Die Rente mit 67 ist Realität. Besonders für den Geburtsjahrgang 1964 gelten nun neue Regeln, die den Übergang in die Altersrente maßgeblich beeinflussen. Vielen ist jedoch nicht klar, welche Auswirkungen dies auf ihre Rentenplanung, Ansprüche und Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg hat. Dieser Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt alle Hintergründe, zeigt Chancen auf und fasst alle wichtigen Punkte kompakt zusammen, damit Sie optimal auf Ihren Ruhestand vorbereitet sind.
Was bedeutet Rente mit 67?
Mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre trifft die Regelung erstmals den Jahrgang 1964 vollständig. Während für frühere Geburtsjahrgänge Übergangsregelungen gelten, gilt für 1964 und jünger die Regelaltersgrenze 67 Jahre – ohne Ausnahmen. Das betrifft Millionen Deutsche und wirft wichtige Fragen zur finanziellen Planung und zur Wahl des optimalen Rentenbeginns auf.
Wer ist vom Jahrgang 1964 betroffen?
Der Geburtsjahrgang 1964 ist der erste, der die abschlagsfreie Rente grundsätzlich erst mit 67 Jahren in Anspruch nehmen kann. Das bedeutet, dass Sie als 1964 Geborene*r – bei regulärem Renteneintritt – ab dem vollendeten 67. Lebensjahr die volle gesetzliche Rentenleistung erhalten. Ein früherer Ausstieg ist möglich, aber mit Einbußen verbunden.
Frührente – Das sollten Sie wissen
Viele fragen sich, ob es Ausnahmen gibt. Regelmäßig ist eine vorzeitige Rente ab 63 oder 64 möglich. Allerdings sind erhebliche Abschläge hinzunehmen. Pro Monat, den Sie vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, wird Ihre Altersrente dauerhaft um 0,3% gekürzt. Wer also beispielsweise vier Jahre früher in Rente geht (mit 63), muss 14,4% weniger Altersrente akzeptieren. Für Menschen mit Schwerbehinderung und mit besonders langen Versicherungszeiten (45 Jahre) gelten leicht andere Regelungen.
So berechnet sich die Rente ab 67
Die Höhe Ihrer Rente hängt vom persönlichen Versicherungsverlauf, von Entgeltpunkten und der Höhe des letzten Gehalts ab. Besondere Beachtung verdient die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die jährlich zugesendet wird. Sie zeigt, wie viel Rente Sie ab dem 67. Geburtstag voraussichtlich erhalten und welche Kürzungen bei früherem Rentenbeginn relevant sind.
Möglichkeiten für einen flexiblen Ausstieg
Auch ab 2029 wird es flexible Modelle geben, wie den gleitenden Übergang in die Rente (Flexi-Rente). Sie erlaubt den schrittweisen Rückzug aus dem Berufsleben mit Teilrente und Hinzuverdienst. Damit lässt sich der Ruhestand individuell gestalten, ohne sofort auf das komplette Einkommen aus Erwerbsarbeit zu verzichten.
Sonderfall: Rente mit Schwerbehinderung
Sind Sie als 1964 Geborene*r schwerbehindert (mindestens 50% GdB), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 62 Jahren in Rente gehen. Hierbei gelten aber ebenfalls Abschläge, wenn Sie vor dem 65. Lebensjahr ausscheiden. Wer also besonders früh raus will, muss genau rechnen.
Übersicht: Rentenregelungen für den Jahrgang 1964
Option | Möglich ab | Abschläge | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Reguläre Altersrente | 67 | keine | mind. 5 Jahre Wartezeit |
Frührente (ohne Schwerbeh.) | 63 | bis zu 14,4% | mind. 35 Jahre Wartezeit (Altersrente für langjährig Versicherte) |
Rente für besonders langjährig Versicherte | 64 (mit Abschlägen); 65 (abschlagsfrei) | bis zu 10,8% | mind. 45 Jahre Wartezeit |
Rente für Schwerbehinderte | 62 | bis zu 10,8% | mind. 35 Jahre Wartezeit + Behinderung (mind. 50 GdB) |
Worauf Sie jetzt achten sollten
- Prüfen Sie Ihre Renteninformation genau.
- Klären Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf und melden Sie sie nach.
- Berechnen Sie, ob sich ein früherer Rentenbeginn lohnt – trotz Abschlägen.
- Informieren Sie sich über Zusatzrenten oder private Altersvorsorge.
- Lassen Sie sich frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung oder unabhängigen Beratern beraten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wann kann ich als Jahrgang 1964 abschlagsfrei in Rente gehen?
Ab dem vollendeten 67. Lebensjahr, für besonders langjährig Versicherte bereits mit 65 Jahren.
Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn?
Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden 0,3% der Rente abgezogen. Bei vier Jahren entspricht das 14,4%.
Gibt es Sonderregelungen für Behinderte?
Ja, schwerbehinderte Menschen können ab 62 in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen. Abschlagsfrei wäre die Rente für Schwerbehinderte ab 65.
Wie erfahre ich meine voraussichtliche Rentenhöhe?
Die jährliche Renteninformation gibt Auskunft. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung.
Was ist die Flexi-Rente?
Sie ermöglicht einen teilweisen Ruhestand mit Teilrente plus Hinzuverdienst und wird immer beliebter.