Im Juli 2025 erhalten zahlreiche Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: Der Rentenzuschlag steigt um 3,74 Prozent. Diese Anpassung betrifft vor allem Empfänger der Grundrente sowie bestimmte Hinterbliebenenrenten und sorgt dafür, dass auch Menschen mit niedrigen Einkommen stärker an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben können. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, was sich konkret ändert, wer davon profitiert und wie sich die Erhöhung auf die monatlichen Zahlungen auswirkt.
Wer erhält den Rentenzuschlag?
Nach § 307j SGB VI erhalten bestimmte Rentnerinnen und Rentner einen Rentenzuschlag als monatliche Leistung vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025, sofern am 30. Juni 2024 ein Anspruch auf eine der folgenden Renten bestand:
- Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente, die jeweils nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat.
- Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging.
- Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Erziehungsrente nach oben genannten Voraussetzungen anschließt.
- Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Rente wegen Alters nach oben genannten Voraussetzungen anschließt.
Der Rentenzuschlag wird kostenfrei an die Berechtigten ausgezahlt und ist als Ausgleich für bestimmte Nachteile bei der Rentenberechnung gedacht, insbesondere für Renten mit Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018.
Die Anpassung des Rentenzuschlags erfolgt automatisch und orientiert sich an der allgemeinen Rentenanpassung, die jedes Jahr auf Basis der Lohnentwicklung in Deutschland berechnet wird.
So wirkt sich die Erhöhung aus
Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Rentenzuschlag um 3,74 Prozent. Das bedeutet, dass alle Empfängerinnen und Empfänger automatisch mehr Geld erhalten. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Erhöhung auf unterschiedliche Zuschlagshöhen auswirkt:
Bisheriger Zuschlag | Erhöhung (3,74%) | Neuer Zuschlag ab Juli 2025 |
---|---|---|
20 € | 0,75 € | 20,75 € |
40 € | 1,50 € | 41,50 € |
60 € | 2,24 € | 62,24 € |
80 € | 2,99 € | 82,99 € |
100 € | 3,74 € | 103,74 € |
Die Werte sind gerundet auf zwei Nachkommastellen und zeigen, wie sich die monatliche Zahlung für verschiedene Zuschlagshöhen erhöht.
Warum wird der Rentenzuschlagerhöht?
Gemäß § 307j SGB VI ist der Zuschlag eine dynamische Rentenleistung. Im Gesetz ist zu lesen: „Der Rentenzuschlag verändert sich zum 1. Juli 2025 in dem Verhältnis, wie sich der aktuelle Rentenwert ändert“ , § 307j Absatz 2 Satz 4 SGB VI.
Wie lange gibt es den Rentenzuschlag noch?
Der Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI wird als monatliche Leistung vom 1. Juli 2024 bis einschließlich 30. November 2025 gezahlt.
Ab Dezember 2025 wird er nach neuen Regeln als Bestandteil der regulären Rente weitergezahlt. Für die Betroffenen bedeutet das lediglich eine Umstellung in der Berechnung und Auszahlung, aber grundsätzlich bleibt der Zuschlag erhalten – nur in veränderter Form.
Auszahlung und Information
Die erhöhte Zahlung des Rentenzuschlags erfolgt automatisch mit der Rentenzahlung ab Juli 2025. Alle Empfängerinnen und Empfänger erhalten ein offizielles Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit den genauen Angaben zur neuen Höhe ihres Rentenzuschlags und dem Auszahlungstermin. Ausgezahlt wird zwischen dem 10. und 20. Juli 2025.
Zusammenfassung: Mehr Geld für Empfänger des Rentenzuschlags
Die Erhöhung des Rentenzuschlags um 3,74 Prozent ab Juli 2025 steht neben der regulären Rentenerhöhung, da es sich beim Zuschlag um einen Teil der Rente handelt. Der Rentenzuschlag wird in der Mitte des Monats ausgezahlt.