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Kommt die Rente mit 68: Was die mögliche Altersgrenze für Sie heißt

Die mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre ist derzeit politisch und gesellschaftlich stark diskutiert. Was heißt das für Bürgerinnen und Bürger konkret? Dieser Expertenartikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt die aktuelle Rechtslage, die laufende Erhöhung auf 67, und beleuchtet, was bei einer Erhöhung auf 68 wirklich zu erwarten wäre – faktenbasiert, transparent und verständlich

Hintergrund: Reformdruck und Expertengutachten

Immer mehr Wirtschaftsexperten und regierungsnahe Gremien warnen vor wachsenden Finanzierungsrisiken in der gesetzlichen Rentenversicherung. Namhafte Berater empfehlen deshalb die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre, um den demografischen Wandel und die steigende Lebenserwartung aufzufangen. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums prognostiziert bereits ab 2025 schockartig steigende Finanzierungsprobleme, sollten keine weitergehenden Reformen erfolgen.

Aktuelle Rechtslage: Stufenweise Anhebung auf 67 Jahre

Nach derzeitiger Gesetzgebung wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Regelaltersrente seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Maßgeblich ist das Geburtsjahr:

  • Jahrgänge bis 1946: Rentenbeginn mit 65 Jahren
  • Jahrgänge ab 1947: Rentenbeginn erhöht sich jedes Jahr um einen Monat
  • Jahrgänge 1964 und jünger: Rentenbeginn fest ab dem 67. Lebensjahr ab 2031

Diese Regelung ist fest im Sozialgesetzbuch VI verankert und kann nur durch gesetzliche Änderung angepasst werden.

Szenario: Einführung der Rente mit 68 Jahren

Sollte die Politik dem Vorschlag zur Rente mit 68 folgen, würde eine neue stufenweise Anhebung ab den Geburtsjahrgängen ca. 1974 oder später greifen, frühestens ab dem Jahr 2042. Grundsätzlich gilt

  • Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Regelaltersrente erhöht sich auf 68 Jahre.
  • Wer vor dem Stichtag geboren ist, bleibt von neuen Regeln ausgenommen.

Zur Begründung betonen Experten die „dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung“, sodass bei steigender Lebenserwartung auch das Renteneintrittsalter angehoben wird.

Auswirkungen auf Versicherte und Rentenbezieher

  • Für Jahrgänge ab 1964 ist die Rente mit 67 aktuell festgelegt.
  • Eine neue Erhöhung würde sozialpolitische und finanzielle Folgen nach sich ziehen, z. B. längere Erwerbszeiten, höhere Anforderungen an die Gesundheit älterer Beschäftigter und Anpassungsbedarf für Betriebe.
  • Viele Deutsche stehen dem sehr kritisch gegenüber; Umfragen zeigen, dass rund 70% eine weitere Anhebung ablehnen.

FAQ: Häufige Fragen zur neuen Rentendiskussion

Wer ist aktuell betroffen von der stufenweisen Erhöhung?

Alle Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964, deren Renteneintrittsalter in jedem Jahr um einen Monat steigt, ab Jahrgang 1964 gilt 67 als Grenze.

Gilt die Rente mit 68 bereits?

Nein, das ist derzeit ein Reformvorschlag. Bisher gibt es keine gesetzliche Umsetzung.

Kann ich trotzdem früher in Rente gehen?

Prinzipiell ja, aber mit finanziellen Abschlägen. Abschlagsfreie Frühverrentung gibt es etwa für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Versicherungsjahren oder für schwerbehinderte Menschen.

Wie wirkt sich ein höheres Rentenalter auf die Rentenhöhe aus?

Wird das Renteneintrittsalter weiter angehoben, kann die Rentenhöhe für neue Rentner steigen, wenn die spätere Auszahlung einbezogen wird. Wer früher geht, muss mit höheren Abschlägen rechnen.

Fazit: Welche Folgen hätte eine Rente mit 68?

Die geplante oder diskutierte Anhebung würde Millionen Beschäftigte betreffen und wäre eine der größten rentenpolitischen Änderungen seit Jahrzehnten. Wer ab 1964 geboren ist, sollte aktuell mit 67 rechnen – eine künftige Erhöhung auf 68 Jahre ist zwar möglich, aber noch nicht beschlossen und würde erst in vielen Jahren greifen. Die Debatte macht deutlich: Flexibilität, persönliche Vorsorge und realistische Erwartungen werden für die Zukunft immer wichtiger.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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