshalb zügig und verbindlich festlegen. Wer heute 58 ist und eine Altersteilzeit oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, braucht eine Planungsgrundlage, die länger hält als bis zur nächsten Koalitionsrunde.