Rente Mai 2024 – Auszahlung & Termin: An zwei Tagen kommt das Geld!

Es gibt zwei Auszahlungstermine für die Rente Mai 2024. Welcher für Sie der richtige ist, leitet sich davon ab, ob Sie Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig erhalten. Schauen Sie in unsere Renten-Auszahlungs-Tabelle Mai 2024!

Hier finden Sie ihren Renten-Auszahlungstermin für Mai 2024
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Die Rente ist notwendig für den Lebensunterhalts im Seniorenalter. Aus diesem Grunde ist für Rentner die Überweisung ihres Geldes, ihrer Rente, auch im Mai ein wichtiges Datum im Kalender 2024.

In nachfolgendem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Auszahlungstermin der Rente für Mai 2024. Für die Auszahlung der Mai – Rente sind zwei Termin wichtig. Wir erklären sie in nachfolgendem Artikel

Tabelle Auszahlungstermin Rente Mai 2024

Auszahlung der vorschüssigen Rente Mai 2024Auszahlung der nachschüsigen Rente Mai 2024
30. April 2024 – Dienstag31. Mai 2024 – Freitag

Rentenzahlung 2024: Auszahlungskalender

Einen tabellarischen Überblick über sämtliche Termine der Renten Auszahlung2024 haben wir hier zusammengestellt:

Rente 2024 Auszahlung & Termine

2 Termine: Rentenauszahlung Mai 2024

Wann ist der Rentenauszahlungstermin für Mai?
Bildquelle: Canva

Die Auszahlung der Rente für Mai 2024 erfolgt an zwei unterschiedlichen Terminen:

Wird die Rente im Voraus gezahlt, so ist der 30. April. 2024 der Auszahlungsgermin für die Rente Mai 2024.

Wird die Rente im Nachhinein gezahlt, so ist der 31. Mai 2024 der Auszahlungstermin für die Rente Mai 2024.


Mai Rente 2024: Dann ist das Geld da!

Die Rentenversicherung behandelt die Rentner hinsichtlich der Auszahlung der Rente nicht gleich.

Diejenigen Rentner, die ihre Altersrente nach April 2004 beantragt haben oder dies noch tun werden, erhalten ihre Zahlungen am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des jeweiligen Monats – und zwar rückwirkend für diesen Kalendermonat. Das ist die sog. nachschüssige Rentenzahlung.

Für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenzahlung vor April 2004 begonnen hat, erfolgt die Renten-Auszahlung hingegen immer am letzten Tag des vorausgehenden Monats für den die Rente gezahlt wird, also im Voraus. Das ist die vorschüssige Rentenzahlung.