Die Debatte über das mögliche Ende der „Rente ab 63“ trifft Ostdeutschland besonders stark. Neue Zahlen zeigen: In den ostdeutschen Ländern nutzen deutlich mehr Neurentnerinnen und Neurentner die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren als im Westen. Für viele geht es nicht um einen bequemen früheren Ausstieg, sondern um die finanzielle Planung nach einem langen Erwerbsleben. Noch gilt jedoch das bisherige Recht – eine Abschaffung ist bislang nicht beschlossen.
Die „Rente ab 63“ heißt heute oft Rente ab 64 oder 65
Der verbreitete Begriff „Rente ab 63“ ist rechtlich und tatsächlich überholt. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre vorweisen kann, darf vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Jahrgangs 1962 liegt die Altersgrenze bereits bei 64 Jahren und acht Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen gilt ein einheitliches Eintrittsalter von 65 Jahren.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 38 SGB VI und den Übergangsvorschriften des § 236b SGB VI. Anders als bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren kann diese Rentenart nicht vorzeitig mit Abschlägen beansprucht werden. Wer die maßgebliche Altersgrenze noch nicht erreicht hat, muss warten. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre steigt.
Neue Zahlen zeigen den Ost-West-Unterschied
Die Bedeutung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren lässt sich an den jüngsten Zahlen besonders deutlich ablesen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung gingen 2025 in Ostdeutschland einschließlich Ost-Berlin 32,8 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner über diese Rentenart in den Ruhestand. Im Westen lag der Anteil bei 28 Prozent, im Bundesdurchschnitt bei 28,3 Prozent.
Auch die absolute Größenordnung ist erheblich: Für 2024 verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung bundesweit 268.751 neue Altersrenten für besonders langjährig Versicherte. Die durchschnittliche monatliche Zahlbetragsgröße dieser neu begonnenen Renten lag bei 1.630 Euro. Damit gehört die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weiterhin zu den wichtigsten Wegen in den Ruhestand.
Der Abstand zwischen Ost und West hat einen klaren Hintergrund. Viele Versicherte im Osten weisen lange, vergleichsweise geschlossene Erwerbsbiografien auf und erreichen deshalb häufiger die 45-jährige Wartezeit. Gerade Beschäftigte, die früh in Ausbildung oder Beruf gestartet sind und über Jahrzehnte ohne längere Unterbrechung versichert waren, erfüllen die Voraussetzungen. Die Regelung knüpft damit nicht an Einkommen oder Berufsstatus an, sondern an die Dauer der Versicherungsbiografie.
Warum die gesetzliche Rente im Osten stärker zählt
Die gesetzliche Rente ist für viele ältere Menschen im Osten die wichtigste oder sogar einzige Einkommensquelle im Alter. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung stammen im Osten im Durchschnitt rund 90 Prozent der Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Westen liegt dieser Anteil bei etwa zwei Dritteln.
Private oder betriebliche Zusatzvorsorge ist im Osten im Durchschnitt weniger verbreitet. Das hängt unter anderem mit unterschiedlichen Erwerbs- und Vermögensbiografien nach der Wiedervereinigung zusammen. Wenn eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente wegfiele, könnten Betroffene zwar unter Umständen weiterhin früher in Rente gehen – dann aber häufig nur mit dauerhaften Abschlägen. Für Haushalte ohne nennenswerte Betriebsrente oder private Rücklagen kann das langfristig spürbar sein.
Ein Beispiel macht die Tragweite deutlich: Ein Beschäftigter aus Sachsen beginnt nach der Lehre früh zu arbeiten, erreicht mit 64 Jahren die 45 Versicherungsjahre und plant seinen Ruhestand auf dieser Grundlage. Fällt diese Option künftig weg, müsste er womöglich länger arbeiten oder eine andere Altersrente mit Abschlägen wählen. Die monatliche Kürzung würde dann nicht nur vorübergehend gelten, sondern lebenslang fortwirken. Genau deshalb wird die Debatte im Osten besonders aufmerksam verfolgt.
Was die geplante Abschaffung bedeuten würde
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Stattdessen schlägt sie unter anderem eine neue Schutzrente für langjährig Versicherte vor, die ihren langjährigen Beruf aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Diese neue Leistung wäre aber keine pauschale Fortsetzung der bisherigen 45-Jahre-Rente. Sie würde voraussichtlich an zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen und eine individuelle Prüfung anknüpfen.
Für Menschen mit 45 Versicherungsjahren, die gesundheitlich noch arbeitsfähig sind, könnte die bisherige Möglichkeit eines abschlagsfreien früheren Rentenbeginns damit entfallen. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben deshalb insbesondere Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen gefordert. Wer seinen Erwerbsverlauf und den Rentenbeginn seit Jahren nach geltendem Recht plant, soll nicht kurzfristig vor einem anderen Ergebnis stehen. Konkrete Übergangsregeln gibt es bisher aber nicht.
Wichtig ist: Die Kommissionsempfehlung ist noch kein Gesetz. Erst ein konkreter Gesetzentwurf und ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren könnten die geltende Rechtslage verändern. Versicherte sollten daher weder wegen politischer Debatten vorschnell kündigen noch Rentenanträge ohne persönliche Beratung verschieben.
Was Beschäftigte jetzt prüfen sollten
Wer in den nächsten Jahren in Rente gehen möchte, sollte seinen Versicherungsverlauf frühzeitig kontrollieren. Entscheidend ist nicht allein die Zahl der Berufsjahre, sondern ob alle rentenrechtlichen Zeiten korrekt gespeichert sind. Dazu können Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehr- oder Zivildienst sowie bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen gehören. Ob einzelne Zeiten für die 45 Jahre zählen, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall.
Eine Rentenauskunft oder Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung hilft, den frühestmöglichen Beginn verschiedener Altersrenten zu vergleichen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann grundsätzlich ab 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Diese ist jedoch mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs verbunden. Für den Jahrgang 1963 können sich bei einem Rentenbeginn mit 63 beispielsweise 13,8 Prozent dauerhafter Abschlag ergeben.
Häufige Fragen zur Rente ab 63 im Osten
Ist die Rente ab 63 bereits abgeschafft?
Nein. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist bisher lediglich ein Reformvorschlag der Alterssicherungskommission. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bestehenden Voraussetzungen weiter
Warum nutzen Menschen im Osten die Regelung häufiger?
Viele ostdeutsche Versicherte haben lange und vergleichsweise durchgehende Beitragsbiografien. Dadurch erreichen sie häufiger die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren als Versicherte in Regionen mit mehr Unterbrechungen, Teilzeitphasen oder späterem Berufseinstieg.
Kann ich mit 63 noch in Rente gehen?
Ja, unter Umständen mit mindestens 35 Versicherungsjahren über die Altersrente für langjährig Versicherte. Dann entstehen aber regelmäßig dauerhafte Abschläge. Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist für jüngere Jahrgänge nicht mehr bereits mit 63 erreichbar.
Würde eine Schutzrente die bisherige Rente ab 63 vollständig ersetzen?
Nein. Nach den bisherigen Vorschlägen soll eine Schutzrente vor allem langjährig Versicherte schützen, die ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Wer zwar 45 Versicherungsjahre erreicht, aber gesundheitlich weiterarbeiten könnte, hätte daraus nicht automatisch einen Anspruch.
Fazit
Die neuen Zahlen zeigen, warum die Debatte über die Rente ab 63 im Osten eine besondere soziale Bedeutung hat. Dort erreicht ein überdurchschnittlicher Anteil der Neurentner die 45 Versicherungsjahre, während zugleich die gesetzliche Rente deutlich stärker über die finanzielle Sicherheit im Alter entscheidet. Eine Abschaffung würde deshalb Ostdeutschland überproportional treffen. Bis ein Gesetz vorliegt, bleibt aber entscheidend: Für die persönliche Rentenplanung gilt weiterhin das heutige Recht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherungsbericht 2024