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Rentenversicherung räumt auf: Alle Fakten zur umstrittenen Pflegebeitrag-Nachzahlung

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass die Umsetzung der erhöhten Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2025 korrekt und rechtskonform erfolgte. Trotz Kritik aus den Medien ist die Berechnung der Renten rechtlich abgesichert. Im Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, wie die Anpassungen umgesetzt wurden und was sie für Rentner bedeuten – transparent und verständlich.

Im Juli 2025 wurden die Pflegebeiträge für gesetzlich Rentenversicherte angepasst, nachdem die Bundesregierung bereits am 20. Dezember 2024 eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes von 3,4% auf 3,6% ab 1. Januar 2025 beschlossen hatte. Die kurzfristige Erhöhung führte dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung das neue Verfahren erst zur Rentenanpassung im Juli 2025 flächendeckend implementieren konnte.

Offizielle Pressemitteilung – Pflegebeiträge korrekt umgesetzt

Die detaillierte Darstellung dieser Anpassung findet sich in der offiziellen Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung „Pflegebeiträge korrekt umgesetzt“. Dort wird erläutert, dass die Rentenberechnung nach geltender Rechtslage und auf Basis der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung (PBAV 2025) erfolgte und die Pauschalregelung für alle Rentner rechtskonform ist.

Die Umsetzung

Für rund 22 Millionen Rentenbezüge in Deutschland wurde die Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge automatisiert und einheitlich im Juli 2025 durchgeführt. Die Besonderheit: Weil im ersten Halbjahr 2025 der höhere Beitragssatz von 3,6% noch nicht berechnet wurde, erfolgte im Juli eine pauschale Abgeltung – die Beiträge lagen einmalig bei 4,8% (3,6% regulär + 1,2% Nachzahlung für die Monate Januar bis Juni 2025).

Rechtliche Basis und Information

Die „Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (PBAV 2025)“ regelt die Vorgehensweise. Auch für Renten, die zwischen Januar und Juni 2025 neu begonnen wurden, greift die einmalige Erhöhung, ohne gesonderte Differenzierung je nach Renteneintrittsmonat. Die Rentenversicherung hatte alle Betroffenen rechtzeitig per Brief über die neuen Zahlungsmodalitäten informiert.

Kritik und rechtliche Bewertung

In Medienberichten wurde behauptet, die Renten seien fehlerhaft berechnet worden – insbesondere bei Neurentnern, die nicht für alle Monate des ersten Halbjahres einen Nachzahlungsbetrag hätten zahlen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt jedoch klar, dass die Berechnung und Anwendung der gesetzlichen Vorgaben korrekt erfolgte und die Pauschalregelung für alle Rentner rechtskonform ist.

Rentenerhöhung gleicht Mehrbelastung aus

Zeitgleich mit der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung wurden zum 1. Juli die Renten um 3,74% angepasst, was die Mehrbelastung durch den Nachzahlungsbetrag für viele Rentnerinnen und Rentner abfedert. Ab August 2025 gilt der neue Pflegebeitragssatz von 3,6% wieder regulär.

Fazit:

Die Deutsche Rentenversicherung hat die Umsetzung der erhöhten Pflegebeiträge nach geltender Rechtslage durchgeführt und alle Anpassungen transparent kommuniziert. Auch wenn die pauschale Nachzahlung für Neurentner umstritten bleibt, ist die Rentenberechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben korrekt erfolgt. Rentnerinnen und Rentner sind umfassend informiert und die Mehrbelastung wird durch die gleichzeitige Rentenanpassung abgefedert. Der Verein Für soziales Leben e. V. legt auf faktenbasierte, verständliche und rechtssichere Information Wert. Die Deutsche Rentenversicherung hat transparent kommuniziert, alle Anpassungen nachvollziehbar erklärt und die Betroffenen frühzeitig informiert.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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