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November 2025: Diese Jahrgänge dürfen jetzt in Rente gehen– alle neuen Regeln im Überblick

Im November 2025 können gleich mehrere Geburtsjahrgänge erstmals eine Altersrente in Anspruch nehmen – je nach Rentenart unterscheiden sich jedoch Eintrittsalter, Wartezeiten und Abschläge. Die folgende Übersicht auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, welche Rentenarten betroffen sind, welche Jahrgänge jetzt erstmals Anspruch auf Rente haben und welche Fristen gelten.

Regelaltersrente – Jahrgang 1959 erreicht die Grenze

Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente ohne Abschläge. Sie kann beansprucht werden, wenn:

  • mindestens 5 Beitragsjahre vorhanden sind,
  • das gesetzlich festgelegte Regelalter erreicht ist.

Für den Geburtsjahrgang 1959 liegt das Regelalter bei 66 Jahren und 2 Monaten.

Das bedeutet konkret:

  • Wer am 1. September 1959 geboren wurde, kann ab November 2025 ohne Abschläge in Rente gehen.
  • Wer zwischen dem 2. September und 1. Oktober 1959 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze im Dezember 2025.
  • Wer später im Oktober geboren ist, startet regulär erst 2026.

Diese Jahrgänge gehören zu den letzten, deren Rentenalter noch unter 67 Jahren liegt: Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt in Deutschland für alle die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin, geboren am 29. September 1959, wird am 29. November 66 Jahre und zwei Monate alt. Ihre Rente kann damit zum 1. Dezember 2025 beginnen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Jahrgänge 1960 bis 1961

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte richtet sich an Menschen, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie ist abschlagsfrei, kann aber zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen.

Für 2025 gilt:
Wer zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurde, kann 2025 erstmals diese Rente beziehen.
Das entsprechende Rentenalter liegt dann bei 64 Jahren und 2 Monaten.

Beispiel:
Ein Handwerker, geboren am 15. September 1960, erfüllt im September 2025 die Altersgrenze und kann ab 1. November 2025 die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten – vorausgesetzt, er weist mindestens 45 Beitragsjahre nach.

Diese Rentenart bleibt vor allem für Beschäftigte mit durchgehenden Erwerbsbiografien attraktiv – etwa Handwerker, Pflegekräfte, Beamte im Ruhestandsvorjahr oder Angestellte mit Ausbildungsbeginn in den 1970er Jahren.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen – letzte Übergangsfrist für Jahrgang 1962

Für schwerbehinderte Versicherte gilt ein Sonderrecht: Sie können bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen, wenn mindestens 35 Beitragsjahre vorliegen und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachgewiesen wird.

Im November 2025 läuft eine wichtige Übergangsfrist aus:
Für Schwerbehinderte des Geburtsjahrgangs 1962 gilt noch das alte Eintrittsalter von 63 Jahren und 6 Monaten für die abschlagsfreie Altersrente.
Ab 1. Januar 2026 erhöht sich das Eintrittsalter auf 63 Jahre und 8 Monate.

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin, geboren am 20. Mai 1962 und mit einem Grad der Behinderung von 60, erreicht die Altersgrenze im November 2025. Sie kann damit spätestens bis Monatsende den Rentenantrag stellen, um von der alten Regelung zu profitieren.

Wartet sie bis 2026, gilt die neue Altersgrenze – zwei Monate später. Diese Übergangsregel endet zum 30. November 2025.

Erwerbsminderungsrente – neue Zurechnungszeit ab November relevant

Anders als Altersrenten richtet sich die Rente wegen Erwerbsminderung nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach der Arbeitsfähigkeit. Trotzdem ist 2025 ein besonderes Jahr:
Im Zuge des Bestandsverbesserungsgesetzes verlängert sich die Zurechnungszeit weiter. Sie bestimmt, bis zu welchem Alter die DRV das Einkommen für die Rentenberechnung anrechnet, auch wenn Betroffene nicht mehr arbeiten können.

Seit Juli 2025 gilt:

  • Bei neuen Erwerbsminderungsrenten wird die Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze (66 Jahre und 2 Monate für Jahrgang 1959) hochgerechnet.
  • Das führt zu höheren Rentenbeträgen für alle, die im Spätherbst 2025 erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Damit profitieren insbesondere Versicherte der Jahrgänge 1960 und 1961, die gesundheitlich bedingt vorzeitig ausscheiden müssen.

Übersicht: Wer im November 2025 erstmals in Rente gehen kann

RentenartJahrgängeRenteneintritt (ohne Abschläge)Besonderheiten
Regelaltersrente195966 Jahre + 2 MonateRegulärer Rentenbeginn ab November 2025 möglich
Besonders langjährig Versicherte1960 – 196164 Jahre + 2 MonateAbschlagsfrei bei 45 Beitragsjahren
Schwerbehinderte196263 Jahre + 6 MonateLetzter Monat für alte Übergangsregel; ab 2026 +2 Monate
Erwerbsminderungsrenteabhängig von Gesundheitslagevariabel; Zurechnungszeit bis RegelaltersgrenzeBessere Berechnung seit Juli 2025

Fristen und Tipps für den Rentenantrag

  1. Antrag mindestens drei Monate vor Rentenbeginn stellen:
    Damit die Zahlung rechtzeitig startet, sollte der Antrag spätestens Anfang August 2025 bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen.
  2. Nachweise sorgfältig prüfen:
    Für besonders langjährig oder schwerbehindert Versicherte sind lückenlose Nachweise der Beitragszeiten bzw. Anerkennungsbescheide erforderlich.
  3. Vollsicherung prüfen:
    Wer gleichzeitig private oder betriebliche Renten bezieht, sollte eine Rentenauskunft anfordern – um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  4. Widerspruchsrecht nutzen:
    Gegen fehlerhafte Berechnungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden.

Fazit: wer im November 2025 erstmals in Rente gehen kann

Der November 2025 markiert für viele den Beginn einer neuen Lebensphase:

  • Der Jahrgang 1959 erreicht die Regelaltersrente ohne Abschläge.
  • Versicherte mit 45 Beitragsjahren der Jahrgänge 1960 bis 1961 können ihre besonders langjährige Rente starten.
  • Schwerbehinderte des Jahrgangs 1962 sollten sofort handeln, um noch die alte Regel zu nutzen.
  • Und für Erwerbsgeminderte gilt: Neue gesetzliche Berechnungen ab Herbst 2025 sorgen für spürbare Rentenerhöhungen.

Damit wird der November 2025 nicht nur ein technischer Umstellungsmonat, sondern auch ein entscheidender Wendepunkt für viele, die nach Jahrzehnten Arbeit endlich ihren Ruhestand antreten können.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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