Rente 2026: Wie sich das Renteneintrittsalter ändert, wen es trifft und was bis 2031 geplant ist

Stand:

Autor: Experte:

„Die reguläre Altersgrenze für die Rente wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben – aktuell liegt sie für den Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und sechs Monaten, für alle ab 1964 Geborenen gilt künftig einheitlich 67.“ (Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung). Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Lebene e.V., wertet die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung und die neuesten Reformpläne der Rentenkommission umfassend aus.

Aktuelle Rechtslage: Wer 2026 wann in Rente gehen kann

Rechtlich maßgeblich ist weiterhin die „Rente mit 67“, die im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) verankert ist, insbesondere in den §§ 35, 235 SGB VI (Regelaltersrente und Altersgrenzen). Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben – je nach Geburtsjahrgang um jeweils zwei Monate pro Jahrgang.

Konkret bedeutet das für die Rente:

  • Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
  • Jahrgang 1961 liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten.
  • Ab Jahrgang 1964 gilt die einheitliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Für die sogenannte „Rente mit 63“ – die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren (§ 38, § 236b SGB VI) – steigt die Altersgrenze ebenfalls. 1961 Geborene können diese Rente nur noch ab 64 Jahren und 8 Monaten beanspruchen, ab Jahrgang 1964 gilt auch hier einheitlich 65. Frühester Rentenbeginn mit 63 bleibt zwar möglich, ist aber mit deutlichen Abschlägen nach § 77 Abs. 2 SGB VI verbunden.

Ein Beispiel zeigt die Dimension: Wer 1963 geboren ist und 2026 mit 63 Jahren in Altersrente gehen möchte, muss aktuell mit Abschlägen von rund 13,8 Prozent auf die lebenslange Monatsrente rechnen.

Reformpläne: Was an der Rente ab 70 wirklich diskutiert wird

Politisch ist das Thema hochbrisant: Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission eingesetzt, die bis Mitte 2026 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Alterssicherung erarbeiten soll. Nach übereinstimmenden Berichten soll in diesem Expertengremium auch die Möglichkeit einer Rente mit 70 Jahren geprüft werden.

Klar ist: Ein gesetzlicher Beschluss zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 existiert nicht. Die Kommission diskutiert Szenarien, wie das System langfristig finanzierbar bleibt, etwa über

  • längeres Arbeiten mit Zuschlägen,
  • eine weitere Anhebung der Altersgrenzen oder
  • eine stärkere steuerfinanzierte Stützung der Rentenversicherung.

Ein Mitglied der Kommission wird mit der Aussage zitiert, wer über das bisherige Regelalter hinaus arbeite, solle künftig „sehr großzügig“ belohnt werden – etwa durch erhöhte Rentenzuschläge oder steuerliche Vorteile. Damit zeichnet sich eher ein System von Anreizen als von harten Pflichtgrenzen ab.

Was das für Arbeitnehmer heute bedeutet

Für die Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, gelten weiterhin die bereits festgezurrten Altersstufen der „Rente mit 67“. Dennoch verändern die Reformüberlegungen die persönliche Planung: Wer heute zwischen 50 und 60 Jahren alt ist, muss mit steigenden Erwartungen an längere Erwerbsbiographien rechnen, auch wenn die Schwelle von 70 Jahren frühestens nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren und eher für jüngere Jahrgänge realistisch wäre.

Der Rentenexperte Ingo Kosick aus unserer Redaktion ordnet ein: „Rechtlich zählt 2026 allein das gültige SGB VI – niemand wird über Nacht zur Arbeit bis 70 gezwungen. Aber jeder sollte nüchtern einkalkulieren, dass die Kombination aus längerer Lebensdauer und geburtenschwachen Jahrgängen den Druck auf spätere Rentenbeginne erhöht.“

Beispielrechnung:

  • Eine Versicherte mit Jahrgang 1961 und 45 Beitragsjahren könnte 2026 als besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Würde sie dennoch bis zur Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten weiterarbeiten, könnte sie über Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat des späteren Rentenbeginns ihre Monatsrente um rund 12 Prozent erhöhen (24 Monate x 0,5 Prozent), § 77 Abs. 3 SGB VI.

Für Geringverdiener ist besonders wichtig, ob sie künftig von möglichen Freibeträgen in der Grundsicherung im Alter profitieren, wenn sie länger arbeiten und zusätzliche Entgeltpunkte sammeln. Hier wird die genaue Ausgestaltung der Reformvorschläge entscheidend sein.

Insider-Detail: Wie die juristische Stellschraube wirklich aussieht

Im politischen Schlagabtausch um „Rente mit 70“ geht oft unter, wo der eigentliche Hebel im Gesetz liegt: Nicht nur die Altersgrenzen in § 235 SGB VI, sondern auch der sogenannte Zugangsfaktor in § 77 SGB VI. Durch eine Änderung dieses Zugangsfaktors könnte der Gesetzgeber die Abschläge für vorzeitigen Rentenbeginn oder die Zuschläge für späteren Rentenbeginn spürbar verändern – ohne die nominelle Altersgrenze sofort auf 70 anzuheben.

Genau dieses Szenario wird nach Informationen aus Kommissionskreisen derzeit ernsthaft diskutiert: Eine „weiche Rente mit 70“ über stärkere Abschläge vor 67 und überproportionale Zuschläge bei Arbeit über 67 hinaus. Juristisch wäre das ein Eingriff, der mit einfacher Änderung des SGB VI möglich ist, ohne eine symbolträchtige „Rente mit 70“-Grenze ins Gesetz zu schreiben.

Ein Rentenrechtler, der die Kommissionsarbeit aus nächster Nähe verfolgt, formuliert es so: „Wenn der Zugangsfaktor schärfer gestellt wird, kann die Politik die gleiche Lenkungswirkung erzielen wie mit einer offiziellen Rente mit 70 – nur leiser.“ Für Arbeitnehmer hieße das: Die Entscheidung, früher zu gehen, bleibt, wird aber finanziell noch teurer.

Was jetzt für Versicherte wichtig ist

Kurzfristig zählt für alle Beschäftigten die konkrete Kombination aus Geburtsjahr, Beitragsjahren und gewünschtem Rentenbeginn. Wer 2026 in Rente gehen möchte, sollte

  • eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung anfordern,
  • prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind,
  • und sich von der Rentenversicherung oder einem unabhängigen Berater zu Abschlägen und Alternativen (Weiterarbeit mit Zuschlägen) beraten lassen.

Langfristig stellt sich die Frage, wie flexibel Arbeitgeber und Arbeitsmarkt auf längere Erwerbsbiographien reagieren. Ohne altersgerechte Arbeitsplätze, Qualifizierung und Gesundheitsprävention droht eine Entwicklung, in der viele zwar theoretisch bis 67 oder länger arbeiten sollen, es praktisch aber gesundheitlich nicht schaffen. Genau hier wird die politische Debatte der kommenden Monate an Schärfe gewinnen.

Quellen

  • Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026 – Altersgrenze für Renteneintritt
  • Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.