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Rentenzuschlag ab August 2025: Warum gibt es ihn dann nur noch dreimal?

Im August, September, Oktober und November 2025 gibt es den Rentenzuschlag noch separat. Danach wird er fest in die Monatsrente integriert. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, wer betroffen ist, wie die neue Berechnung ab Dezember funktioniert und welche Fristen wichtig sind, um keine Ansprüche zu verlieren.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat eine bedeutende Veränderung angekündigt – und Millionen Rentnerinnen und Rentner fragen sich: Warum wird der Rentenzuschlag nach August 2025 nur noch dreimal ausgezahlt? Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie sich die Zahlung ab Dezember grundlegend verändert, erfahren Sie in diesem ausführlichen Artikel für alle, die sich um ihre finanzielle Zukunft sorgen und den Überblick behalten wollen.

Was ist der Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag nach §307j SGB VI ist ein individueller Aufschlag für bestimmte Rentnergruppen – insbesondere für Bezieher älterer Erwerbsminderungsrenten, deren Leistungsbeginn vor 2019 lag. Seit 1.7.2024 erhalten rund drei Millionen dieser Rentner monatlich einen Zuschlag als Ausgleich für frühere Nachteile im Rentensystem. Dies betrifft vor allem diejenigen, die durch verkürzte Zurechnungszeiten und gesetzliche Veränderungen weniger Rente beziehen als jüngere Empfänger vergleichbarer Erwerbsminderungsrenten.

Auszahlungstermine im August 2025

Im August wird der Rentenzuschlag wieder wie gewohnt überwiesen – zwischen dem 10. und 20. August 2025 können Betroffene die gesonderte Zahlung mit dem Buchungsvermerk „Rentenzuschlag“ auf ihrem Konto erwarten. Die reguläre Rente für August oder für September wird hingegen am 29.8.2025 ausgezahlt. Es handelt sich um eine eigenständige Überweisung, die sich klar im Kontoauszug ablesen lässt.

Warum endet die separate Auszahlung?

Bis November 2025 erhalten berechtigte Rentner den Zusatzzuschlag monatlich, insgesamt also nur noch dreimal (August, September, Oktober, November). Der Grund: Die bisherige Übergangsregel im Sozialgesetzbuch (§307j SGB VI) gilt nur befristet. Ab 1. Dezember 2025 tritt eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft – §307i SGB VI – mit einer geänderten Berechnungsweise. Damit verschwindet die separate Auszahlung und die Zuschlagsbeträge werden dauerhaft direkt in die reguläre Monatsrente integriert.

Das bedeutet für die Betroffenen im Klartext: Wer seine Rente ab Dezember erhält, bekommt den Zuschlag nicht mehr als eigenen Posten – sondern er wird individuell und endgültig in die monatliche Rentenzahlung eingerechnet.

Wie sieht die neue Berechnung ab Dezember 2025 aus?

Nach dem Stichtag 30.11.2025 prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch für jeden Betroffenen, wie hoch der neue Zuschlag ausfallen wird. Basis sind die individuellen Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf. Für manche Rentner wird die Änderung sogar zur Nachzahlung führen: Bis zu 17 Monate rückwirkend (Juli 2024 bis November 2025) kann eine Nachberechnung erfolgen, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch zu niedrig angesetzt war.

Es werden ab Dezember 2025 automatisch neue Rentenbescheide verschickt. Rentner haben ein Widerspruchsrecht – wer den Eindruck hat, dass die Berechnung nicht stimmt, kann binnen eines Monats Einspruch einlegen.

Welche Fristen sind entscheidend?

Der Rentenzuschlag gemäß §307j SGB VI gilt nur noch für die Monate August, September, Oktober und November 2025. Ab Dezember 2025 erhalten Sie die erhöhte Monatsrente inklusive Zuschlag – oder eine Nachzahlung, falls die neue Berechnung zugunsten der Versicherten ausfällt.

Wichtig: Wer Ansprüche auf eine günstigere Rentenart geltend machen will (zum Beispiel nach Feststellung einer Schwerbehinderung), muss innerhalb von drei Monaten nach erstmaligem Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen den Antrag stellen, um rückwirkend ab dem ursprünglichen Anspruchsbeginn die volle Leistung zu erhalten.

Was müssen Rentner jetzt tun?

  • Prüfen Sie ab dem 10. August regelmäßig Ihr Konto auf die Zuschlagszahlung.
  • Kontrollieren Sie im Dezember den neuen Rentenbescheid und legen Sie ggf. Widerspruch ein, falls die Berechnung fehlerhaft erscheint.
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit frühzeitig von Rentenberatern oder Sozialverbänden unterstützen.

Zusammenfassung: Rentenzuschlag nach August nur noch dreimal

Der Rentenzuschlag im August 2025 ist einer der letzten eigenständigen Zuschläge, die nach der Übergangsregel gezahlt werden. Insgesamt wird er danach nur noch dreimal ausgezahlt, weil ab Dezember eine dauerhafte Integration und Neuberechnung gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben erfolgt. Dies schafft mehr Transparenz, kann für viele aber zu Unsicherheiten führen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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