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Rentenschock im Dezember 2025: Warum tausende Renten gestoppt oder gekürzt werden – wer jetzt besonders betroffen ist

Was kommt mit dem Übergang von November auf Dezember bzw. mit dem Jahresende auf Rentner und Rentnerinnen zu? Nicht für alle, aber wohl für nicht wenige gibt es neue Regeln zu beachten, die wir in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. erklären.

Barauszahlung der Rente läuft aus

Die wichtigste Änderung betrifft die Abschaffung der Bar-Rente. Ab Dezember 2025 wird es in Deutschland keine Möglichkeit mehr geben, sich Rentenbeträge in Postfilialen oder über Zahlungsanweisungen bar auszahlen zu lassen.
Die Deutsche Post und die Deutsche Bank beenden diesen Service endgültig. Betroffen sind vor allem ältere Seniorinnen und Senioren, die kein eigenes Konto besitzen oder ihre Rente bisher in bar erhielten.

Wer bis 30. Oktober 2025 kein Konto gemeldet hat, riskiert, dass die Rente im Dezember vorübergehend nicht überwiesen wird. Dieses Geld verfällt jedoch nicht: Es wird von der Rentenversicherung zurückgehalten, bis eine Kontoverbindung nachgereicht wird. Die DRV empfiehlt den Betroffenen, sofort ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – ein Rechtsanspruch, den jede Bürgerin und jeder Bürger in der EU besitzt.

Witwenrenten werden stark gekürzt

Besonders “dramatisch” ist die Situation für Witwen und Witwer. Ab Dezember 2025 wird der bisherige Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente nicht mehr separat ausgezahlt, sondern gilt künftig als reguläres Einkommen.
Was auf dem Papier nach einer technischen Änderung aussieht, hat spürbare Folgen: Der Zuschlag wird ab diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt – und verringert somit deren Höhe.

Laut aktuellen DRV-Schätzungen sind bundesweit bis zu 750.000 Hinterbliebene betroffen. Im Schnitt verlieren sie rund 208 Euro pro Monat, also etwa 2.500 Euro im Jahr. Besonders gravierend fällt die Kürzung bei älteren Empfängerinnen aus, die bereits andere Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Pensionen) beziehen, da die Anrechnungsschwelle für Einkommen überschritten wird.

Technische Umstellung der Erwerbsminderungsrente

Ein weiterer Teil der Rentnerinnen und Rentner spürt im Dezember eine Veränderung bei der Erwerbsminderungsrente. Bisher wurde der Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent als eigene Zahlung in der Monatsmitte überwiesen. Diese Zweiteilung entfällt nun. Ab Dezember 2025 erfolgt nur noch eine kombinierte Zahlung – die gesamte Rente inklusive Zuschlag wird am Monatsende (30. Dezember 2025) überwiesen.

Gleichzeitig prüft die Deutsche Rentenversicherung alle Zuschläge neu. Dabei werden alte pauschale Berechnungen durch eine neue Methode anhand der Entgeltpunkte ersetzt. Das führt dazu, dass manche Rentner sogar eine Nachzahlung von bis zu 17 Monaten erhalten – andere jedoch eine geringere Summe, wenn sich ihr neuer Zuschlag als niedriger herausstellt.

Kein Konto, kein Geld: Frist bis 30. Oktober

Einen echten Rentenstopp droht all jenen, die keine Kontoverbindung bei der DRV hinterlegt haben. Wer bislang eine Barauszahlung über die Post erhielt und bis 30. Oktober 2025 keine IBAN meldet, bekommt im Dezember keine Überweisung. Der Betrag wird in diesem Fall vom Rentenservice zurückgehalten, bis die Daten vollständig sind,

Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, müssen zusätzlich darauf achten, den Lebensnachweis 2025 rechtzeitig einzureichen. Geht das Dokument nicht fristgerecht bei der DRV ein, kann der Rentenbezug ebenfalls ausgesetzt werden.

Zusammenfassung: Wer im Dezember 2025 betroffen ist

Am stärksten spürbar sind die Auswirkungen also für folgende Gruppen:

  • Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente, da der Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten künftig angerechnet wird.
  • Erwerbsminderungsrentner, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat – diese verlieren teils den separaten Zuschlag oder erhalten weniger durch Neuberechnung.
  • Rentnerinnen und Rentner, die ihre Barzahlung versäumt umzustellen, weil kein Konto bis zum Stichtag angegeben wurde.
  • Senioren, die den Lebensnachweis zu spät abgegeben haben.

Wann die Rente im Dezember kommt

Der Rentenzahlungstermin für Dezember fällt diesmal auf den 30. Dezember 2025, den letzten Bankarbeitstag des Jahres.
Die Überweisungen beginnen bereits am Vormittag, allerdings kann es je nach Bank eine Verzögerung bis zum 2. Januar 2026 geben. Der Rentenservice empfiehlt daher, eventuelle Lastschriften oder Daueraufträge bis zum Jahresende aufzuschieben, falls das Geld verspätet eingeht.

Fazit

Im Dezember 2025 steht das deutsche Rentensystem vor einer großen Umstellung. Betroffen sind nicht nur Witwen und Erwerbsgeminderte, sondern auch tausende Seniorinnen und Senioren ohne Konto. Wer jetzt handelt, kann verhindern, dass seine Rente ausbleibt oder zu niedrig ausfällt.
Die wichtigste Maßnahme: Konto angeben, Bescheide prüfen, Frist 30. Oktober 2025 einhalten. Dann wird die Dezember-Rente auch sicher ausgezahlt – ohne böse Überraschung kurz vor Weihnachten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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