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Neues zur Mütterrente: Zahlung vorgezogen – Update Bundesregierung 2025

Die Bundesregierung hat 2025 ein wichtiges Update zur Mütterrente beschlossen: Ab 2027 werden Kindererziehungszeiten für alle Elternteile gleich bewertet – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Was sich konkret ändert, wer profitiert und worauf Betroffene achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

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Die Bundesregierung hat am 3. Juli 2025 ein bedeutendes Update zur Mütterrente beschlossen: Die geplante Ausweitung tritt bereits ab dem 1. Januar 2027 in Kraft – und damit ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Ziel ist es, endlich eine vollständige Gleichstellung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente zu schaffen.

Was ändert sich bei der Mütterrente?

Bisher erhielten Mütter (oder betreuende Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nur 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Für Kinder ab 1992 werden bereits 3 Rentenpunkte angerechnet. Mit der Reform erhalten künftig alle Elternteile unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes drei Rentenpunkte pro Kind. Das bedeutet für viele Betroffene eine dauerhafte Erhöhung ihrer monatlichen Rente.

Beispielrechnung:

  • Ein Rentenpunkt ist ab Juli 2025 40,79 Euro wert.
  • Die Erhöhung um 0,5 Rentenpunkte pro Kind bringt 20,40 Euro mehr Rente pro Monat und Kind.

Wer profitiert von der neuen Mütterrente?

Von der Ausweitung profitieren vor allem diejenigen, die bisher benachteiligt waren – insbesondere Mütter (und betreuende Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Reform betrifft rund 10 Millionen Menschen in Deutschland. Auch Adoptiv-, Pflege- oder Großeltern können profitieren, sofern sie die Kinder überwiegend erzogen haben.

Nicht profitieren werden allerdings Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, da die Mütterrente auf diese Leistungen angerechnet wird. Ebenso sind Beamte und Selbstständige ohne gesetzliche Rentenbeiträge ausgeschlossen.

Tabelle: Mütterrente im Vorher-Nachher-Vergleich

Anzahl KinderBisherige Mütterrente (2,5 Punkte)Künftige Mütterrente (3 Punkte)Monatliche Erhöhung
1101,98 €122,37 €+20,39 €
2203,96 €244,74 €+40,78 €
3305,94 €367,11 €+61,17 €
4407,92 €489,48 €+81,56 €

(Berechnung mit Rentenwert 40,79 € ab Juli 2025)

Wann kommt die neue Mütterrente?

  • Starttermin: 1. Januar 2027
  • Rückwirkende Auszahlung: Sollte die technische Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung verzögert werden, werden die Ansprüche rückwirkend ab 2027 ausgezahlt.
  • Ein Gesetzentwurf ist angekündigt und soll im Rahmen des Rentenpakets 2025 im August vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Was müssen Betroffene jetzt beachten?

  • Kein sofortiger Handlungsbedarf: Die Umsetzung erfolgt frühestens 2027. Bis dahin sind keine neuen Anträge nötig.
  • Offizielle Informationen abwarten: Falschmeldungen zu einer Auszahlung ab Juli 2025 sind nicht zutreffend.
  • Rentenbescheide prüfen: Nach Einführung der Reform empfiehlt sich eine Überprüfung der Rentenbescheide, um die korrekte Anrechnung sicherzustellen.

Zusammenfassung: Update zur neuen Mütterrente

Die Bundesregierung setzt mit der vorgezogenen Ausweitung der Mütterrente ein wichtiges Zeichen für mehr Gerechtigkeit bei der Altersvorsorge von Familien. Bereits ab 2027 erhalten Millionen Mütter und betreuende Väter spürbar mehr Rente – eine gute Entscheidung und ein Schritt, der Altersarmut effektiv entgegenwirken kann, zumindest dazu beiträgt.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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