Rente nach 45 Jahren vor dem Aus: Ab welchem Jahrgang es sie nicht mehr gäbe

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Wer mit 16 eine Lehre begonnen und seitdem durchgehend eingezahlt hat, kann heute fest damit rechnen: Mit 65 geht es in Rente, und zwar ohne Abschläge. Genau dieses Versprechen steht zur Disposition. Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, also die Rente nach 45 Versicherungsjahren, die als „Rente mit 63“ bekannt geworden ist.

Noch nichts entschieden: Warum die Jahrgangsgrenze jetzt die zentrale Frage ist

Dass die Rente nach 45 Jahren nicht für alle von heute auf morgen wegfallen kann, ist weitgehend unstrittig. Offen ist, wo die Grenze verläuft: Bleibt der Zugang bis Jahrgang 1964, bis 1966 oder sogar bis 1971 erhalten? Für Betroffene geht es dabei um mehrere Tausend Euro über die Rentenlaufzeit.

Hinweis: Welche Jahrgänge von einem höheren Regelrentenalter verschont bleiben, lesen Sie in unserem Beitrag Höheres Alter zum Eintritt in Rente: Diese drei Jahrgänge bleiben verschont. In diesem Artikel geht es ausschließlich um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren.

Was heute gilt: Mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag

Nach § 38 SGB VI können besonders langjährig Versicherte bei 45 Jahren Wartezeit vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze wurde schrittweise von 63 auf 65 angehoben:

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GeburtsjahrAbschlagsfreie Rente nach 45 JahrenRegelaltersgrenze
196164 Jahre und 6 Monate66 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate66 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate66 Jahre und 10 Monate
ab 196465 Jahre67 Jahre

Die „Rente mit 63“ gibt es also längst nicht mehr. Für alle ab 1964 Geborenen liegt der abschlagsfreie Vorsprung bei genau zwei Jahren vor der Regelaltersgrenze. Diese Regeln gelten unverändert, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Was zu den 45 Jahren zählt – und was nicht

45 Versicherungsjahre sind nicht dasselbe wie 45 Kalenderjahre seit dem ersten Arbeitstag. Wer wissen will, ob er von der Debatte überhaupt betroffen ist, sollte zuerst sein Konto prüfen.

Es zählen unter anderem:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Ausbildung und selbstständiger Tätigkeit
  • Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Zeiten mit Arbeitslosengeld I, in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers
  • Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
  • Wehr- und Zivildienst

Es zählen nicht:

  • Zeiten mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld oder früher Arbeitslosenhilfe
  • Schul- und Studienzeiten
  • Zeiten einer Ehe mit Versorgungsausgleich

Vier Szenarien: Welcher Jahrgang zuletzt mit 65 abschlagsfrei gehen könnte

Wo die Grenze am Ende liegt, hängt davon ab, welche Übergangsregel sich politisch durchsetzt. Derzeit sind vier Modelle in der Diskussion.

Szenario 1: Der durchgesickerte Arbeitsentwurf

Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium mit Stand 21. August sieht ein gestuftes Auslaufen vor. Die Jahrgänge 1964 bis 1966 sollen die abschlagsfreie Rente mit 65 behalten. Die Jahrgänge 1967 bis 1971 sollen sie nur über einen besonderen Vertrauensschutz bekommen, vor allem mit rechtzeitig verbindlich vereinbarter Altersteilzeit. Ab Jahrgang 1972 soll es grundsätzlich keinen allgemeinen Anspruch mehr geben. Das Ministerium hat den Entwurf allerdings als überholt bezeichnet; ein abgestimmter Referentenentwurf steht noch aus.

Szenario 2: Fünf Jahre Vertrauensschutz

Arbeitsministerin Bärbel Bas hat Vertrauensschutz zugesagt und sich offen für eine Übergangszeit von fünf Jahren gezeigt. Würde die Reform Ende 2026 beschlossen und eine Frist bis 2031 gelten, wären alle geschützt, die bis 2031 ihren 65. Geburtstag feiern. Das wäre letztmals der Jahrgang 1966.

Szenario 3: Kurze Übergangsfrist

Kürzere Fristen sind ebenfalls im Gespräch. Kommissionsmitglied Martin Werding plädierte für ein bis höchstens drei Jahre. Bei einem Übergang bis 2029 wäre spätestens der Jahrgang 1964 der letzte, der die Rente nach 45 Jahren noch mit 65 nutzen kann.

Szenario 4: Die Rente nach 45 Jahren bleibt

Ganz vom Tisch ist ein Erhalt nicht. Ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten fordern, die Rente nach 45 Jahren entgegen der Kommissionsempfehlung beizubehalten. Bas hat erklärt, die SPD werde sich nicht dagegen stellen, wenn die Union daran festhalten will. Diskutiert werden außerdem Zwischenlösungen, etwa eine abschlagsfreie Rente nur noch für Berufe mit harter körperlicher Arbeit.

SzenarioVoraussichtlich letzter Jahrgang mit abschlagsfreier Rente mit 65
Kurze Frist (1 bis 3 Jahre)etwa 1962 bis 1964
Fünf Jahre Vertrauensschutz1966
Arbeitsentwurf vom 21. August1966, bis 1971 nur mit Altersteilzeit-Schutz
Erhalt der Regelkein Ende

Eigene Einordnung auf Basis der bekannten Vorschläge. Verbindlich ist erst das verabschiedete Gesetz.

Was der Wegfall in Euro bedeutet

Fällt die abschlagsfreie Rente weg, bleibt für Versicherte mit 35 Jahren die Rente für langjährig Versicherte. Wer damit weiterhin mit 65 in Rente geht, muss bei einer Regelaltersgrenze von 67 einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen: 24 Monate mal 0,3 Prozent. Dieser Abschlag gilt lebenslang.

Bruttorente ohne AbschlagMinus pro Monat (7,2 %)Minus nach 20 Jahren Rentenbezug
1.200 Euro86,40 Euro20.736 Euro
1.500 Euro108,00 Euro25.920 Euro
1.800 Euro129,60 Euro31.104 Euro
2.100 Euro151,20 Euro36.288 Euro

Vereinfachte Rechnung ohne Rentenerhöhungen, Steuern und Sozialabgaben.

Steigt zusätzlich die Regelaltersgrenze, wächst der Abschlag. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren und sechs Monaten wären es 30 Monate Vorlauf und damit 9 Prozent Abschlag. Die Alternative ist, zwei Jahre länger zu arbeiten.

Gibt es einen Ersatz? Die geplante Schutzrente

Als Ausgleich ist eine neue Schutzrente im Gespräch. Nach dem bekannt gewordenen Entwurf wäre sie aber deutlich enger gefasst als die heutige Rente nach 45 Jahren. Vorgesehen sind eine besondere Wartezeit von 35 Jahren, in der Regel mindestens sieben Jahre im selben Berufsfeld und gesundheitliche Voraussetzungen, die zum Beispiel über eine längere Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden müssen. Starten soll sie nach dem Entwurf erst am 1. Januar 2032.

Für Versicherte heißt das: Wer gesund ist und 45 Jahre eingezahlt hat, würde von dieser Schutzrente nach heutigem Stand nicht profitieren. Ausführlich haben wir den Entwurf in unserem Beitrag Ministeriumsentwurf zur Änderung der Rente liegt vor erklärt.

Was Sie jetzt tun können

  1. Kontenklärung beantragen. Prüfen Sie, ob Ihre 45 Jahre tatsächlich vollständig erfasst sind, vor allem Ausbildung, Wehrdienst, Kindererziehung und Pflege.
  2. Den eigenen Stichtag ausrechnen. In welchem Jahr werden Sie 65? Wer 2031 oder früher 65 wird, also Jahrgang 1966 oder älter ist, hat nach den meisten Szenarien gute Chancen.
  3. Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente vermeiden. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren zählt in der Regel nicht für die 45 Jahre. Vorsicht bei Aufhebungsverträgen.
  4. Die Altersteilzeit-Frage klären. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 könnte eine rechtzeitig vereinbarte Altersteilzeit nach dem Entwurf den Zugang sichern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur Altersteilzeit und zum Blockmodell.
  5. Ausgleichszahlungen prüfen. Abschläge lassen sich durch freiwillige Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag, und die Zahlung ist steuerlich absetzbar.

FAQ: Rente nach 45 Jahren und Rentenreform

Ist die Rente nach 45 Jahren schon abgeschafft?

Nein. § 38 SGB VI gilt unverändert. Wer 45 Versicherungsjahre hat und ab 1964 geboren ist, kann weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen, solange kein neues Gesetz in Kraft ist.

Bin ich als Jahrgang 1966 sicher?

Sehr wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Sowohl der bekannte Arbeitsentwurf als auch eine Übergangsfrist von fünf Jahren würden den Jahrgang 1966 noch schützen. Nur bei einer sehr kurzen Frist wäre er betroffen.

Was passiert mit dem Jahrgang 1967?

Er liegt genau auf der Grenze. Nach dem Arbeitsentwurf wäre er der erste Jahrgang, der die abschlagsfreie Rente mit 65 nur noch über einen besonderen Vertrauensschutz erhält. Ohne einen solchen Schutz drohen 7,2 Prozent Abschlag bei Rentenbeginn mit 65.

Wann fällt die Entscheidung?

Die Koalition will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen. Die entscheidenden Details zu Stichtagen und Jahrgängen stehen erst im offiziellen Referentenentwurf und im späteren Gesetz.

Fazit

Für die Jahrgänge bis 1966 spricht nach allen bekannten Modellen viel dafür, dass die Rente nach 45 Jahren mit 65 erhalten bleibt. Ab Jahrgang 1972 sieht der bisher bekannte Entwurf keinen allgemeinen Zugang mehr vor. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der Übergangsfrist, Stichtag und eine mögliche Altersteilzeit-Regel über Tausende Euro entscheiden. Wer zu diesen Jahrgängen gehört, sollte jetzt sein Rentenkonto klären lassen und die Gesetzgebung genau verfolgen. Und solange nichts beschlossen ist, gilt: Die Rente nach 45 Jahren ist geltendes Recht.

Quellen

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