Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente in Reform ab 2027: Automatische Nachzahlung bei höherem Verdienst dank neuer Hochrechnung

Zum 1. Januar 2027 tritt das lang erwartete Änderungsgesetz zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in Kraft. Das Gesetz markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland und betrifft insbesondere zwei zentrale Regelungen: Die Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI sowie die Reform des § 70 SGB VI über die Ermittlung der Entgeltpunkte. Millionen zukünftiger Rentnerinnen und Rentner können dadurch mit mehr Fairness, Transparenz und oft auch höheren Rentenansprüchen rechnen. Wie das funktioniert, lesen Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Hintergrund: Warum sind Änderungen bei der Hochrechnung der Rente nötig?

Bislang führte die „Hochrechnung“ der letzten beitragspflichtigen Einnahmen häufig zu Problemen. Die Rentenversicherung schätzte – oft zu niedrig – die letzten drei Monate vor Beginn der Rente, weil hier noch keine vollständigen Meldeunterlagen vom Arbeitgeber vorlagen. War das tatsächliche Einkommen höher als angenommen, führte dies zu dauerhaft zu geringen Rentenbescheiden. Korrekturen wurden oft abgelehnt; Betroffene mussten aufwendig Einsprüche einlegen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigte die bindende Festsetzung der Rentenhöhe – auch wenn später höhere Einkünfte gemeldet wurden.

Die Reform: Was ändert sich bei der Hochrechnung (§ 194 SGB VI)?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Hochrechnung nach § 194 SGB VI deutlich vereinfacht und automatisiert:

  • Arbeitgeber und Leistungsträger melden die beitragspflichtigen Einnahmen für die letzten Monate automatisch und ohne Zustimmung des Versicherten an die Rentenversicherung.
  • Die Hochrechnung wird anhand der letzten zwölf Monate vorgenommen; für die letzten Monate wird das Durchschnittsentgelt hochgerechnet und direkt vom Arbeitgeber übermittelt.
  • Im Hintergrund läuft für den Rentenantragsteller ein nahtloser Übergang: Der Rentenbescheid kann frühzeitig erstellt werden, Versorgungslücken werden vermieden.
  • Das bisher bürokratische Verfahren entfällt, die Zustimmungspflicht zur gesonderten Meldung ist gestrichen.

Neuer Anspruch auf Nachberechnung: Änderung in § 70 SGB VI

Noch revolutionärer ist die Änderung von § 70 SGB VI. Bisher galt: Wurde die Rente auf Basis der Hochrechnung festgesetzt, blieb der Wert bindend. Mit dem neuen Gesetz gilt ab 2027:

  • Nach der ersten Feststellung prüft die Rentenversicherung automatisch, ob die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen (also nach abschließender Arbeitgebermeldung) höher waren als die hochgerechneten.
  • Ist das der Fall, erfolgt eine Neuberechnung der Altersrente mit Nachzahlung des Differenzbetrags für die betroffenen Monate.
  • Falls kein höherer Anspruch besteht, bleibt die festgesetzte Rente unverändert.
  • Rentner:innen müssen nichts veranlassen – die Nachzahlung erfolgt von Amts wegen.

Wer profitiert von den Änderungen bei der Rentenhochrechnung?

Vor allem Beschäftigte, die vor dem Ruhestand Gehaltssprünge oder Sonderzahlungen erhalten, profitieren. Ebenso sind Branchen betroffen, in denen variable Entgelte, Boni oder Kurzarbeit häufig sind.

  • Alle Rentenanträge ab dem 1. Januar 2027 fallen unter die neue Regelung.
  • Jahrgänge mit geplanten Berufsausstiegen 2027+, sogenannte „Boomer“, erhalten so in vielen Fällen höhere Rentenansprüche.
  • Für die Rentenversicherung bedeutet das mehr Verwaltungsaufwand – für mehr Gerechtigkeit für die Versicherten.

Konkrete Vorteile und Neuerungen

  • Mehr Fairness: Einmalige untere Hochrechnungen werden künftig ausgeglichen, niemand bekommt dauerhaft weniger Rente als ihm zusteht.
  • Automatisierung: Keine Nachweise, keine nachträglichen Anträge mehr nötig – die gesamte Kommunikation läuft elektronisch zwischen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Rentenversicherung.
  • Sicherer Renteneinstieg: Gerade Neurentner:innen können ab Januar 2027 den Rentenbescheid ohne Verzögerungen erwarten und müssen sich nicht um die Meldung kümmern.
  • Erhöhte Transparenz: Die Nachzahlung bringt Klarheit und vermeidet spätere Rechtsstreitigkeiten.

Reform und Rentenzukunft

Die SGB-VI-Reform ist Teil eines umfassenden Modernisierungspakets der Alterssicherung in Deutschland. Ziel ist die Stärkung des Vertrauens in das Rentensystem – durch nachvollziehbare und gerechte Berechnungsverfahren, die am tatsächlichen Gehalt orientiert sind. Insbesondere die geburtenstarken Jahrgänge (Boomer) profitieren davon, aber auch alle Nachfolgenden, die jetzt schon auf ein faires Rentenmodell hoffen.

Wichtige Tipps für Betroffene

  • Wer 2027 in den Ruhestand tritt, sollte rechtzeitig den Rentenantrag stellen – auf die neue Hochrechnung und Nachberechnung kann man sich voll verlassen.
  • Sonderzahlungen und Bonuszahlungen vor dem Wechsel in die Altersrente werden künftig vollständig berücksichtigt.
  • Rentenberater und Sozialverbände empfehlen, Gehaltsentwicklungen vor Rentenantritt gut zu dokumentieren – das neue Gesetz sorgt jedoch erstmals dafür, dass keine Nachteile entstehen können.

Fazit: Höhere Rente dank neuer Hochrechnung bei der Deutschen Rentenversicherung

Das SGB-VI Änderungsgesetz ab 1. Januar 2027 ist ein Meilenstein für die Rentenberechnung in Deutschland. Mit der Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI und der Neuerung in § 70 SGB VI wird der Übergang zum Ruhestand gerechter, transparenter und bürokratiefrei. Millionen Rentner erhalten künftig die Rente, die ihnen wirklich zusteht – und nicht weniger.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.