Was zur Rentenerhöhung 2026 schon feststeht
Die Rente wird auch 2026 turnusgemäß zum 1. Juli angepasst; der Stichtag und das Verfahren sind im Sozialgesetzbuch fest verankert. Grundlage ist die sogenannte Rentenwertbestimmungsverordnung, die die Bundesregierung erlässt und der der Bundesrat zustimmen muss.
Klar ist außerdem: Entscheidend für die Rentenerhöhung 2026 ist die Lohnentwicklung des Jahres 2025, die in die gesetzliche Anpassungsformel einfließt. Erst wenn die statistischen Daten zu Löhnen und weiteren Faktoren vollständig vorliegen, kann die endgültige Rentenanpassung berechnet werden.
Was auch jetzt nur Prognose für Juli 2026 ist
Auf Basis der bisherigen Daten ist eine Rentenerhöhung von rund 3,3 bis 3,7 Prozent für 2026 prognostiziert. Ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025 der Bundesregierung nennt etwa 3,73 Prozent als voraussichtliche Steigerung, was auch in verschiedenen Medien aufgegriffen wurde.
Diese Zahlen sind jedoch ausdrücklich Modellrechnungen: Sie beruhen auf Annahmen zur weiteren Lohn- und Preisentwicklung und können sich bis zur endgültigen Festlegung noch ändern. Auch Prognosen, wonach die Renten bis 2038 insgesamt um rund 40 bis über 40 Prozent steigen könnten, sind langfristige Szenarien – keine garantierten Werte.
So funktioniert die endgültige Festlegung der Rentenanpassung
Zunächst wertet die Deutsche Rentenversicherung die tatsächliche Lohnentwicklung im Vorjahr sowie weitere Kenngrößen wie Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor aus. Auf dieser Basis ermittelt die Bundesregierung den neuen aktuellen Rentenwert und verankert ihn in der Rentenwertbestimmungsverordnung.
Der Verordnung muss der Bundesrat zustimmen, dass wird sie im Bundesgesetzblatt verkündet; erst dann steht die Rentenerhöhung 2026 offiziell fest und gilt für alle laufenden Rentenansprüche ab 1. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle genannten Prozentwerte und Tabellen rechnerische Prognosen, auch wenn sie sich auf offizielle Berichte stützen.
Welche Rentner 2026 wahrscheinlich „leer ausgehen“
Wer Grundsicherung im Alter oder andere bedarfsabhängige Sozialleistungen bezieht, profitiert oft nicht oder nur teilweise von einer Rentenerhöhung, weil höhere Rentenbeträge auf die Leistungen angerechnet werden. In vielen Fällen sinkt der ergänzende Sozialleistungsanspruch entsprechend, sodass sich unterm Strich kaum mehr Geld auf dem Konto bemerkbar macht. Auch das steht schon sicher fest.
Auch Rentner mit ohnehin schon steuerpflichtiger Rente können feststellen, dass die Erhöhung durch höhere Steuerzahlungen oder steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilweise aufgezehrt wird. Besonders kritisch ist dies für Personen, deren Gesamteinkommen durch die Rentenerhöhung erstmals über den steuerlichen Grundfreibetrag rutscht.
Was Rentner jetzt schon erwägen sollten
Sinnvoll ist es, die eigene Bruttorente mit typischen Prognosewerten zur Rentenerhöhung 2026 durchzurechnen, um ein Gefühl für das zu erwartende Plus zu bekommen, auch wenn die endgültige Prozentzahl noch nicht feststeht. Wer zusätzlich Grundsicherung, Wohngeld oder andere Leistungen erhält, sollte prüfen, ob sich der Anspruch durch eine Rentenerhöhung verändern könnte und gegebenenfalls Beratung einholen.
Zudem lohnt es sich, frühzeitig die steuerliche Situation zu prüfen und bei Bedarf einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einzubeziehen, um Überraschungen nach der Rentenerhöhung 2026 zu vermeiden. Da die offiziellen Zahlen erst im Frühjahr 2026 beschlossen werden, empfiehlt sich ein erneuter Blick in unser Nachrichtenmagazin, da wir diesbezüglich berichten werden.


