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Rente im November 2025: Neue Zuschlagsregel, frühere Auszahlung, wichtige Fristen – und welche Jahrgänge jetzt in Rente gehen dürfen

Der November 2025 wird für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zu einem entscheidenden Monat. Neben der Neuberechnung vieler Renten läuft eine zentrale Übergangsregel aus, die Auszahlung erfolgt früher als sonst, und erstmals können neue Jahrgänge in Altersrente gehen. Wer jetzt bereits Rente bezieht oder kurz davorsteht, sollte die neuen Stichtage und Fristen kennen – denn sie bestimmen, wie viel Geld tatsächlich auf dem Konto landet und wann. Lesen Sie also den nachfolgenden Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Das Ende des Rentenzuschlags: Neue Berechnung ab 1. Dezember

Zum 30. November 2025 endet die Übergangsregel des § 307j SGB VI – eine Vorschrift, die seit 2024 für 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner galt. Diese Regel sicherte Bestandsrenten mit Erwerbsminderung oder Witwen-/Witwerrenten einen monatlichen Zuschlag, um Nachteile durch frühere Zurechnungszeiten auszugleichen.

Ab 1. Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nun in die reguläre Rentenberechnung integriert (§ 307i SGB VI). Das bedeutet:

  • Die Rentenversicherung berechnet alle betroffenen Renten neu.
  • Rentner erhalten neue Bescheide, die teils leicht höhere oder niedrigere Beträge ausweisen.
  • Der bisherige Zuschlag wird künftig beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die neue Berechnung berücksichtigt die persönlichen Entgeltpunkte ohne Abschläge und sorgt damit langfristig für ein einheitlicheres Rentensystem.

Tipp:
Wer im Dezember 2025 eine neue Zahlung erhält, sollte den Bescheid prüfen. Bei unklaren oder geringeren Beträgen lohnt sich ein Widerspruch binnen vier Wochen – denn kleine Berechnungsfehler können sich über Jahre summieren.

Frühere Auszahlung: Rente kommt schon am 28. November

Die gute Nachricht: Am Monatsende müssen Rentner diesmal nicht so lange warten. Da der 30. November 2025 auf einen Sonntag fällt, überweist die Deutsche Rentenversicherung das Geld bereits am Freitag, dem 28. November 2025.
Damit steht die Novemberrente pünktlich vor dem ersten Adventswochenende auf dem Konto.

Rentner, die vor April 2004 in den Ruhestand getreten sind, erhalten ihre Rente ohnehin im Voraus – also schon Ende Oktober.
Besonders wichtig: Der Rentenservice der Deutschen Post leitet die Zahlungen automatisch ein. Niemand muss eigenständig aktiv werden.

Jahrgang 1959: Der reguläre Renteneintritt beginnt

Für viele Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1959 markiert der Herbst 2025 einen persönlichen Wendepunkt: Sie erreichen die Regelaltersgrenze und können ab November erstmals regulär in Rente gehen.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für diesen Jahrgang 66 Jahre und 2 Monate. Wer also im September 1959 geboren ist, kann ab November 2025 ohne Abschläge in den Ruhestand treten.

Zusätzlich gilt:

  • Rente für besonders langjährig Versicherte ist weiterhin mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich (bei 45 Beitragsjahren).
  • Rente mit Abschlägen bleibt ab 63 Jahren realisierbar, kostet jedoch dauerhaft 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat.

Damit schließen sich langsam die letzten Jahrgänge der sogenannten „Babyboomer-Generation“ an die Rentenwelle an.

Übergangsfrist für Schwerbehinderte läuft ab

Wichtig für viele Beschäftigte mit Handicap:
Die alte Rentenregelung für Schwerbehinderte läuft zum 30. November 2025 endgültig aus.​
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat und einen Grad der Behinderung von 50 oder höher nachweist, kann jetzt letztmalig nach der bisherigen Übergangsregelung mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Ab 2026 gilt ein angepasstes Regelalter, das sich um weitere zwei Monate verschiebt.
Wer also die alte Regelung noch nutzen möchte, sollte bis Ende November den Rentenantrag stellen.

Hinterbliebenenrente und Witwenrente: Geänderte Berechnung

Auch für Witwen und Witwer ändert sich etwas. Ab Dezember 2025 wird der bisher separat gezahlte Erwerbsminderungszuschlag nicht mehr zusätzlich, sondern in die Hauptleistung integriert.
Das führt in vielen Fällen zu einer Neuverrechnung: Personen mit weiteren Einkommen oder Renten könnten künftig weniger Geld erhalten, weil der Zuschlag nun auf das anrechenbare Einkommen angerechnet wird.

Für Hinterbliebene, die ausschließlich Witwenrente beziehen, ergibt sich häufig keine Kürzung, bei parallelen Einkünften aus Arbeit, Vermietung oder privater Vorsorge aber schon.

Rentenerhöhung bleibt stabil, neue Anpassung erst 2026

Im Juli 2025 wurde die gesetzliche Rente zuletzt erhöht – um rund 3,8 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent im Osten.
Für November ändert sich daran nichts: Die nächste Rentenanpassung erfolgt regulär zum 1. Juli 2026.

Das Rentenniveau ist dank des Rentenpakets 2025 bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Dieses Paket enthält außerdem Verbesserungen bei der Mütterrente („Mütterrente III“) und erleichtert älteren Personen die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus.

Neue Bescheide: Millionen Renten werden neu berechnet

Mit dem Ende des Rentenzuschlags (§ 307j SGB VI) müssen die Rentenversicherungen Millionen von Bescheiden gleichzeitig anpassen.
Davon betroffen sind vor allem:

  • Bezieher einer Erwerbsminderungsrente,
  • Hinterbliebene,
  • Rentner, die vor dem 1. Januar 2019 in Rente gingen,
  • Personen mit zusätzlichen Zurechnungszeiten.

Die Neuberechnung soll ab Dezember automatisch laufen.
Da sich durch die neue Formel individuelle Unterschiede ergeben, können einige Renten geringfügig steigen, andere minimal sinken.
Rentner sollten Bescheide sorgfältig prüfen und bei Abweichungen innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat reagieren.

Steuerliche Änderungen und Abgabefristen

Auch steuerlich steht im November einiges an:

  • Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2026 muss bis 30. November 2025 beim Finanzamt eingehen, um im Folgejahr berücksichtigt zu werden.
  • Rentner mit Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag (11.604 Euro für Ledige, 23.208 Euro für Ehepaare) sollten prüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Für viele ältere Menschen übernimmt der Grundrentenzuschlag automatisch den Nachweis der Anspruchshöhe – er muss nicht zusätzlich in der Steuererklärung vermerkt werden.

Auszahlungstermine im Überblick

Für 2025 gilt:

  • Die Novemberrente wird am 28. November 2025 überwiesen.
  • Wer vor April 2004 in Rente ging, erhält sie bereits Ende Oktober.
  • Fällt der Stichtag auf Feiertage, erfolgen die Zahlungen im jeweiligen Bundesland einen oder zwei Tage früher.

Die Zahlung erfolgt wie immer durch den Renten-Service der Deutschen Post, abhängig vom jeweiligen Bankinstitut.
Bei ausbleibenden Gutschriften empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, schriftlich nachzufragen – telefonisch bestätigt werden Zahlungsläufe aus Datenschutzgründen nicht.

Ratgeber-Tipp: Worauf Rentner jetzt achten sollten

  1. Rentenzuschlag prüfen:
    Ob Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente – der neue Bescheid kann Fehler enthalten.
  2. Abgabefrist wahren:
    Schwerbehinderte, die ihre alte Rentenregelung nutzen wollen, müssen bis 30. November 2025 handeln.
  3. Banktermin vormerken:
    Frühzeitige Rentenüberweisung bereits am 28. November 2025.
  4. Steuer prüfen:
    Nebeneinnahmen und Grundrente korrekt in der Steuererklärung 2025 erfassen.

Fazit zum November und der Rente

Der November 2025 bringt für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland so viele Neuerungen wie lange kein Monat zuvor:
Es endet die Übergangsregel für den Rentenzuschlag, Millionen Rentenbescheide werden automatisiert neu berechnet, und für viele Jahrgänge beginnt die wohlverdiente Rente.
Zugleich kommt die Auszahlung früher, Fristen laufen aus, und erste Weichen für 2026 werden gestellt.

Wichtig ist, die neuen Regelungen zu kennen und rechtzeitig zu reagieren – dann wird der Übergang in den Dezember für die Rentengeneration 2025 nicht zum Risiko, sondern zum gut geplanten Neustart ins nächste Rentenjahr.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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