Das Bundeskabinett hat die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 offiziell beschlossen: Die gesetzlichen Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent. Davon profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Doch mit dem Kabinettsbeschluss ist der Prozess noch nicht abgeschlossen – erst wenn Bundesrat und Bundesgesetzblatt „grünes Licht“ geben, wird die Erhöhung rechtlich wirksam. Nachfolgender Artikel erklärt Schritt für Schritt, was nach dem Kabinettsbeschluss noch folgen muss, wann die höhere Rente auf dem Konto ankommen und welche Rechte Sie als Rentnerin oder Rentner haben.
Was das Bundeskabinett genau beschlossen hat
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (RWBestV 2026) beschlossen.
Kernpunkte des Kabinettsbeschlusses:
- Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli 2026 um 4,24 % angehoben – von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
- Alle gesetzlichen Renten (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten) steigen entsprechend um 4,24 %.
- Ein „Standardrentner“ mit 45 Versicherungsjahren und Durchschnittsverdienst erhält dadurch rund 77,85 Euro mehr im Monat.
Die Verordnung setzt die Rentenanpassungsformel des § 68 SGB VI um, die sich im Wesentlichen an der Lohnentwicklung orientiert und durch die Haltelinie von 48 % beim Rentenniveau begrenzt wird.
Welche Schritte nach dem Kabinettsbeschluss noch nötig sind
Ein Kabinettsbeschluss allein reicht nicht – die Rentenerhöhung wird erst mit weiteren Schritten rechtsverbindlich.
Der typische Ablauf einer Rentenanpassung per Verordnung:
- Kabinett beschließt Verordnungsentwurf
Das Bundeskabinett verabschiedet die Rentenwertbestimmungsverordnung (hier: RWBestV 2026). - Bundesrat muss zustimmen
Da es sich um eine zustimmungsbedürftige Verordnung handelt, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann die Verordnung nicht in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich bei einer Sitzung im Mai 2026 oder Anfang Juni 2026 mit der Rentenwertbestimmungs-VO befassen. - Verkündung im Bundesgesetzblatt
Nach der Zustimmung wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet; erst damit ist sie förmlich erlassen und verbindlich. - Inkrafttreten zum 1. Juli 2026
In der Verordnung ist als Stichtag das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen.
Die Deutsche Rentenversicherung kann die technischen Vorbereitungen (Umstellung der Systeme, Berechnung der neuen Beträge, Druck und Versand der Bescheide) schon auf Basis des Kabinettsbeschlusses starten, rechtlich maßgeblich ist aber das Zusammenspiel aus Bundesrat und Bundesgesetzblatt.
Verfahrensschritte auf einen Blick
Was das für Ihre Rente konkret bedeutet
Für Rentnerinnen und Rentner ist vor allem wichtig, wann das Plus spürbar wird und wie sicher es ist.
- Sicherheit der Erhöhung: Einmal beschlossene Rentenwertbestimmungsverordnungen sind politisch selten strittig; die Zustimmung des Bundesrats gilt als wahrscheinlich. Ohne formelle Zustimmung wäre allerdings eine Verzögerung möglich.
- Zeitpunkt der höheren Zahlung: Die erste erhöhte Rente mit dem neuen Rentenwert wird mit der Juli-Zahlung 2026 überwiesen (je nach Auszahltermin Ende Juni/Anfang Juli).
- Bescheid der Deutschen Rentenversicherung: Ab Mitte Juni 2026 verschickt die DRV die Rentenanpassungsmitteilungen, in denen alter und neuer Bruttobetrag, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie der neue Zahlbetrag aufgeführt sind.
Solange der Bundesrat nicht zugestimmt und die Verordnung nicht im Bundesgesetzblatt steht, besteht formal ein Restvorbehalt – praktisch sind Rücknahmen in der Vergangenheit aber extrem selten und wären politisch hochsensibel.
Und jetzt?
- Offizielle Informationen verfolgen: Verlassen Sie sich zur endgültigen Bestätigung auf Mitteilungen der Bundesregierung, des Bundesrats und der Deutschen Rentenversicherung, nicht auf Gerüchte.
- Rentenbescheid prüfen: Wenn Ihre Rentenanpassungsmitteilung im Juni im Briefkasten liegt, prüfen Sie die Zahlen sorgfältig (Brutto, Abzüge, Zahlbetrag). Bei Unklarheiten kann eine Beratung bei der DRV helfen.
- Auswirkungen auf andere Leistungen beachten: Die höhere Rente kann Auswirkungen auf Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder steuerliche Freibeträge haben. Sozialberatungsstellen und Lohnsteuerhilfevereine unterstützen bei der Einordnung.
- Langfristige Planung anpassen: Wer größere Ausgaben plant (z. B. notwendige Anschaffungen, Schuldentilgung), sollte berücksichtigen, dass die tatsächliche Netto-Mehr-Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und Inflation geringer ausfällt als der nominelle Zuwachs.
So behalten Sie im Blick, was der Kabinettsbeschluss für Ihr Konto konkret bedeutet – und ab wann die Erhöhung rechtlich unangreifbar ist.

