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Rente & Kindergeld: Wann das Geld angerechnet wird – und wann nicht

Rente und Kindergeld greifen an völlig verschiedenen Stellen des Sozialsystems ineinander: Kindergeld erhöht keine eigene Altersrente, kann aber bei Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung als Einkommen zählen und Leistungen mindern. Wichtig ist deshalb die Unterscheidung, ob es um Rentenansprüche aus Kindererziehung oder um die Anrechnung von Kindergeld bei Sozialleistungen geht. Einzelheiten in folgendem Artikel im Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Kindererziehung und Rente

Kinder an sich führen nicht zu Kindergeld-Anrechnung auf die Rente, sondern zu zusätzlichen Rentenpunkten. Für jedes Kind werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, so als hätte der erziehende Elternteil mehrere Jahre ein Durchschnittsentgelt verdient.

Pro Kind gibt es grundsätzlich bis zu 30 Monate Erziehungszeit bei Geburten vor 1992 (rund 2,5 Entgeltpunkte) und 36 Monate bei Geburten ab 1992 (rund 3 Entgeltpunkte), was die spätere Monatsrente je nach Jahrgang um etwa 110 bis gut 120 Euro pro Kind erhöhen kann. Diese Zeiten müssen – sofern noch nicht gespeichert – aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800 beantragt und im Versicherungsverlauf festgestellt werden.

Weiteres hier zur Mütterrente.

Wann Kindergeld bei Grundsicherung angerechnet wird

Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII zählt Kindergeld grundsätzlich als Einkommen des Kindergeldberechtigten. Es wird deshalb bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter bedarfsmindernd angerechnet, sofern es nicht tatsächlich für ein minderjähriges Kind verwendet wird.

Wird das Kindergeld für ein minderjähriges Kind benötigt, wird es diesem Kind als Einkommen zugerechnet und mindert nicht den Anspruch des Elternteils auf Grundsicherung im Alter. Maßgeblich ist, wem das Kindergeld rechtlich zusteht und wessen Lebensunterhalt damit konkret gesichert werden soll.

Rentner, Kindergeld und ausländischer Wohnsitz

Auch Rentner können Kindergeld beziehen, wenn sie die Voraussetzungen nach Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz erfüllen. Dazu zählen insbesondere deutsche oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Rentner, die Kinder im Haushalt haben oder unterhaltspflichtig sind, auch bei Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland oder in bestimmten Vertragsstaaten.

Für Rentner mit sehr niedriger Altersrente und zusätzlicher Grundsicherung gilt: Kindergeld erhöht zwar nicht die Rente, wird aber bei der Grundsicherungsberechnung als Einkommen einbezogen, soweit es nicht für ein Kind eingesetzt wird. Dadurch kann sich der Anspruch auf aufstockende Grundsicherung verringern.

Kindergeld bei erwachsenen Kindern mit Behinderung

Bei erwachsenen Kindern mit Behinderung besteht Kindergeldanspruch lebenslang, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Hier prüft die Familienkasse, ob der Bedarf des Kindes seine eigenen Mittel übersteigt.

Rechtlich bleibt das Kindergeld Einkommen der Eltern, nicht des Kindes. In der Grundsicherung für erwachsene Menschen mit Behinderung darf das Kindergeld in der Regel nicht als Einkommen des Kindes angerechnet werden; eine solche Anrechnung ist nach der Rechtsprechung meist rechtswidrig und kann mit Widerspruch angegriffen werden.

Wann keine Anrechnung auf andere Leistungen erfolgt

Wichtig für Familien: Beim Wohngeld wird Kindergeld weder 2025 noch 2026 als Einkommen berücksichtigt, sodass es den Wohngeldanspruch nicht mindert. Familien können Wohngeld zusätzlich zum Kindergeld erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Infos: Anrechnung Kindergeld

Auch auf die reine Rentenhöhe wirkt sich Kindergeld nicht mindernd aus. Es gibt keine Anrechnung von Kindergeld auf die gesetzliche Altersrente; der Zusammenhang besteht nur über Kindererziehungszeiten, die die Rente erhöhen, nicht über das laufende Kindergeld als Geldleistung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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