Rentenbeginn 2026: Wer jetzt früher in Rente gehen kann

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Mehrere Geburtsjahrgänge erreichen 2026 erstmals die Altersgrenze für verschiedene Rentenarten. Während einige Versicherte abschlagsfrei früher in den Ruhestand wechseln können, müssen andere mit dauerhaften Kürzungen rechnen. Entscheidend sind dabei Geburtsdatum, Versicherungsjahre und die Wahl der richtigen Rentenart.

Die Unterschiede zwischen den Rentenarten sind erheblich und können die monatliche Rentenhöhe um mehrere Hundert Euro beeinflussen. Wer 2026 in Rente gehen möchte, sollte daher genau prüfen, welche Option die günstigste ist.

Regelaltersrente: Der klassische Weg ohne Abschläge

Die Regelaltersrente gemäß § 35 SGB VI ist die Standardform des Renteneintritts. Sie erfordert mindestens fünf Versicherungsjahre und das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1959 liegt diese bei 66 Jahren und 2 Monaten, für den Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Die Rente beginnt grundsätzlich am Ersten des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Eine Ausnahme gilt für am Monatsersten Geborene, die rentenrechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats die erforderliche Altersgrenze erreichen.

Abschlagsfrei nach 45 Jahren: Die Rente für besonders langjährig Versicherte

Besonders attraktiv ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI. Diese ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge, sofern 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können.

Im Jahr 2026 können Versicherte der Jahrgänge 1961 und 1962 diese Rentenart nutzen. Für den Jahrgang 1961 liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und 6 Monaten, für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten. Die oft zitierte “Rente mit 63” gilt in dieser abschlagsfreien Form nicht mehr für diese Jahrgänge, sondern nur für vor 1953 Geborene.

Wichtig ist, dass die 45 Versicherungsjahre zum Rentenbeginn vollständig erfüllt sein müssen. Nicht alle Zeiten zählen dabei mit: Während Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege voll angerechnet werden, bleiben Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn in der Regel unberücksichtigt.

Rente ab 63 mit Abschlägen: Die Alternative für langjährig Versicherte

Wer nur 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 36 SGB VI. Diese kann ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen.

Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme. Beim Jahrgang 1962 können sich die Abschläge auf bis zu 13,2 Prozent summieren, beim Jahrgang 1963 auf bis zu 13,8 Prozent. Diese Minderung wirkt sich lebenslang aus und kann nicht mehr ausgeglichen werden.

Ein häufiger Irrtum: Auch wer später insgesamt 45 Versicherungsjahre erreicht, kann nicht nachträglich in die abschlagsfreie Rente wechseln, wenn er sich einmal für die Rente mit 63 entschieden hat. Die Wahl der Rentenart ist endgültig und sollte daher gut überlegt sein.

Schwerbehindertenrente: Neue Altersgrenzen ab 2026

Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI. Ab 2026 ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für den Jahrgang 1964 abgeschlossen.

Der abschlagsfreie Rentenbeginn liegt für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Ein vorzeitiger Start ist ab 62 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Pro Monat früherer Inanspruchnahme werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen.

Eine wichtige Änderung: Der bis Ende 2025 geltende Vertrauensschutz nach § 236a SGB VI, der einen noch früheren Rentenbeginn mit reduzierten Abschlägen ermöglichte, entfällt für alle ab dem 1. Januar 2026 beginnenden Renten.

Tabelle: Welche Jahrgänge 2026 erstmals in Rente gehen können

Die folgende Tabelle zeigt übersichtlich, welche Geburtsjahrgänge im Jahr 2026 welche Rentenart erstmals nutzen können:

RentenartGeburtsjahrgängeEintrittsalterAbschlägeVersicherungsjahre
Regelaltersrente2.10.1959 bis 1.8.196066 J. 2 M. / 66 J. 4 M.KeineMind. 5
Besonders langjährig Versicherte2.6.1961 bis 1.4.1962 64 J. 6 M. / 64 J. 8 M.KeineMind. 45
Langjährig Versicherte ab 632.12.1962 bis 1.12.1963Ab 63 Jahren13,2% / 13,8%Mind. 35
Schwerbehindertenrente1.1. bis 1.12.1964 Ab 62 JahrenBis 10,8%Mind. 35 + GdB 50

Wichtige Details beim Rentenbeginn

Der genaue Geburtstag spielt eine oft unterschätzte Rolle. Die Rente startet grundsätzlich am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze. Wer am 15. Mai geboren ist, kann frühestens zum 1. Juni in Rente gehen.

Eine Sonderregel gilt für am Monatsersten Geborene: Sie erreichen die maßgebliche Altersgrenze rentenrechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats und können daher unter Umständen einen Monat früher in Rente starten. Diese Regelung kann besonders bei knappen Wartezeitberechnungen relevant werden.

Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Versicherte können sich vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und eine Rentenauskunft anfordern, die alle infrage kommenden Rentenarten und deren Höhe darstellt.

Zusammenfassung

Das Jahr 2026 bringt für mehrere Jahrgänge erstmals die Möglichkeit, in verschiedene Altersrenten zu wechseln. Während die Regelaltersrente ohne Abschläge zur Verfügung steht, ermöglichen die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte einen früheren Ausstieg – allerdings mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen. Schwerbehinderte Menschen müssen sich ab 2026 auf neue, ungünstigere Altersgrenzen einstellen. Die Wahl der richtigen Rentenart sollte sorgfältig geprüft werden, da sie dauerhafte finanzielle Folgen hat.

Quellen

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