Hintergrund: Warum sind Änderungen bei der Hochrechnung der Rente nötig?
Bislang führte die „Hochrechnung“ der letzten beitragspflichtigen Einnahmen häufig zu Problemen. Die Rentenversicherung schätzte – oft zu niedrig – die letzten drei Monate vor Beginn der Rente, weil hier noch keine vollständigen Meldeunterlagen vom Arbeitgeber vorlagen. War das tatsächliche Einkommen höher als angenommen, führte dies zu dauerhaft zu geringen Rentenbescheiden. Korrekturen wurden oft abgelehnt; Betroffene mussten aufwendig Einsprüche einlegen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigte die bindende Festsetzung der Rentenhöhe – auch wenn später höhere Einkünfte gemeldet wurden.
Die Reform: Was ändert sich bei der Hochrechnung (§ 194 SGB VI)?
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Hochrechnung nach § 194 SGB VI deutlich vereinfacht und automatisiert:
- Arbeitgeber und Leistungsträger melden die beitragspflichtigen Einnahmen für die letzten Monate automatisch und ohne Zustimmung des Versicherten an die Rentenversicherung.
- Die Hochrechnung wird anhand der letzten zwölf Monate vorgenommen; für die letzten Monate wird das Durchschnittsentgelt hochgerechnet und direkt vom Arbeitgeber übermittelt.
- Im Hintergrund läuft für den Rentenantragsteller ein nahtloser Übergang: Der Rentenbescheid kann frühzeitig erstellt werden, Versorgungslücken werden vermieden.
- Das bisher bürokratische Verfahren entfällt, die Zustimmungspflicht zur gesonderten Meldung ist gestrichen.
Neuer Anspruch auf Nachberechnung: Änderung in § 70 SGB VI
Noch revolutionärer ist die Änderung von § 70 SGB VI. Bisher galt: Wurde die Rente auf Basis der Hochrechnung festgesetzt, blieb der Wert bindend. Mit dem neuen Gesetz gilt ab 2027:
- Nach der ersten Feststellung prüft die Rentenversicherung automatisch, ob die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen (also nach abschließender Arbeitgebermeldung) höher waren als die hochgerechneten.
- Ist das der Fall, erfolgt eine Neuberechnung der Altersrente mit Nachzahlung des Differenzbetrags für die betroffenen Monate.
- Falls kein höherer Anspruch besteht, bleibt die festgesetzte Rente unverändert.
- Rentner:innen müssen nichts veranlassen – die Nachzahlung erfolgt von Amts wegen.
Wer profitiert von den Änderungen bei der Rentenhochrechnung?
Vor allem Beschäftigte, die vor dem Ruhestand Gehaltssprünge oder Sonderzahlungen erhalten, profitieren. Ebenso sind Branchen betroffen, in denen variable Entgelte, Boni oder Kurzarbeit häufig sind.
- Alle Rentenanträge ab dem 1. Januar 2027 fallen unter die neue Regelung.
- Jahrgänge mit geplanten Berufsausstiegen 2027+, sogenannte „Boomer“, erhalten so in vielen Fällen höhere Rentenansprüche.
- Für die Rentenversicherung bedeutet das mehr Verwaltungsaufwand – für mehr Gerechtigkeit für die Versicherten.
Konkrete Vorteile und Neuerungen
- Mehr Fairness: Einmalige untere Hochrechnungen werden künftig ausgeglichen, niemand bekommt dauerhaft weniger Rente als ihm zusteht.
- Automatisierung: Keine Nachweise, keine nachträglichen Anträge mehr nötig – die gesamte Kommunikation läuft elektronisch zwischen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Rentenversicherung.
- Sicherer Renteneinstieg: Gerade Neurentner:innen können ab Januar 2027 den Rentenbescheid ohne Verzögerungen erwarten und müssen sich nicht um die Meldung kümmern.
- Erhöhte Transparenz: Die Nachzahlung bringt Klarheit und vermeidet spätere Rechtsstreitigkeiten.
Reform und Rentenzukunft
Die SGB-VI-Reform ist Teil eines umfassenden Modernisierungspakets der Alterssicherung in Deutschland. Ziel ist die Stärkung des Vertrauens in das Rentensystem – durch nachvollziehbare und gerechte Berechnungsverfahren, die am tatsächlichen Gehalt orientiert sind. Insbesondere die geburtenstarken Jahrgänge (Boomer) profitieren davon, aber auch alle Nachfolgenden, die jetzt schon auf ein faires Rentenmodell hoffen.
Wichtige Tipps für Betroffene
- Wer 2027 in den Ruhestand tritt, sollte rechtzeitig den Rentenantrag stellen – auf die neue Hochrechnung und Nachberechnung kann man sich voll verlassen.
- Sonderzahlungen und Bonuszahlungen vor dem Wechsel in die Altersrente werden künftig vollständig berücksichtigt.
- Rentenberater und Sozialverbände empfehlen, Gehaltsentwicklungen vor Rentenantritt gut zu dokumentieren – das neue Gesetz sorgt jedoch erstmals dafür, dass keine Nachteile entstehen können.
Fazit: Höhere Rente dank neuer Hochrechnung bei der Deutschen Rentenversicherung
Das SGB-VI Änderungsgesetz ab 1. Januar 2027 ist ein Meilenstein für die Rentenberechnung in Deutschland. Mit der Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI und der Neuerung in § 70 SGB VI wird der Übergang zum Ruhestand gerechter, transparenter und bürokratiefrei. Millionen Rentner erhalten künftig die Rente, die ihnen wirklich zusteht – und nicht weniger.