Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz zieht die Zügel bei der Rentenpolitik an – und 2026 wird zum Schicksalsjahr für Millionen Rentnerinnen, Rentner und Beitragszahler. Eine Rentenkommission arbeitet bereits an Vorschlägen, ab dem zweiten Halbjahr 2026 soll eine umfassende Reform starten, die das System grundlegend umbaut – mit mehr Kapitalmarkt, stärkerer privater Vorsorge und heiklen Fragen zum Rentenniveau nach 2031. Was auf Bestandsrentner, künftige Ruheständler und arbeitende Beitragszahler zukommt – von Rentenhöhen über Beitragssätze bis zu neuen Risiken an der Börse – und welche Stellschrauben die Merz-Regierung drehen will, alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Zeitpunkt der Reform: 2026 wird zum Entscheidungsjahr
Fest steht: 2026 ist kein normales Rentenjahr, sondern der Startpunkt eines tiefgreifenden Umbaus. Bereits Ende 2025 hat der Bundestag ein Rentenpaket beschlossen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt und das aktuelle System stabilisiert – aber ausdrücklich nur als Brücke zu einer größeren Reform. Laut Bundesregierung soll eine Expertenkommission bis Mitte 2026 ihre Vorschläge vorlegen; auf dieser Grundlage ist für das zweite Halbjahr eine umfassende Reform der Alterssicherung geplant. Kanzleramtschef Thorsten Frei kündigt an, dass die ersten großen Sozialreformen – allen voran die Rente – bis Ende 2026 angeschoben sein sollen, auch wenn nicht jedes Detail bis Dezember fertig wird.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: 2026 ist das Jahr, in dem wichtige Weichen gestellt werden – auch wenn viele konkrete Änderungen erst in den Folgejahren voll durchschlagen. Die bisherige Rentenformel bleibt zunächst bestehen, doch zentrale Parameter wie Rentenniveau, Haltelinien und der Umgang mit der demografischen Last stehen auf dem Prüfstand.
Was die Merz-Regierung bei der Rente plant
Kern der Linie der Merz-Regierung ist ein neuer Mix aus gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge und betrieblicher Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) soll zwar als Basisabsicherung erhalten bleiben, aber nicht länger die nahezu alleinige tragende Säule sein. Merz spricht von einem „Paradigmenwechsel“: Private Vorsorge und Betriebsrenten sollen eine deutlich größere Rolle spielen – beide kapitalgedeckt, also mit stärkerer Anbindung an den Kapitalmarkt.
Ziel ist offiziell, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren, ohne das Rentenniveau abrupt abstürzen oder die Beitragssätze ausufern zu lassen. Die bereits beschlossene Haltelinie, die das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 bei mindestens 48 Prozent festschreibt, bleibt zunächst bestehen. Offen ist jedoch, wie es ab 2032 weitergeht – genau hier setzt der Auftrag an die Rentenkommission an, die neue Kenngrößen und mögliche Anpassungen des Nachhaltigkeitsfaktors erarbeiten soll.
Drei-Säulen-Modell: Mehr Verantwortung beim Einzelnen
Im Zentrum der Merz-Pläne steht die Stärkung eines Drei-Säulen-Modells aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge. Die gesetzliche Rente fungiert künftig stärker als Grundsockel; zusätzliche Ansprüche sollen vor allem über Betriebsrenten (§ 1 BetrAVG) und private Formen wie Riester-, Rürup- oder fondsgebundene Produkte aufgebaut werden.
Geplant ist, die betriebliche Altersversorgung weiter zu erleichtern und attraktiver zu machen – etwa durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen und vereinfachte Modelle für kleine und mittlere Unternehmen. Parallel soll die private Vorsorge mit kapitalgedeckten Produkten gestärkt und weniger bürokratisch ausgestaltet werden; Details wie Fördermodelle und Garantien sind aber noch Gegenstand der Kommissionsarbeit. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dieser Kurs: Die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge verschiebt sich noch stärker hin zum individuellen Spar- und Anlageverhalten.

Generationenkapital und Kapitalmarkt-Risiken
Besonders umstritten ist der Einstieg des Staates in den Kapitalmarkt über ein sogenanntes Generationenkapital. Der Bund soll in großem Umfang kreditfinanziertes Geld in internationale Aktien- und Wertpapiermärkte investieren; künftige Erträge sollen helfen, den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen. Frühere Konzepte sahen jährlich Milliardenbeträge vor, mit einem langfristigen Kapitalstock im dreistelligen Milliardenbereich bis Mitte der 2030er Jahre.
Befürworter argumentieren, dass Deutschland damit nachholt, was Länder wie Schweden oder Kanada mit staatlichen Fonds seit Jahren vormachen: höhere Renditechancen für die Altersvorsorge am Kapitalmarkt. Kritiker warnen hingegen vor neuen Risiken – von Kursschwankungen über mögliche Wertverluste bis hin zu politischem Einfluss auf die Anlagestrategie –, die im schlimmsten Fall auf Beitragszahler und Rentner zurückfallen könnten. Politisch brisant: Eine stärkere Ausrichtung auf Kapitalmärkte verschiebt das Modell weg von einer reinen Umlagefinanzierung hin zu einem Mischsystem, das sensibel auf Krisen an den Börsen reagieren kann.
Was 2026 konkret für Rentner und Beitragszahler bedeutet
Kurzfristig können sich Bestandsrentner 2026 zunächst auf Elemente des bereits beschlossenen Rentenpakets stützen. So wurde unter anderem das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben, und Verbesserungen wie Ausweitungen der Mütterrente oder Erleichterungen für arbeitende Rentner („Aktivrente“) beschlossen. Gleichzeitig rechnen Experten mit einem Rentenplus zur Mitte des Jahres, das aus der Lohnentwicklung resultiert; Prognosen sprechen von mehr als 3,7 Prozent ab Juli 2026.
Für Beitragszahler sind die Pläne ambivalenter: Einerseits sollen Beitragssätze über Instrumente wie Generationenkapital gedämpft werden, andererseits droht mittelfristig eine stärkere Belastung, wenn die demografische Entwicklung ungünstiger verläuft oder Kapitalmarkterträge hinter den Erwartungen zurückbleiben. Wer heute im Erwerbsleben steht, wird sich zudem stärker mit betrieblicher und privater Vorsorge befassen müssen, um das angestrebte Versorgungsniveau im Alter zu erreichen. Klar ist: Ohne zusätzliche Rücklagen wird die gesetzliche Rente künftig noch weniger reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Rechtliche Leitplanken und offene Konflikte
Rechtlich bleibt die gesetzliche Rentenversicherung im SGB VI verankert; Veränderungen betreffen vor allem die Stellschrauben der Rentenformel (§ 68 SGB VI), das Sicherungsniveau (§ 154 SGB VI) und mögliche Anpassungen des Nachhaltigkeitsfaktors. Das im Dezember 2025 verabschiedete Rentenpaket wurde mit Kanzlermehrheit durch den Bundestag gebracht, nachdem die Junge Union ihren Widerstand gegen die Regierungspläne nur unter der Bedingung aufgegeben hatte, 2026 eine grundlegende Reform anzugehen.
Konfliktlinien zeichnen sich bereits ab: Sozialverbände warnen vor einem schleichenden Abrutschen der gesetzlichen Rente zur bloßen Basisleistung, während Wirtschaftsvertreter eine schnellere Flexibilisierung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus ins Spiel bringen. Auch die Frage, wie stark der Staat über Steuermittel in die Rentenkasse einspringt, wenn Demografie und Arbeitsmarkt die Beiträge unter Druck setzen, dürfte die politischen Debatten 2026 prägen. Die Rentenkommission steht damit vor der Aufgabe, zwischen Generationengerechtigkeit, Finanzierbarkeit und sozialer Sicherheit eine neue Balance zu finden.
Quellen:
- Bundesregierung, Informationen zur Rentenkommission und Reformzeitplan
- Deutschlandfunk, Rede von Bundeskanzler Merz zur Altersvorsorge
- Bundestag, Rentenpaket 2025 und gesetzliche Haltelinie bis 2031

