Hintergrund: EU-Zahlungsrichtlinie PSD3
Ab Oktober 2025 tritt die neue EU-Richtlinie „PSD3“ in Kraft. Ziel ist, Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsfälle, etwa bei falsch eingegebenen Kontodaten, zu verhindern. Banken müssen künftig prüfen, ob die IBAN mit dem Empfängernamen exakt übereinstimmt. Das betrifft aber Einzelüberweisungen zwischen Privatpersonen und nicht Massenüberweisungen größerer Organisationen.
Sonderregelung für Rentenzahlungen
Die Deutsche Rentenversicherung hat sich über die sogenannte Opt-Out-Regelung vom neuen Prüfverfahren ausgenommen. Dadurch werden die Rentenzahlungen weiterhin wie bisher überwiesen, selbst wenn kleine Abweichungen beim Namen (zum Beispiel Tippfehler, Doppelnamen) vorliegen. Diese Option steht Unternehmen und Behörden offen und wurde gezielt gewählt, um Störungen bei Millionen Rentenempfängern zu verhindern. Die Auszahlung der Rente ist somit in keinster Weise gefährdet!
Warnung vor Falschmeldungen und Panikmache
In sozialen Netzwerken und auf verschiedenen Internetportalen wird behauptet, ab Oktober 2025 würden Rentenzahlungen ausbleiben. Die Rentenversicherung stellt unmissverständlich klar: Diese Behauptung ist falsch. Die Panikmache im Internet verstärkt die Unsicherheit, weil die neue Richtlinie oft missverständlich dargestellt wird oder gezielt Desinformationen gestreut werden. Experten raten, ausschließlich auf offizielle Quellen und Mitteilungen der Rentenversicherung zu vertrauen.
Auszahlungstermine und Ablauf im Oktober
Die Auszahlung der Rente erfolgt – wie gewohnt – am letzten Bankarbeitstag im Monat, also voraussichtlich am 31. Oktober 2025. Sollte der Auszahlungszeitpunkt auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Überweisung einen Tag vorher. Rentner müssen keine besonderen Maßnahmen ergreifen, es sei denn, die eigenen Kontodaten oder der Name bei der Bank und Rentenversicherung stimmen ganz erheblich nicht überein.
Was bedeutet das konkret für Rentner?
- Die Rente wird auch im Oktober 2025 pünktlich und vollständig ausgezahlt.
- Die neue EU-Richtlinie beeinträchtigt die Auszahlung nicht – offizielle Stellen sind vorbereitet.
- Die Rentenversicherung hat auf Massenüberweisungen die Namensprüfung abgewählt.
- Nur bei gravierenden Abweichungen von Kontodaten oder Name könnte es individuelle Probleme geben, die dann direkt mit Bank und Rentenversicherung geklärt werden sollten.
Experten-Tipp: Ruhe bewahren und kontrollieren
Offizielle Ansprechpartner wie die Rentenversicherungsstellen und Auskunftsstellen vor Ort geben seriöse Auskünfte und helfen bei Unsicherheiten. Empfehlenswert ist es, vor Veränderungen bei Kontodaten oder Namen diese sowohl bei der Bank als auch bei der Rentenversicherung zu aktualisieren. Generell gilt: Keine Panik vor der Oktober-Auszahlung – alle grundlegenden Prozesse sind stabil und bewährt.
FAQ zu: Gibt es Probleme bei der Rentenauszahlung für Oktober 2025?
Fällt im Oktober 2025 die Rente aus?
Nein. Die Deutsche Rentenversicherung garantiert die gewohnte Rentenzahlung auch im Oktober.
Muss ich Kontodaten oder Name eigens prüfen oder ändern?
In der Regel nein. Nur bei gravierenden Abweichungen (z. B. Namensänderung, falsche Schreibweise) sollte eine Korrektur erfolgen.
Was ist die PSD3-Richtlinie?
Eine neue EU-Gesetzgebung zur Erhöhung der Sicherheit bei Überweisungen, die für Einzelüberweisungen relevant ist, aber Rentenzahlungen nicht betrifft.
Wie erkenne ich Desinformation?
Nur offizielle und seriöse Quellen nutzen, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung und deren Pressemitteilungen oder die Seite Bürger & Geld.
Fazit: Rente im Oktober 2025 wird wie bisher ausgezahlt – keine Probleme durch EU-Richtlinie
Die Auszahlung der Rente im Oktober 2025 ist nicht durch die neue EU-Richtlinie gefährdet. Die Rentenversicherung hat vorausschauend alle notwendigen Schritte unternommen, um für Rentner möglichst viel Sicherheit zu bieten. Entwarnung kommt somit direkt von offizieller Seite: Wer auf sein Geld wartet, kann sich wie gewohnt darauf verlassen.