Früher in Rente ohne Abschläge 2024? Mit diesen Abzügen müssen Sie dennoch rechnen!

Langjährig Versicherte und Menschen mit Schwerbehinderung können vorzeitg in Rente gehen - ohne Abschläge von der Rente. Dennoch fällt ihre monatliche Zahlung niedriger aus, als bei der regulären Altersrente. Warum das so ist, erfahren Sie hier!

Vorzeitige Rente ohne Abschläge dennoch niedriger als normaler Regelaltersrente.
Foto des Autors

von

geprüft von

Besonders langjährig Versicherte und Menschen mit Schwerbehinderung können abschlagsfrei vorzeitig, also früher, in Rente gehen. Dennoch: ihre Rente ist dann geringer, als wenn sie nicht vorzeitig in Rente gegangen wären.

Wie das zustande kommt und wie man das ausgleichen kann, erklären wir in unserem Beitrag.

Vorzeitige Altersrente ohne Abschlag ist geringer als reguläre Altersrente

weniger geld bei vorzeitiger rente ohne abschlaege

Warum ist die vorzeitige Rente ohne Abschläge dennoch niedriger als die Regelaltersrente?

Die Rente mit 63 Jahren ist das Synonym für die vorzeitige Altersrente in Deutschland. Abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können langjährig Versicherte mit 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen.

Abschlagsfrei bedeutet dabei, dass von der Rente keine Abzüge gemacht werden. Die Rente berechnet sich, vereinfacht gesagt, aus dem Wert der Entgeltpunkte multipliziert mit den Beitragszeiten bzw. Beitragsjahren.

Das eine Rente mit 63 Jahren – auch ohne Abschläge – niedriger ist als die reguläre Rente mit 65 oder 67 Jahre, ist offensichtlich. Denn: der Wert der Rentenentgeltpunkte wird einmal mit 63 (vorzeitige Rente) und einmal mit 65 bzw. 67 multipliziert.

Die Konsequenz: eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist niedriger als die Regelaltersrente für diese Personengruppen, die erst ca. 2 Jahre später beantragt werden kann. Wir verdeutlichen dies an einem Beispiel:


Beispielrechnung Vorzeitige Rente ohne Abschlag niedriger als Regelaltersrente

In unserem Beispiel gehen wir vom Rentner Paul R aus. Er wurde 1964 geboren und kann deshalb nach der gegenwärtigen Rechtslage im Jahr 2029 mit 65 Jahren die vorzeige Altersrente beziehen. Grund: er ist besonders langjährig versichert, weil er mehr als 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann. Die Regelaltersrente könnte er hingegen mit Vollendung des 67. Lebensjahres, also 2031, beantragen.

Wir gehen in unserer (sehr vereinfachten) Beispielsrechnung davon aus, das der Rentner Paul R. mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten und so Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres hat er – so unser Beispiel – 60 Entgeltpunkte (EP) erworben. Mit Vollendung des 67. Lebensjahres hätte er 2 EP mehr auf seinem Rentenkonto, als 62 EP.

Geht man von dem Rentenwert von 39,32 Euro ab dem 1.7.2024 aus, so ergibt sich folgende Rechnung:

  • Abschlagsfreie vorzeitige Rente mit 65: 60 x 39,32 Euro = 2.359,20 Euro monatliche Rente
  • Regelaltersrente mit 67: 62 x 29,32 Euro = 2.437,84 monatliche Rente

Wie man sieht, eine einfache Rechnung. Arbeitet man länger, erwirbt man mehr Rentenentgeltpunkt. Die Rente erhöht sich. Im Beispielsfall sind es ca.  70 Euro im Monat mehr, wenn man 2 Jahre länger arbeitet.

Was tun, um die abschlagsfreie Rente zu erhöhen?

Auch wenn man eine vorzeitige abschlagsfreie Rente in Anspruch nimmt, kann man die Rente erhöhen, indem man weiter arbeitet und so Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. So kann man die niedrigere Frührente durch den Erwerb weiterer Rentenpunkte ausgleichen.