Rentenerhöhung 2025 nimmt letzte Hürde: Bundesrat hat Anpassung zugestimmt

Die Rentenerhöhung 2025 steht unmittelbar bevor: Nachdem der Bundesrat der entscheidenden Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt hat, ist der Weg für eine deutliche Anhebung der Altersbezüge frei - ab dem 1. Juli profitieren Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von mehr Geld auf dem Konto.

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Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat einstimmig der Rentenanpassungsverordnung zugestimmt. Damit ist die letzte formale Hürde für die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 genommen – rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab diesem Stichtag mehr Geld auf dem Konto.

Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wozu hat der Bundesrat genau seine Zustimmung erteilt?

Der Bundesrat hat am 13.6.2025 der Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 – RWBestV 2025) zugestimmt. Oft wird auch kurz von der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 gesprochen. Diese Verordnung regelt unter anderem die Anhebung des aktuellen Rentenwerts und damit die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025.

Was ändert sich ab Juli 2025?

Rentenwert steigt: Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 39,32 Euro auf 40,79 Euro pro Entgeltpunkt angehoben – ein Plus von 3,74 Prozent

Bundeseinheitliche Anpassung: Seit 2023 gilt für alle Bundesländer ein einheitlicher Rentenwert, sodass sowohl Rentner in den alten als auch in den neuen Bundesländern profitieren.

Standardrente: Ein „Standardrentner“ mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren erhält ab Juli monatlich etwa 66,15 Euro mehr.

Beispielrechnung: Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro steigt die Auszahlung um 37,40 Euro, bei 1.500 Euro sind es 56,10 Euro mehr.

Eine übersichtliche Tabelle zur Rentenerhöhung mit unterschiedlichen Rentenwerten finden Sie hier: Rentenerhöhung 2025 Tabelle

Wann kommt das Geld aufs Konto?

Wann wird die Rentenerhöhung 2025 ausgezahlt? Einzelheiten: Auszahlung Rentenerhöhung 2025

  • Nachschüssige Zahlung: Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, erhält die erhöhte Rente erstmals Ende Juli auf dem Konto.
  • Vorauszahlung: Wer bis März 2004 in Rente ging, bekommt die Rente bereits Ende Juni im Voraus.

Pflegebeitrag: Im Juli fällt das Plus für viele Rentner geringer aus, da der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte steigt und rückwirkend für das erste Halbjahr abgezogen wird. Erst im August erhalten Rentnerinnen und Rentner das volle Rentenplus.

Wie werden Rentner informiert?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt ab Mitte Juni bis Ende Juli 2025 rund 21,5 Millionen Rentenanpassungsmitteilungen. In diesem Schreiben erfahren die Empfänger, wie hoch die neue Rente ist und wann sie ausgezahlt wird.

Hintergrund und Kosten

Teilhabe an Lohnentwicklung: Die jährliche Rentenanpassung soll sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten teilhaben.

Kosten: Für 2025 entstehen durch die Rentenerhöhung Mehrausgaben von rund 7,84 Milliarden Euro, ab 2026 sind es jährlich etwa 15,67 Milliarden Euro. Diese Summen beinhalten auch Leistungen für Landwirte, die gesetzliche Unfallversicherung und Ansprüche aus DDR-Versorgungssystemen.

Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bis 2025 bei mindestens 48 Prozent gesichert, um die Kaufkraft der Rentner zu schützen.

Zusammenfassung: Bundesrat stimmt Rentenerhöhung 2025 zu

Mit der Zustimmung des Bundesrats zur Rentenanpassungsverordnung ist die Rentenerhöhung 2025 endgültig beschlossen. Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli spürbar mehr Geld – ein wichtiger Schritt für die Sicherung der Lebensstandards im Alter. Die Auszahlung erfolgt automatisch, die Anpassungsmitteilungen werden in den kommenden Wochen verschickt.

Zusatztipp: Wer seine Rente aus dem Ausland bezieht, sollte sicherstellen, dass die Kontaktdaten beim Renten Service der Deutschen Post aktuell sind, damit die Zahlung und der Bescheid pünktlich ankommen.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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