Wer in Deutschland eine Rente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von vier staatlichen Zuschlägen profitieren. Diese sollen Altersarmut verhindern und die Lebenssituation von Rentnerinnen und Rentnern verbessern. Die wichtigsten Zuschläge sind die Mütterrente, die Grundrente, der Rentenzuschlag für Bestands-Erwerbsminderungsrenten und der Krankenversicherungszuschuss. Alle Leistungen werden ohne zusätzliche Beiträge direkt auf die reguläre Monatsrente aufgeschlagen. Alle aktuellen Infos und Hintergründe finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Mütterrente: Kindererziehung wird belohnt
Die Mütterrente ist ein Zuschlag für Eltern, die Kinder erzogen haben. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden 2,5 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder ab 1992 sind es 3 Jahre. Diese Zeiten zählen als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mütterrente ist auch für Eltern ohne Erwerbstätigkeit möglich, solange die Kindererziehung nachgewiesen wird. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen Entgeltpunkten und beträgt 2026 40,79 Euro pro Punkt. Die Mütterrente bleibt steuerfrei, solange die gesamte Rente den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
Grundrente: Mindesteinkommen für Rentner
Die Grundrente ist ein Zuschlag für Menschen, die mindestens 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt haben. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege. Der durchschnittliche Verdienst muss im Versicherungsleben unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen. Für 2025 gilt: Wer bis zu 1.438 Euro monatliches Einkommen hat, erhält die volle Grundrente von bis zu 420 Euro. Bei höherem Einkommen wird die Grundrente anteilig gekürzt. Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die Monatsrente integriert. Die Berechnung erfolgt auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch hat – ein Antrag ist nicht nötig.
Krankenversicherungszuschuss: Entlastung für Versicherte
Freiwillig gesetzlich und privat Krankenversicherte Rentner erhalten einen Zuschuss von bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente. Für freiwillig gesetzlich Versicherte sind das 7,3 Prozent allgemeiner GKV-Satz plus 1,25 Prozent Zusatzbeitrag. Für privat Versicherte gilt der Zuschuss ebenfalls, ist aber auf 50 Prozent der tatsächlichen PKV-Prämie gedeckelt. Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt und entlastet die monatlichen Kosten der Krankenversicherung.
Tabelle: Übersicht der wichtigsten Zuschläge 2026
| Zuschlag | Zielgruppe | Höhe / Berechnung | Automatische Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Mütterrente | Eltern mit Kindererziehung | 2,5 Jahre (vor 1992), 3 Jahre (ab 1992) pro Kind, 40,79 € pro Punkt | Ja |
| Grundrente | Mindestens 33–35 Jahre Versicherung | Bis zu 420 €, abhängig vom Einkommen | Ja |
| Rentenzuschlag EM-Rente | EM-Rente ab 2001–2018 | 7,5% (2001–2014), 4,5% (2014–2018) der Entgeltpunkte | Ja |
| Krankenversicherungszuschuss | Freiwillig GKV/PKV Versicherte | Bis zu 8,55% der Bruttorente, gedeckelt bei PKV | Auf Antrag |
FAQ: Häufige Fragen zu den Rentenzuschlägen
Wer bekommt die Mütterrente?
Eltern, die Kinder erzogen haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Wie hoch ist die Grundrente?
Bis zu 420 Euro 2025, abhängig vom Einkommen und den Versicherungsjahren.
Wird der Rentenzuschlag für EM-Rente automatisch gezahlt?
Ja, ab Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt mit der Rente ausgezahlt.
Muss ich für den Krankenversicherungszuschuss einen Antrag stellen?
Ja, der Zuschuss wird nur auf Antrag gezahlt.
Fazit
Mit den vier staatlichen Zuschlägen – Mütterrente, Grundrente, Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten und Krankenversicherungszuschuss – kann die Rente 2026 deutlich aufgebessert werden. Die Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch, sodass die meisten Rentnerinnen und Rentner keine zusätzlichen Anträge stellen müssen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert von einer höheren Monatsrente und einer besseren finanziellen Sicherheit im Alter.


